
https://queer.de/?38520
Hetze im Internet
Gesetz gegen Hasskriminalität in Kraft getreten
Wer online Hetze verbreitet und Menschen bedroht, muss nun mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Antisemitische Beweggründe werden explizit erwähnt – Queerfeindlichkeit nicht.

jontyson / unsplash) Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung Abschreckung und Ermittlungsdruck erhöhen (Bild:
- 3. April 2021, 12:05h 2 Min.
Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet ist am Samstag in Kraft getreten. Wer Hassbotschaften verbreite und Menschen bedrohe, müsse nun mit Anklagen und Verurteilungen rechnen, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag. "Ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich."
Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz eigentlich bereits im vergangenen Sommer zugestimmt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete es jedoch erst in dieser Woche, weil zunächst eine Neuregelung zum Zugriff auf Handynutzerdaten verabschiedet werden sollte.
Der Strafrahmen wurde erhöht

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hofft auf "schnelle und konsequente Ermittlungen" (Bild: Thomas Köhler / photothek)
Lambrecht betonte, Hass im Netz sei während der Corona-Pandemie noch aggressiver als zuvor und sehr oft rechtsextremistisch, rassistisch und frauenfeindlich. "Es ist eine ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert werden – oder mundtot gemacht werden, weil sie sich politisch oder wissenschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren", erklärte sie.
Nun drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Haft. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wurde auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke zudem Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. "Das wird zu schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer führen – bevor aus ihren Worten Taten werden", betonte Lambrecht.
LSVD: LGBTI-feindliche Hasskriminalität wird abgewertet
Ob das neue Gesetz auch zu einer besseren Ahndung von LGBTI-feindlicher Online-Hetze führt, bleibt abzuwarten. Der Katalog der Strafzumessungsgründe in Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, nach dem bislang "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe von Täter*innen zu berücksichtigen seien, wurde lediglich um das Wort "antisemitische" erweitert. Im Gesetzgebungsverfahren hatte sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erfolglos darum bemüht, auch Queerfeindlichkeit explizit zu erwähnen.
Mit der Aussparung von homo- und transfeindlicher Gewalt erfolge eine "gefährliche Abwertung der im Normentext nicht genannten Formen von Hasskriminalität", kritisierte der LSVD im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme. (cw/dpa)

Aber noch besser wäre es mit seinem
Echtnamen sich in den verschiedenen Foren anzumelden über den einlesbaren Personalausweis !