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Regenbogenfamilien
Gericht entscheidet heute: Zwei Mütter in Geburtsurkunde?
Trotz Ehe für alle haben homosexuelle Eltern nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle. Sie müssen den Weg der Stiefkindadoption gehen. Dagegen klagen die Akkermanns aus Schellerten.

Symbolbild: Im Abstammungsrecht werden Regenbogenfamilien diskriminiert
- 24. März 2021, 03:26h 2 Min.
Für eine rechtliche Gleichstellung von queeren Familien kämpft ein Frauenpaar aus Schellerten im Landkreis Hildesheim – an diesem Mittwoch wird hierzu eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle erwartet. Konkret geht es darum, ob die einjährige Paula auch rechtlich zwei Mütter hat und ob beide in ihre Geburtsurkunde einzutragen sind.
Gesa Teichert-Akkermann, wissenschaftliche Referent*in (in Elternzeit) bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, brachte das Mädchen im Februar 2020 zur Welt, ihrer Ehefrau Verena Akkermann steht nach derzeitiger Rechtslage nur das zuweilen langwierige Verfahren der Stiefkindadoption offen. Dies ist aus Sicht der beiden Frauen eine "verfassungswidrige Diskriminierung". Denn in heterosexuellen Beziehungen werde vor dem Ausstellen der Geburtsurkunde auch nicht überprüft, ob der Ehepartner der biologische Vater sei.
Amtsgerichte hatten die Klagen abgewiesen
Die Anträge der Familie auf Änderung von Paulas Geburtsurkunde sowie auf Anerkennung von Verena Akkermann als zweiter Elternteil waren in erster Instanz von den Amtsgerichten in Hannover und Hildesheim abgewiesen worden. Sollte auch das OLG die Anträge abweisen, wäre nur noch eine Verfassungsbeschwerde möglich. Die Entscheidung wird den Beteiligten schriftlich übermittelt, wie das Gericht mitteilte. In einer zweistündigen Anhörung hatte sich der zuständige Familiensenat des OLG im Januar mit dem Fall der Akkermanns beschäftigt.
/ GesaCTeichertEin Tag voller Anspannung liegt hinter uns und wir warten gebannt, was der morgige Tag uns bringen wird. #PaulaHatZweiMamas, aber wird das @olgcelle das auch so sehen?
Gesa C. Teichert (@GesaCTeichert) March 23, 2021
Zumindest Paula schläft bereits tief und fest.
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Union blockiert Reform des Abstammungsrechts
Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte wachsen bundesweit etwa 14.000 Kinder mit nicht-heterosexuellen Eltern auf. Von der rechtlichen Benachteiligung seien viele lesbische Paare betroffen, aber auch Paare, bei denen ein Partner keinen Geschlechtseintrag oder einen Divers-Eintrag habe. Inzwischen gibt es eine Bewegung von Paaren, die nicht den Weg über die Stiefkindadoption gehen wollen.
Das OLG Celle ist nicht das erste hohe Gericht, das sich mit der Elternschaft eines lesbischen Paares beschäftigt. Im Herbst 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass Frauen-Paare nicht automatisch gemeinsam Eltern werden könnten – trotz der Einführung der Ehe für alle. Notwendig sei eine Reform des Abstammungsrechts, hieß es damals (queer.de berichtete). Dem Bundesjustizministerium zufolge ist eine solche Reform in Arbeit, die jedoch von der Union blockiert wird. (cw/dpa)
Links zum Thema:
» Homepage der Kampagne "nodoption - Elternschaft anerkennen"















