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Adoption für alle
Zwei Mütter: Auch Berlin legt Fall dem Bundesverfassungsgericht vor
Der Fall einer Regenbogenfamilie aus der Bundeshauptstadt geht nach Karlsruhe – einen Tag nach einem ähnlichen Entscheidung aus Niedersachsen.
- 25. März 2021, 13:14h 2 Min.
Auch das Berliner Kammergericht legt einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern dem Bundesverfassungsgericht vor (Aktenzeichen: 3 UF 1122/20). Das Beschwerdeverfahren in der Hauptstadt sei deshalb ausgesetzt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach nur in einer heterosexuellen Ehe der Mann automatisch zweites rechtliches Elternteil eines dort geborenen Kindes sein kann, halte der 3. Zivilsenat des Kammergerichts für verfassungswidrig, hieß es.
Erst am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht des niedersächsischen Celle einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern an das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe verwiesen (queer.de berichtete). Auch die dortigen Richter*innen halten es für verfassungswidrig, dass es in den Paragrafen zur Elternschaft keine Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar gibt. Das Gericht in Celle sollte entscheiden, ob die einjährige Paula rechtlich zwei Mütter hat und diese in die Geburtsurkunde einzutragen sind. Der Fall hatte bundesweites Interesse ausgelöst.
Auch in Berlin will ein verheiratetes Paar erreichen, dass die Ehefrau als Mit-Mutter anerkannt wird. Das in der Ehe geborene Kind war laut Gericht mit einer anonymen Samenspende gezeugt worden. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hatte die Anträge zunächst zurückgewiesen, der Fall ging dann in die nächste Instanz.
Die Richter*innen am Kammergericht sehen bei den derzeitigen Regelungen die verfassungsmäßigen Grundrechte des Kindes und der Ehefrau verletzt. Sie berufen sich dabei auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes, also den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung von Kindern, die in einer Ehe zweier Frauen geboren werden, könne nicht mehr gerechtfertigt werden, so die Jurist*innen. Beim Celler Fall hatte sich das Gericht auf Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes berufen, also auf das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht.
Hintergrund für die Prozesse ist, dass nach augenblicklichem Recht die Ehefrau einer Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, den bürokratischen und teuren Weg der Stiefkindadoption gehen muss, um als Mit-Mutter anerkannt zu werden. Bis dieser Schritt vollzogen ist, hat das Kind nur ein Elternteil. In heterosexuellen Ehen wird der Mann dagegen automatisch als Vater anerkannt, unabhängig davon, ob er der leibliche Vater ist oder nicht. Bei der Ehe-Öffnung war der entsprechende BGB-Artikel zur "Vaterschaft" nicht angepasst worden. (dpa/dk)
















Spätestens jetzt müssten Union und SPD doch sagen: "Hey, lasst uns das schnell regeln, bevor wir schon wieder die nächste Klatsche vom Bundesverfassungsgericht bekommen".
Aber nein, Union und SPD wollen jede Diskriminierung scheinbar bis zum letztmöglichen Tag verteidigen und erst dann abschaffen, wenn sie dazu gezwungen werden und es gar nicht mehr anders geht.