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Medien

Jetzt ist es amtlich: Queers kontrollieren den MDR mit

Der neue MDR-Staatsvertrag wurde von allen drei zuständigen Parlamenten gebilligt. Damit bekommt ein "Mitglied der LSBTTIQ-Verbände, und zwar aus Sachsen-Anhalt", einen Sitz im Rundfunkrat.


MDR-Fernsehzentrale in Leipzig (Bild: MDR / Stephan Flad)
  • 22. April 2021, 07:33h 3 3 Min.

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) erhält einen neuen queerfreundlichen Staatsvertrag. Mit dem Thüringer Landtag stimmte am Mittwochabend das letzte der drei zuständigen Parlamente der Novellierung des Staatsvertrages zu Auftrag und Struktur des MDR zu. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt ließ den MDR-Staatsvertrag am Mittwoch passieren. Das Parlament in Sachsen hatte bereits im März Ja gesagt.

Der MDR-Staatsvertrag wurde mit der Entscheidung der drei Parlamente nach rund 30 Jahren modernisiert. Neuerungen gibt es etwa beim Aufsichtsgremium Rundfunkrat: Ganz neu soll künftig ein "Mitglied der LSBTTIQ-Verbände, und zwar aus Sachsen-Anhalt", in dem Kontrollgremium dabei sein. Die Entscheidung trifft der Magdeburger Landtag. Auch Vertreter*innen u.a. von Migrantenverbänden und der sorbischen Minderheit erhalten erstmals einen Sitz.

Etwas weniger Staatsnähe

Bislang besteht der MDR Rundfunkrat, der als Aufsichtsgremium fungiert und sich aus Vertreter*innen politischer, weltanschaulicher und gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzt, aus 43 Mitgliedern. Künftig soll er 50 Plätze haben. Der Anteil von staatlichen und staatsnahen Mitgliedern sinkt damit.

Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, regeln Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio – sie setzen zum Beispiel den Rahmen für die Programme und die Organisation von Intendanz und Gremien. Es geht dabei mit Blick auf die Pressefreiheit zugleich nicht um Programminhalte, dafür sind die Sender zuständig.

Für die ARD-Anstalten gibt es in den Sendegebieten eigene Staatsverträge – wie hier beim MDR. Es geht darin auch nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Das ist in einem anderen länderübergreifenden Staatsvertrag geregelt.

Queere Organisationen bereits in mehreren Kontrollgremien

Nachdem LGBTI in der Bundesrepublik über 60 Jahre von jeder Vertretung in Rundfunk, Fernsehen und Medien ausgegrenzt blieben, hat das Verfassungsgerichtsurteil von 2014 einen Wandel eingeleitet. Seitdem wurde mit der Berufung von Vertreter*innen des LSVD beim ZDF, beim Deutschlandradio, beim Saarländischen Rundfunk und bei Radio Bremen erstmals auch LGBTI die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Beim WDR teilen sich das Queere Netzwerk NRW und die LAG Lesben einen Sitz. Auch im rbb sollen LGBTI künftig einen Sitz im Rundfunkrat erhalten (queer.de berichtete). Zudem haben LGBTI in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mittlerweile Sitz und Stimme.

Demgegenüber sehen die vier norddeutschen Länder bislang im kürzlich vorgestellten neuen NDR-Staatsvertrag keinen Sitz für LGBTI vor (queer.de berichtete). Die bayerische Staatsregierung erklärte erst in der vergangenen Woche, angeblich aus Datenschutzgründen – nicht einmal darüber nachzudenken, queere Vertreter*innen im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zu entsenden (queer.de berichtete). (cw/dpa)

#1 MinderheitAnonym
  • 22.04.2021, 11:44h
  • Eine von 50 Stimmen. Also 2 Prozent.
    Ob das ein wahrer Grund zum Jubeln ist?
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#2 andreAnonym
  • 22.04.2021, 22:52h
  • Am Programm ändert das sicher nichts. Es wir kräftig geschunkelt und man wird zugedröhnt mit alten DDR- Schlagermumien in Endlosschleife.
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#3 Taemin
  • 23.04.2021, 10:42h
  • Der Punkt ist doch unsere Anerkennung als gesellschaftlich relevante Bevölkerungsgruppe. Allein das kann in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden, erst recht da es uns von anderen öffentlich-rechtlichen Medien wie dem SWR oder dem BR weiter verweigert wird. - In diesem Zusammenhang eine eigene Erfahrung: Unter Bruch des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 1 I GG verlangte der SWR nach unserer Verpartnerung weiter doppelte Gebühr von uns, nach Einlegung eines Widerspruchs sogar dreifache (!!!). Erst im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, während dessen sich auch der ehem. Justizminister von RLP in seiner Eigenschaft als SPD-Vertreter im zuständigen Gremium vom Vorgehen des SWR distanziert und der Vorsitzende Richter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung geäußert hatte, drehte der SWR bei und reduzierte seine Forderung auf den einfachen Beitrag wie für Ehepaare. Übrigens: Ein Verfahren gleichen Inhalts hatte der SWR vorher schon verloren. Dennoch wollte er sich lieber in jedem Einzelfall aufs Neue verurteilen lassen, als seine rechtswidrige Diskriminierungspraxis zu ändern. Das offenbart eine queerfeindliche Grundeinstellung, die vielleicht auch erklärt, weshalb man sich dort noch immer dagegen wehrt, LSBTI einen Sitz einzuräumen.
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