Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?38648

Missbrauchsvorwürfe

Prozessauftakt gegen den Berliner #ArztOhneNamen

Die Staatsanwaltschaft wirft einem bekannten Mediziner vor, mehrere Patienten sexuell missbraucht zu haben. Die Verteidigung weist das zurück.


Der Prozess wird bis mindestens Ende Juni fortgesetzt (Bild: Tim Reckmann / flickr)

  • Von Peter Fuchs
    20. April 2021, 10:11h 4 6 Min.

Fast zehn Jahre nach den angezeigten Vorfällen hat in Berlin am Montag der Prozess gegen einen Arzt begonnen, dem Staatsanwaltschaft und Nebenkläger*innen sexuellen Missbrauch an fünf Personen vorwerfen (queer.de berichtete). Der Prozess sorgte vorab für großes Aufsehen, weil der niedergelassene Mediziner mit HIV-Schwerpunkt bekannt ist und es Medienberichte zu Vorwürfen gegen ihn gab, gegen die er sich teils erfolgreich zur Wehr setzte (queer.de berichtete). Ein früherer Artikel, in dem queer.de eine Kombination aus Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens nutzte, wurde gerichtlich untersagt.

Schon vor Beginn der Verhandlung ist Hektik zu spüren. Weil es coronabedingt nur sechs Plätze für Zuhörende gibt, klumpen sich vor der Eingangstür zum Saal 135 im Amtsgericht Tiergarten die vielen Wartenden. Richterin Lisa Jani, Sprecherin für den Bereich des Strafrechts, muss darauf hinweisen, dass auch vor dem Gerichtssaal das Abstandsgebot der Pandemie gilt.

Nervosität bestimmt auch die Atmosphäre im Gerichtssaal. Schon bald kommt es zwischen der Verteidigung und den Anwältinnen der Nebenkläger*innen zu quer gerufenen Dialogscharmützeln. Nebenkläger*innen deshalb, weil ein mutmaßliches Opfer seit 2015 im Personenstandsregister als Frau eingetragen ist.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Kleingünther versucht diese Hakeleien zu unterbinden. Es handele sich hier um keine "Palaverei" und er wolle keine "Sandkastendiskussion" im Gerichtssaal, "wer wem als erstes das Schäufelchen weggenommen habe". Ab dann kühlt sich die aufgeheizte Stimmung ein wenig ab.

Nach der Feststellung der Personalien des 62-jährigen Angeklagten verliest Staatsanwältin Antonia Bahrdt die Anklageschrift: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses in fünf Fällen zwischen 2011 und 2013. Bei den Vorwürfen ist unter anderem von vollständigem Entkleiden die Rede, von Beine spreizen und der Penetration des Afters mit mindestens einem Finger, sowie von Kussversuchen, dem Angebot von Oralverkehr und auch von Penismassage bis hin zur Ejakulation von einigen mutmaßlichen Opfern. Der Arzt wollte sich "dadurch sexuell erregen", so die Staatsanwältin. Der Angeklagte wirkt bei der Verlesung unbeteiligt und verzichtet im Anschluss, sich selbst zu den Vorwürfen zu äußern.

Die Eröffnung der Verteidigung

Stattdessen trägt sein Verteidiger Stefan König ein "Opening Statement" vor. König ist Teil eines Dreierteams, zu dem neben Gilda Schönberg auch Johannes Eisenberg gehört. Letzterem eilt laut Medienberichten ein Ruf in Prozessen voraus, bei dem "sehr temperamentvoll" das untere Ende der Skala beschreibt.

Die Aufgabenverteilung zwischen den beiden Anwälten am ersten Verhandlungstag scheint klar zu sein. Eisenberg fällt immer wieder mit Zwischenrufen auf sowie mit Kopfschütteln, wenn eine Anwältin der Nebenklage spricht (wobei auch der Angeklagte häufig den Kopf schüttelt). König hingegen trägt seine Einlassungen ruhig vor und zitiert gelegentlich Paragrafen.

König erklärt, dass der Mediziner der Anklage in allen Punkten widerspricht. Der Arzt habe keinerlei sexuelle Handlungen an Patienten vorgenommen. Alle in der Anklage erwähnten Untersuchungen seien medizinisch angezeigt gewesen.

