https://queer.de/?38225
EGMR
Semenya hat Klage in Straßburg eingereicht
Die Athletin mit intersexuellen Anlagen zieht nach Straßburg, weil sie gegenüber anderen Sportlerinnen benachteiligt werde.

Caster Semenya gehört seit Jahren zu den besten Mittelstreckenläuferinnen der Welt (Bild: Chell Hill / wikipedia)
- 25. Februar 2021, 12:28h 2 Min.
Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya macht ihre Ankündigung wahr und zieht in ihrem langjährigen Rechtsstreit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Diesen Schritt hatte ihr Anwalt bereits vergangenen November angekündigt (queer.de berichtete).
"Ich hoffe, der Europäische Gerichtshof wird die langwährenden Menschenrechtsverletzungen gegen Athletinnen durch World Athletics beenden", betonte die 30 Jahre alte Südafrikanerin in einer am Donnerstag via Twitter veröffentlichten Erklärung. "Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis, frei zu laufen, jetzt und für immer, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren."
/ caster800mThis fight is not just about me, it's about taking a stand and fighting for dignity, equality and the human rights of women in sport. All we ask is to be able to run free as the strong and fearless women we are!! Thank you to all of those who have stood behind me pic.twitter.com/0PdBiujH8b
Caster Semenya (@caster800m) February 25, 2021
|
Die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin hatte im September 2020 vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine Niederlage hinnehmen müssen (queer.de berichtete). Es hatte ihre Beschwerde zurückgewiesen, mit der Semenya gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen war. Im Kern des Rechtsstreits geht es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes – heute World Athletics – zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.
Weltverband will Athletin zwingen, Medikamente einzunehmen
Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senken soll. Die dreimalige Weltmeisterin lehnt das ab. Für den Verband gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Sie darf daher nicht bei Wettbewerben zwischen 400 Metern und einer Meile starten. Die Athletin will dagegen nicht anders als andere Frauen behandelt werden.
"Bei diesem Kampf geht es nicht nur um mich, sondern darum, Stellung zu beziehen und für Würde, Gleichheit und die Menschenrechte von Frauen im Sport zu kämpfen", betonte die Läuferin und bedankte sich bei allen, "die hinter mir gestanden haben".
Der Menschenrechtsgerichtshof nimmt Klagen auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention entgegen. Die Entscheidungen des in Straßburg ansässigen Gerichts sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend, auch für die Schweiz, in der der Sportgerichtshof beheimatet ist. Dem Europarat gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. (dpa/cw)















