Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?38725

Mittelfranken

Trans-Hasser zu 3.200 Euro Geldstrafe verurteilt

Ein Rechtspopulist machte sich in einem Video mit Häme und einer Lüge über fünf trans Frauen lustig, darunter auch die Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer. Die Grünenpolitikerin ließ sich das nicht gefallen.


Klaus-Peter Weber macht sich in dem Video über trans Menschen lustig – und nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau

Das Amtsgericht im mittelfränkischen Hersbruck hat Klaus-Peter Weber, den Betreiber der rechtspopulistischen Plattform "Hallo Meinung", wegen abfälliger Äußerungen über trans Menschen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro verurteilt. Das berichtet der Medienverbund Nürnberger Land.

Anlass war ein von Weber im Mai 2020 auf Youtube veröffentlichtes Video, in dem er in gut zwölf Minuten über mehrere politische Themen wie Corona-Regeln und Wirtschaftspolitik sprach. Gut 20 Sekunden blendete er ein Foto im Hintergrund ein, das die bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne), die erste trans Abgeordnete eines deutschen Landesparlaments, mit vier Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität zeigt. Das Bild war wenige Monate zuvor bei einer Pressekonferenz aufgenommen worden. Das Foto war mit einem abwertenden Schriftzug versehen worden: "Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm. Das sind die Grünen im bayerischen Landtag… und nein: Das ist KEIN Scherz…"

Weber behauptete, alle fünf Frauen seien grüne Landtagsabgeordnete, obgleich in Wahrheit Ganserer die einzige ist. Dazu bezeichnete er die Frauen als "Lachnummern" und erklärte abwertend: "Wenn ich mir die Figuren anschaue – und die bestimmen über unsere Zukunft."

Ganserer: Keine inhaltliche Kritik, sondern Beleidigung

Ganserer erstattete daraufhin Anzeige. Vor Gericht sagte sie aus, dass sie mit Kritik an ihrer politischen Arbeit leben könne. Doch inhaltlich habe Weber nicht argumentiert: "Er hat hier auf eine äußerst beleidigende Art und Weise rein auf mein Äußeres Bezug genommen."

Eine weitere Zeugin, die ebenfalls auf dem Bild abgebildet war, sagte aus, dass sie aufgrund des Fotos viel Spott ertragen musste – darunter noch schlimmere Beschimpfungen als die von Weber. "Meine Geduld ist irgendwann am Ende, das muss ich mir nicht gefallen lassen", sagte sie. Sie warf dem Angeklagten vor, trans Menschen als "Sahnehäubchen" serviert und die Personengruppe "zum Abschuss freigegeben" zu haben.

Webers Anwalt forderte hingegen Freispruch. Er behauptete, dass es sich bei dem Video nur um "harmlosen Spott" gehandelt habe. Außerdem habe der Angeklagte nicht gewusst, dass außer Ganserer keine weitere Person auf dem Bild Landtagsabgeordnete gewesen sei – was die Staatsanwaltschaft zu dem Hinweis anregte, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze.

Nach dem Urteil kündigte Weber Rechtsmittel an. Er werde notfalls bis zum Bundesgerichtshof ziehen. Laut Ganserer ist dies bereits die dritte Geldstrafe in Zusammenhang mit diesem Foto. Sie habe noch in weiteren Fällen Anzeigen erstattet.

Das Urteil zeigt: Trans* Personen als "Schockbilder auf Zigarettenschachteln" zu bezeichnen ist eine Beleidigung. Gegen Hass und Hetze werden wir uns weiter wehren.

Posted by Tessa Ganserer on Wednesday, April 28, 2021
Facebook / Tessa Ganserer
Datenschutz-Einstellungen | Info / Hilfe

"Hallo Meinung!" ist in der rechten Szene durchaus populär: Das Video mit der Schmähkritik an Ganserer ist bereits rund 50.000 Mal abgerufen worden. Auf Facebook allein hat die Plattform mehr als 105.000 Fans. In seinem Kanal veröffentlicht Weber etwa Gespräche mit bekannten Homo-Hasser*innen wie Hedwig von Beverfoerde, der Chefin des LGBTI-feindlichen Bündnisses "Demo Für alle". (cw)

#1 AtreusEhemaliges Profil
  • 28.04.2021, 16:57h
  • Ich feiere die starken Frauen der Grünen, die regelmäßig alle rechtstaatlichen Mittel ausschöpfen, um verbaler, psychischer und körperlicher Gewalt entgegenzutreten, die Täter zu ermitteln und ihrer Strafe zuzuführen. Allen voran die unverwüstliche Renate Künast, die heute erst wieder Facebook wegen der Verbreitung von Fake News verklagt hat. Bravo Tessa Ganserer und Renate Künast!
  • Antworten » | Direktlink »
#2 ChrisNAnonym
  • 28.04.2021, 20:33h
  • Interessant, dass es als strafbar oder strafverschärfend bewertet wird, Menschen als Grüne Landtagsabgeordnete zu bezeichnen, obwohl sie es nicht sind (Kommentar der Staatsanwaltschaft: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe) :-)

    Von diesem Lacher abgesehen, erfreulich, dass solchen Hetzern das Handwerk gelegt wird.
  • Antworten » | Direktlink »
#3 CuriosityAnonym
  • 29.04.2021, 18:08h
  • Antwort auf #2 von ChrisN
  • Jemanden als (grüne*n) Landtagsabgeordnete*n) zu bezeichnen ist nicht strafverschärfend. Es ist leider umgekehrt. Landtagsabgeordnete müssen sich als öffentliche Person und im Rahmen der politischen Auseinandersetzung leider mehr gefallen lassen als reine Privatpersonen und da es sich bei vier der Frauen eben nicht um Politikerinnen handelt, ist die Schwelle dessen, was als abfällige Äußerung oder Beleidigung gilt, niedriger. Strafverschärfend ist also, dass es sich nicht um Landtagsabgeordnete handelt.
  • Antworten » | Direktlink »
#4 queergay
  • 03.09.2021, 01:32h
  • Auf dem Facebook-Kanal dieses Polit-Plauderers darf man ihn nicht in Frage stellen oder kritisieren. Nur lobende, beipflichtende Kommentare werden geduldet. Alles andere wird gelöscht.
    Bei Gerichtsverhandlungen kommt er gleich mit drei Rechtsanwälten zu seiner Verteidigung. Da will er allen zeigen, dass seine Rechtsvorstellungen zu gelten haben. Und an seinem Wohnort - im fränkischen Schwarzenbruck - schaffte er es schon, die Orts-CSU mit Rathausbelegung regelrecht einzuschüchtern. Ein Beitrag des Polit-Magazins 'Monitor' belegt das. Dieser Mann will allen zeigen, wo der Hammer hängt. Und deshalb hat er viele Fans und Mitläufer.
  • Antworten » | Direktlink »