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Strafanzeige eingereicht
Homophobe Aktivist*innen fühlen sich wegen ihrer Heterosexualität diskriminiert
Die Schweizer Initiative "Nein zur Ehe für alle" verklagt eine Bank, weil sie die Einrichtung eines Girokontos verweigerte.

"Nein zur Ehe für alle" inszeniert sich als Opfer von bösen Homos (Bild: ehefueralle-nein.ch)
- 9. April 2021, 11:55h 2 Min.
Die homosexuellenfeindlichen Aktivist*innen der Initiative "Nein zur Ehe für alle" haben Strafanzeige gegen die Raiffeisenbank der Stadt Zug gestellt, weil sie angeblich aus Abneigung gegenüber Heterosexuellen die Einrichtung eines Girokontos verweigert habe. Als Grund für die Weigerung sei das Stichwort "Reputationsschaden" genannt worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Mehrere andere Banken hätten ebenfalls die Einrichtung eines Kontos verweigert. Dabei hätten dort "diverse LGBT-Vereine" Konten eingerichtet. Dies sei "Diskriminierung andersrum", kalauerte die Initiative.
Wörtlich beruft sich "Nein zur Ehe für alle" auf Artikel 261 des Strafgesetzbuches, wonach einer Person oder einer Gruppe eine Leistung nicht wegen ihrer "sexuellen Orientierung" verweigert werden darf. "Die Bank soll nun mit dieser Strafanzeige verpflichtet werden, ihre wahren Absichten zuhanden der Öffentlichkeit auf den Tisch zu legen", so die Initiative.
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Posted by Nein zur Ehe für alle on Wednesday, March 3, 2021
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"Nein zur Ehe für alle" setzt sich dafür ein, die im Dezember 2020 vom Schweizer Parlament beschlossene Abschaffung des Ehe-Verbots für gleichgeschlechtliche Paare doch noch per Volksentscheid zu stoppen. Auf ihrer Website bezeichnet sie gleichgeschlechtliche Eheschließungen als "Fake-Ehen", die heterosexuelle Ehen gefährdeten. Zudem warnt die Initiative, dass eine "Degradierung der Frau zur käuflichen Gebärmaschine" bevorstehe, wenn Schwule und Lesben vor den Traualtar träten.
Nach Medienberichten haben die Homo-Gegner*innen bereits genug Unterschriften gesammelt, um einen Urnengang zu erzwingen (queer.de berichtete). Allerdings befürwortet eine große Mehrheit des Wahlvolkes die Gleichbehandlung im Ehe-Recht – einer Umfrage aus dem November 2020 zufolge sind es 82 Prozent (queer.de berichtete). (dk)