Dann holt König aus, um den Angeklagten als Pionier im Kampf gegen HIV zu charakterisieren. Er habe in den Neunzigern eine dringend notwendige Versorgungslücke geschlossen in der "akzeptierenden und empathischen" Betreuung von Männern, die Sex mit Männern haben. Bis heute habe der Arzt an die 50.000 Patient*innen medizinisch betreut und sich eine internationale Reputation erarbeitet. Dazu müsse man die fünf Personen in Relation setzen, die als mutmaßliche Opfer Nebenklage eingereicht hätten.

"Ärztliche Kunst und nicht Begierde"

Das jahrelange "Grundrauschen" an Gerüchten über sexualisierte Übergriffe durch den Angeklagten erkläre sich durch sein unkonventionelles "Rollenverständnis" von Arzt und Patient. Dieses Verständnis habe er durch seine Ausbildung in den USA gewonnen. Dadurch komme es bei hiesigen Ärzt*innen oft zu Irritationen und Fehlinterpretationen.

Die von der Staatsanwältin verlesenen Übergriffe seien durchwegs standardisierte Vorgänge bei einer Sexualanamnese. Es ist zu vermuten, dass König damit nicht die in der Anklageschrift erwähnten Kussversuche und das Angebot von Oralverkehr gemeint hat. Hoden untersuche der Arzt laut Verteidigung immer routinemäßig, um Karzinome zu entdecken, weil unter schwulen Männern Humane Papillomviren zu 70 Prozent verbreitet seien.


Recherche-Beiträge von BuzzFeed News und VICE, gegen die sich der Arzt gerichtlich wehrte, sind inzwischen in veränderter Fassung wieder online

Also gehörten die vorgeworfenen Straftaten "objektiv zu einer Untersuchung", und das vollständige Entkleiden der Patienten erklärt der Anwalt damit, dass zur Untersuchung routinemäßig nach Lymphknoten in der Leistengegend und unter den Achseln getastet werden müsse. Es handele sich um "ärztliche Kunst und nicht Begierde".

Die "hochgradig sensiblen und sexuell besetzten" Vorgänge könnten bei Männern, die Sex mit Männern haben, sexuell stimulierend empfunden werden, so die Verteidigung. Die Nebenkläger*innen könnten in ihren Aussagen durchaus "phantasiert und dazugedichtet" haben. Als Argument dafür brachte König vor, dass ein Arzt niemals ohne Handschuhe untersuche, um sich nicht der Übertragung von Filzläusen auszusetzen.

Durchsuchung beim Magazin "Siegessäule"

Vielmehr vermutet die Verteidigung eine koordinierte Kampagne eines der Nebenkläger. Dieser habe sich mit den anderen Nebenkläger*innen abgesprochen, um eigene Interessen zu verfolgen. Als Beweis führt König eine anonyme Anzeige im Magazin "Siegessäule" aus dem Jahr 2018 an, in der weitere mutmaßliche Opfer des Arztes gesucht wurden. Durch eine von der Verteidigung veranlasste Durchsuchung mit richterlichen Beschluss bei dem Magazin habe man die Erkenntnis, dass diese Anzeige von eben diesem Nebenkläger in Auftrag gegeben worden sei. Dessen Ziel sei daher gewesen, weitere mutmaßliche Opfer "zu rekrutieren".

Undine Weyers, Vertreterin des Nebenklägers, widerspricht, dass es sich um ein "Komplott" gegen den Arzt handele. Dieses Inserat sei erst geschaltet worden, nachdem der Angeklagte den Wunsch vorgebracht habe, das Verfahren nach § 153a StPO einzustellen – also ein Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen, wobei die Unschuldsvermutung fortgelten würde. Der damalige Anwalt des Arztes habe dafür allen Nebenkläger*innen jeweils eine Summe im vierstelligen Eurobereich angeboten. Der Nebenkläger habe mit dem Inserat jedoch herausfinden wollen, ob es noch mehr mutmaßliche Opfer des Arztes gibt, bevor er der Einstellung des Strafverfahrens zugestimmt hätte.

