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Erster Verhandlungstag
Dresdner Islamist sah Homosexuelle als "Feinde Gottes" an
Der Angeklagte Abdullah A. suchte sich offenbar gezielt das schwule Paar als Ziel seines Anschlages aus.

Abdullah A. steht derzeit in Dresden vor Gericht
- 12. April 2021, 13:05h 3 Min.
Am ersten Tag der Verhandlung im Mordprozess gegen den 21-jährigen Syrer Abdullah A. wird die Motivation des Angeklagten deutlicher: Der forensische Mediziner Norbert Leygraf aus Münster schilderte vor Gericht, dass der Täter Homosexuelle als "Feinde Gottes" betrachte, die man töten dürfe. In dem Weltbild des Angeklagten habe Gott Frau und Mann geschaffen, um Kinder zu zeugen. A. habe laut Leygraf ausdrücklich erwähnt, dass sich die beiden von ihm angegriffenen Männer an den Händen gehalten hätten. Der Forensiker hatte sechs Stunden lang mit dem Angeklagten gesprochen.
Nach den Worten von Leygraf hatte sich der Beschuldigte im Gespräch nachdenklich und auf eine "irritierende Weise selbstkritisch" über die Tat geäußert. Denn er habe sich Vorwürfe gemacht, nicht stark genug gewesen zu sein. Er habe zwar zugestochen, aber "nicht mit dem Herzen" gehandelt. Auch dass eines der beiden Messer abbrach, habe er als Beleg für mangelnde Stärke gewertet. Gegenüber dem Gutachter bedauerte A. demnach, dass er zu schwach war, seinen Plan vollständig auszuführen und den "Märtyrertod" zu sterben. Er habe auch die Frage bejaht, ob er eine solche Tat wieder begehen würde. Einen Fehler habe er lediglich darin gesehen, sich vorher nicht mit Vertretern des Terrornetzwerks Islamischer Staat (IS) verständigt und ihm einen Treueschwur geleistet zu haben.
Der heute 21 Jahre alte A. soll am Abend des 4. Oktobers vergangenen Jahres mitten in der Dresdner Innenstadt auf zwei schwule Männer eingestochen haben. Der 55-jähriger Thomas L. starb, sein 53-jähriger Partner überlebte den Anschlag schwer verletzt (queer.de berichtete). Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen machten zusammen Urlaub in Sachsen. Zum Tatzeitpunkt war A. erst 20 Jahre alt.
2015 nach Deutschland gekommen
Der Angeklagte, der aus Aleppo stammt und in ärmlichen Verhältnissen aufwuchs, war 2015 als Geflüchteter nach Deutschland gekommen. 2018 war er vom Oberlandesgericht Dresden wegen Werbung für den IS zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die nach Angriffen auf Beamte im Gefängnis erhöht wurde. Ende September 2020 wurde er aus der Haft entlassen, wenige Tage später griff er die beiden Männer an. Knapp drei Wochen später wurde er gefasst.
Laut Bundesanwaltschaft sah A. die beiden Opfer als Repräsentanten einer von ihm als "ungläubig" abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft an und wollte ihr Leben auslöschen. Die Anklage machte vor Gericht deutlich, dass gegen ihn auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht komme.
Der Beschuldigte selbst will sich im Prozess nicht zu dem Verbrechen äußern und sich "schweigend verteidigen", wie es sein Anwalt ausdrückte. Sein Mandant lehne das Gericht als "irdisches Gericht ab, das nicht zu bewerten hat, was er aus göttlicher Sicht getan hat".
Jugendstrafe für Angeklagten?
Verteidiger Peter Hollstein gab in einer Verhandlungspause zu, dass der Beschuldigte mit seinen Äußerungen gegenüber dem Gutachter de facto ein Geständnis abgelegt habe. "Die Katze ist insofern aus dem Sack. Er hat die Tat eingeräumt. Es ist hier der richtige Täter vor Gericht." Die von der Bundesanwaltschaft genannten Mordmerkmale seien erfüllt. Die andere Frage sei aber, ob Jugendstrafrecht und die Sicherungsverwahrung zur Anwendung kommen.
Laut Hollstein geht es beim Jugendstrafrecht darum, ob Reifedefizite bestehen. Bei seiner ersten Verurteilung sei Jugendstrafrecht angewendet worden und er habe drei Jahre in einer Jugendstrafanstalt abgesessen. Die Frage sei nun, wo eine "Nachreifung" erfolgt sein soll: "Was ist jetzt anders als vor der Inhaftierung?" Das Tat selbst sei allerdings keine "jugendtypische Tat": "Das ist allen bewusst." Das Gericht müsse jedoch die Frage der Reife klären. Die Frage der Reue stehe nicht im Raum. Der Syrer habe aus religiösen Motiven gehandelt und sei überzeugt, das Richtige getan zu haben. (AFP/dpa/cw)















Er war reif genug, einen Menschen vorsätzlich zu ermorden. Dann ist er auch alt genug, die Konsequenzen zu tragen.
"""Der Syrer habe aus religiösen Motiven gehandelt und sei überzeugt, das Richtige getan zu haben."""
Was nur belegt, dass er nach wie vor uneinsichtig ist. Ob ein Straftäter seine Tat richtig findet oder nicht, spielt aber auch keine Rolle.