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Gericht entscheidet gegen Regenbogenfamilie

Namibia: Schwuler Vater darf seine Töchter nicht nach Hause bringen

Ein namibischer Mann darf wegen seiner Homosexualität nicht gemeinsam mit seinen Zwillingstöchtern in sein Heimatland einreisen.


Phillip Lühl muss mit seinen beiden Töchtern in Südafrika bleiben (Bild: Instagram / philipluehl)

  • 20. April 2021, 16:34h 8 2 Min.

Ein namibisches Gericht hat am Montag den Eilantrag des 38-jährigen Phillip Lühl abgelehnt, seine Zwillingstöchter ins Land zurückzubringen. Eine Leihmutter im benachbarten Südafrika hatte die Kinder des namibischen Staatsbürgers am 13. März per Leih­mutter­schaft auf die Welt gebracht. In der Geburtsurkunde sind zwar Lühl und sein mexikanischer Lebenspartner Guillermo Delgado als Eltern eingetragen, allerdings akzeptiert Namibia dieses Dokument nicht.

Die namibischen Behörden verlangten von Lühl einen genetischen Vaterschaftsnachweis. Der Architektur-Hochschullehrer an einer Universität in der Hauptstadt Windhuk bezeichnete dies als diskriminierend, da von heterosexuellen Vätern auch kein Vaterschaftstest notwendig sei. Wegen der Ablehnung der namibischen Behörden seien seine beiden Töchter derzeit staatenlos. Lühls Anwältin nannte die Entscheidung laut der in Windhuk erscheinenden "Allgemeinen Zeitung" als "juristische Bankrotterklärung".

Eine Entscheidung um die beiden Kinder könne laut Richter Thomas Masuku nun erst getroffen werden, wenn ein Verfahren um die namibische Staatsbürgerschaft seines zweijährigen Sohnes beendet sei. Dieser war ebenfalls von einer Leihmutter in Südafrika geboren worden und lebt zwar in Namibia, könnte aber bei einem negativen Urteil ebenfalls als Staatenloser gelten.

Gegenüber der BBC erklärte Lühl, dass er möglicherweise sein Leben in Namibia aufgeben werde, sollten seine Kinder nicht anerkannt werden. In seiner Heimat sei das Ideal von Freiheit und Gleichheit noch nicht verwirklicht worden.

Namibia ist weitaus homophober als der Nachbar Südafrika, der bereits 2006 die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet hatte – als bislang einziges Land auf dem Kontinent. In Namibia, das erst 1990 seine Unabhängigkeit von Südafrika erlangte, ist Homosexualität dagegen nach altem Kolonialrecht verboten – allerdings wird das Gesetz nicht mehr angewandt. Eine Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen gibt es in Namibia ebensowenig wie Antidiskriminierungsgesetze. (dk)

#1 GirlygirlEhemaliges Profil
  • 20.04.2021, 17:27h
  • Mit Leihmutterschaft im Ausland kann man sich schnell strafbar machen, auch in Deutschland. Hier gilt nämlich die Gebärende als Mutter auch wenn sie genetisch nicht verwandt sind. Da gab es auch mal einen interessanten Film mit einem hetero Paar, wo die Frau mit dem Kind in Indien bleiben musste. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob es reine Homophobie hier ist oder ob auch Heteros verbergen müssten, dass sie eine Leihmutter aufgesucht haben, so wie deutsche "Kunden". Aber es ist natürlich leichter schwule Paare zu kriminalisieren, daher wird Homophobie wohl auch eine Rolle spielen.
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#2 _hh_Anonym
  • 20.04.2021, 18:08h
  • Sicherlich spielt in diesem Fall Homophobie eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig würde ich mir aber in Medien wie queer.de eine weniger unkritische Haltung gegenüber Praktiken wie Leihmutterschaft wünschen. In aller Regel verkaufen dabei arme Frauen in armen Ländern ihre Körper, um Kinderwünsche reicher Menschen in reichen Ländern zu erfüllen. Das ist eine ethisch sehr fragwürdige Konstellation. (Auch der schwule Namibier scheint als Hochschullehrer einer gehobenen Gesellschaftsschicht anzugehören.) Warum erfüllen sich Schwule und Lesben ihre Kinderwünsche nicht z. B. durch Adoption oder Pflegekinder? In sehr vielen reichen Ländern - z. B. in Deutschland - ist das inzwischen kein Problem mehr, und es ist sehr viel weniger fragwürdig. Warum auch manche queere Menschen so viel Wert auf die Fortpflanzung ihrer eigenen Gene legen, habe ich nie verstanden - im Grunde laufen sie damit einer patriarchalen, heteronormativen Ideologie hinterher.
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#3 PiakAnonym
  • 20.04.2021, 19:10h
  • Schön, hier auch mal was zu Namibia zu lesen. Eine leicht korrigierende Ergänzung: Es gibt in Namibia zwar kein Antidiskriminierungsgesetz, wohl aber einen Antidiskriminierungsartikel in der Verfassung (Art. 10 Abs. 2: No persons may be discriminated against on the grounds of sex, race, colour, ethnic origin, religion, creed or social or economic status.). In dem Punkt weiter als unser Grundgesetz.
    Die Absurdität, dass sich der gleiche Gesetzgeber weigert, die kolonialrechtlichen Verbote aufzuheben, steht dann natürlich auf einem anderen Blatt ...
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