Gutachter soll Prozess begleiten

König verteidigt seinen Mandanten zudem mit Ausführungen, die Nebenkläger*innen hätten "psychische Auffälligkeiten", seien in psychotherapeutischen Behandlungen, wiesen Drogenmissbrauch auf oder hätten "Partydrogen" konsumiert. All das könne durchaus Auswirkungen auf das Erinnerungsvermögen haben. Deshalb stelle die Verteidigung den Antrag, bei der Befragung der mutmaßlichen Opfer einen Gutachter zur "Aussagepsychologie" zuzulassen. Er solle den Zeug*innen auch Fragen stellen dürfen. Dabei handele es sich um den Rechtspsychologen Günter Köhnken, der begutachten solle, ob die Nebenkläger*innen wahrheitsgemäß aussagten. Köhnken war unter anderem im Prozess gegen Jörg Kachelmann tätig.

Änne Ollmann und Barbara Petersen weisen als Vertreterinnen der Nebenklage darauf hin, dass ihre Mandant*innen durch die Zuschreibungen Königs unzulässig pauschalisiert würden. Außerdem sei das Gericht durchaus in der Lage, die Glaubwürdigkeit der Aussagen auch ohne Sachverständigen zu beurteilen. Barbara Petersen merkt außerdem an, dass ihre Mandantin im Laufe des Prozesstages bereits mehrfach misgendert wurde. Die korrekte Verwendung des Pronomens gelingt nach dieser Anmerkung zumindest einem Teil des Teams der Verteidigung.

Nach einer Beratung des erweiterten Schöffengerichts wird der Gutachter zugelassen. Mit diesen Voraussetzungen startet ab nächsten Montag die Beweisaufnahme des Verfahrens. Dabei werden die ersten Zeug*innen und Sachverständigen vernommen. Auch die Staatsanwältin und die Verteidiger*innen können Stellung nehmen und Fragen stellen. Vorgesehen sind bis Mitte Juni neun weitere Verhandlungstermine.

#1 StaffelbergblickAnonym
  • 20.04.2021, 11:02h
  • Na das wird noch ein "unterhaltsames" Verfahren. Allein jener emotionalgeladene Anwalt. Dann jetzt ein Gutachter, der sich speziell mit Aussagepsychologie beschäftigt. Das könnte in der Tat ein Knackpunkt werden ... sollten sich in den Patientendateien Laborwerte finden, die Rückschlüsse auf Drogenkonsum zulassen ... dann kann es eng werden. Selbst wenn die Anschuldigungen komplett zutreffend sind. Und zur Untersuchungstechnik ... bei Verdacht auf eine STD sind die entsprechenden Regionen zu untersuchen. Und was die Diagnose Hodentumor anbelangt ... da reicht ein kurzer Tastbefund ... und bei Verdacht, dann ab zum Urologen. Denn für jegliche weitere diagnostischen Maßnahmen ist der Internist nicht befähigt. In der Berliner Abendschau wurde hierzu berichtet ... dass der Angeklagte erst den Gerichtssaal durch einen Hintereingang betrat, nachdem die Fotografen bereits den Raum verlassen hatten. Auch ein Novum bei Gerichtsreportagen
  • Direktlink »
#2 mesonightAnonym
  • 20.04.2021, 11:17h
  • Ich bin so so entsetzt, ich bin ja selbst Opfer von jahrelangen sexuellen Missbrauch (Kath. Kirche), es läuft doch immer wieder nach dem gleichen Muster ab, die Opfer sollen mit den perfidesten Mitteln als unglaubwürdig dargestellt werden. Der Arzt wusste genau, wen er sich da raussucht, ich bin so enttäuscht, was soll am Ende rauskommen? Der Typ wird sich mit der ganzen Kohle "rauskaufen" können. Warum gehen Patienten überhaupt noch in diese Praxis?
  • Direktlink »
#3 KumpelAnonym
  • 20.04.2021, 11:49h
  • Antwort auf #2 von mesonight
  • Warum gehen Patienten überhaupt in diese Praxis. Weil sie sich Krank fühlen und behandelt werden möchten z.B. ? Zudem gar nichts von alldem hier wissen? Ich bin auch nur durch puren Zufall auf queer.de gestoßen.
    Bin aber jetzt umso neugieriger geworden, was bei der ganzen Verhandlung herauskommt.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: