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  • 11. Dezember 2003 - 1 Min.

Düsseldorf Hinterbliebene aus Eingetragenen Lebenspartnerschaften haben wie Eheleute Anrecht auf die so genannte Witwen- oder Witwerrente. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden (Az: S 27 RA 99/02). In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgte das Gericht der Klage eines Mannes, dessen Partner kurz nach der Verpartnerung gestorben war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und brisant, da die rot-grüne Bundesregierung bei den Entwürfen zur Rentenreform Lebenspartner bisher nicht berücksichtigt hat. Die grüne Bundtestagsfraktion forderte diese in einer Erklärung allerdings ein. (nb)

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