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Klage von Regenbogenfamilie

Oberlandesgericht hält Adoptionsregelung für verfassungswidrig

Ein lesbisches Ehepaar aus Niedersachsen feiert vor Gericht einen Erfolg in seinem Kampf für gleiche Rechte von Regenbogenfamilien. Nun muss Karlsruhe entscheiden.


Die Geschichte der Akkermanns ist auch ein großes Thema in Nachrichtensendungen (Bild: Screenshot NDR)

  • 24. März 2021, 11:57h 10 3 Min.

Der Oberlandesgericht Celle hat am Mittwoch die Klage einer Regenbogen­familie auf Anerkennung an das Bundes­verfassungs­gericht weitergeleitet (Az. 21 UF 146/20). Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Mittwochvormittag. Ein solches Vorgehen sei vorgeschrieben, wenn das Gericht ein Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz halte. Dieser Vorgang wird "konkrete Normenkontrolle" genannt. Nur das Karlsruher Gericht hat das Recht, Gesetze für verfassungswidrig zu erklären.

Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus dem Landkreis Hildesheim hatten auf Gleich­behandlung mit heterosexuellen Paaren in der Anerkennung ihrer im Februar 2020 geborenen Tochter Paula geklagt: Sie wollten beide automatisch in der Geburtsurkunde des Kindes als Mütter anerkannt werden (queer.de berichtete). Hintergrund ist, dass nach augenblicklichem Recht die Ehefrau einer Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, den bürokratischen und teuren Weg der Stiefkindadoption gehen muss. In heterosexuellen Ehen wird der Mann dagegen automatisch als Vater anerkannt, unabhängig davon, ob er der leibliche Vater ist oder nicht.

Teichert-Akkermann feierte den Erfolg auf Twitter mit den Worten: "Yeah, Yeah, Yeah! (…) Die Richter_innen finden auch: #PaulaHatZweiMamas!"

/ GesaCTeichert

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Regenbogen­familie unterstützt hatte, begrüßte die Entscheidung als "riesigen Erfolg".

/ freiheitsrechte
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Nach Ansicht des Gerichts fehle derzeit im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 1591 (Mutterschaft) und 1592 (Vaterschaft) eine Regelung für lesbische Paare. Deshalb könne die Co-Mutter nicht automatisch anerkannt werden. Gleichzeitig könne das Gericht die Klage der Regenbogen­familie nicht einfach ablehnen, da dies gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht (Grundgesetz-Artikel 6, Absatz 2, Satz 1) verstoße. Nach dieser Verfassungsnorm sind "die Pflege und Erziehung der Kinder (…) das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Die derzeitige Rechtslage benachteilige nicht nur die Mitmutter, sondern verletze auch das Grundrecht des Kindes auf Gewährleistung von Pflege und Erziehung durch seine Eltern, so das Gericht. Die beiden Frauen hatten bereits zuvor angekündigt, dass sie selbst nach Karlsruhe ziehen würden, falls ihr Antrag abgelehnt würde.

In einer ersten Reaktion begrüßte Ulle Schauws, die Sprecherin für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, die Entscheidung. Schauws gab der Bundes­regierung die Schuld für die Diskriminierung: "Schon wieder müssen die Gerichte ausbaden, was die Politik der Großen Koalition vermasselt hat. Die Verhinderungspolitik der aktuellen Regierung im Bereich der Queerpolitik und einer modernen Familienpolitik ist unerträglich und untergräbt das Vertrauen in die Rolle des Parlaments." So sei eine Reform des Abstammungsrechts dringend notwendig.

Die Bundesregierung hatte bereits mehrfach eine derartige Reform angekündigt (queer.de berichtete). Bislang konnte sie sich aber nicht auf einen Gesetzentwurf einigen. Inzwischen hat das Land Berlin eine eigene Bundesratsinitiative zur Neufassung des Abstammungrechts gestartet (queer.de berichtete).

Letztes Jahr versuchte die Bundesregierung sogar, mit einer zusätzlichen Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen die Diskriminierung von Regenbogenfamilien praktisch noch zu verschärfen (queer.de berichtete). Am Ende scheiterte dieser Versuch aber am Bundesrat (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 PetterAnonym
  • 24.03.2021, 13:16h
  • Sehr gut!

    Bisher wurden alle Initiativen von Grünen, Linkspartei und FDP diese Diskriminierung von Regenbogenfamilien zu beenden, von Union und SPD abgeschmettert.

    Es ist traurig, dass ständig Gerichte die Arbeit der Bundesregierung machen müssen, weil Union und SPD dazu entweder nicht fähig oder nicht willens sind. Aber dann ist es gut, dass Gerichte das auch tun.
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#2 FoxiAnonym
  • 24.03.2021, 14:54h
  • Wow, das wäre mal ein riesiger Schritt in der Gleichberechtigung, wenn das Bundesverfassungsgericht das auch so wie das OLG sehen würde. Dann muss endlich das antiquierte Abstammungsrecht reformiert werden. ist schon lange überfällig.
    ich drück den beiden Müttern die Daumen. Die Chancen stehen nicht schlecht.
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#3 Taemin
  • 24.03.2021, 15:48h
  • Sehr gut der Hinweis des OLG, dass hier das Kindesrecht verletzt wird - so viel zu den "Aber das Kindeswohl!"-Schreiern aus CDU/CSU und kath. Kirche.
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