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Abstammungsrecht

Diskriminierung von Regenbogen­familien: Grüne fordern Aufhebung des Fraktionszwangs

Zwei deutsche Gerichte haben erklärt, dass sie die Ungleichbehandlung von lesbischen Müttern für verfassungswidrig halten. Die Grünen appellieren, diesen Rechtsbruch möglichst schnell zu beheben.


Kinder in Regenbogen­familien haben oft nur ein Elternteil, weil der Gesetzgeber die Mit-Mutter nicht automatisch anerkennen will (Bild: Lighthouse)

  • 25. März 2021, 15:20h 5 2 Min.

Aus der grünen Bundestagsfraktion gibt es nach zwei Gerichtsentscheidungen aus Celle und Berlin die Forderung, den Fraktionszwang bei einer Reform des Abstammungsrechts aufzuheben. "Wir sind bereit, gemeinsam mit Abgeordneten anderer demokratischer Fraktionen einen neuen Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht zu erarbeiten", so Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann und Queer-Politikerin Ulle Schauws in einer gemeinsamen Erklärung vom Donnerstag. "Union und SPD rufen wir zur Mitarbeit auf, damit das Ende der Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich Realität wird.

Die beiden Politikerinnen verwiesen auf die positiven Erfahrungen aus der Ehe für alle, für die 2017 kurz vor dem Ende der Legislaturperiode der Fraktionszwang aufgehoben worden war. "Dass heute bereits das zweite Gericht die abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien für verfassungswidrig hält, zeigt wie groß der politische Handlungsdruck ist. Fast vier Jahre lang ist von der jetzigen Koalition nichts dazu gekommen", kritisierten Schauws und Haßelmann. Einig seien sich Union und SPD nur bei der Ablehnung des grünen Gesetzentwurfes (PDF) gewesen, "der diese Diskriminierung bereits vor einem Jahr beendet hätte". Den Entwurf lehnten damals neben den Koalitionsfraktionen auch AfD und FDP ab (queer.de berichtete).

Hintergrund ist, dass nach augenblicklichem Recht die Ehefrau einer Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, den bürokratischen und teuren Weg der Stiefkindadoption gehen muss, um als Mit-Mutter anerkannt zu werden. Bis dieser Schritt vollzogen ist, hat das Kind nur ein Elternteil. In heterosexuellen Ehen wird der Mann dagegen automatisch als Vater anerkannt, unabhängig davon, ob er der leibliche Vater ist oder nicht. Diese Regelung war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Celle und am Donnerstag vom Kammergericht Berlin für verfassungswidrig angesehen worden und zur Prüfung ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet worden. (dk)

-w-

#1 KaiJAnonym
  • 25.03.2021, 17:15h
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte gegenüber dem Bundestag schon in zwei Entscheidungen zum damaligen Partnerschaftsgesetz mit seiner Aufforderung zu gesetzlichen Regelungen einen Handlungsdruck aufgebaut, der nach dem Beschluss zur Ehe für alle noch nicht beseitigt ist. Die beiden jetzigen Gerichtsentscheidungen mit einer Überweisung nach Karlsruhe verstärken diesen jetzt immens. Kurz vor Ende der Wahlperiode liegen die gleichen Bedingungen wie beim Beschluss zur Ehe für alle vor, die grosse Mehrheit der Bevölkerung steht auch hier wieder hinter einer vollständigen und verfassungsrechtlich zwingenden Gleichstellung, moralisch mag die Union hier nicht für die Aufhebung des Fraktionszwanges stehen, die anstehende Bundestagswahl und die jetzige Mahnung der beiden Gerichte lässt diese jetzt aber wieder möglich erscheinen.
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#2 WanndererAnonym
  • 25.03.2021, 17:32h
  • Kann nicht die "Brigitte" noch einmal Angela Merkel interviewen?
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#3 Rebecca
  • 25.03.2021, 17:39hBerlin
  • Antwort auf #1 von KaiJ
  • Richtig, aber ob die CDU/CSU über ihren dummen Schatten in Form des Innenminster Seehofer springen kann, ist fraglich.

    Aber ich hoffe, daß der Antrag durch kommt.
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