24 Kommentare
- 04.05.2021, 11:52h
- Da es sich bei der Anpassung des Geschlechtseintrages um die Berichtigung einer unzutreffenden Angabe handelt, müsste sie eigentlich sogar völlig kostenlos sein - analog der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe, die zumindest in mehreren Bundesländern gebührenfrei war.
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- 04.05.2021, 12:16h
- "Wie beim deutschen Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ist der Weg zu einer Geschlechtsanpassung allerdings langwierig und kompliziert. Ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Juni 2020 bezeichnete den "Gender Recognition Act" wegen seiner "aufdringlichen medizinischen Anforderungen" als einen der schlechtesten Europas. Ähnlich wie in Deutschland stoppte auch die britische Regierung kürzlich eine geplante Reform ihres Transsexuellenrechts. (dpa/dk)"
In beiden Fällen war dafür u. a. auch der politische Lobbyismus von TERFs die Ursache. In England wie in Deutschland. Die Angriffe sind massiv und effektiv. Ich hoffe, dass das durch das LFT ins Bewusstsein gedrungen ist und allen eine Warnung und Erinnerung ist über die katastrophale Situation von trans Menschen. - |
- 04.05.2021, 14:09hGreifswald
- "Zum Vergleich: In Deutschland kostet die Änderung des Geschlechtseintrags laut "Regenbogenportal" durchschnittlich 1.868 Euro."
Ein "stolzer" Betrag, was für mich die Frage aufwirft, wer den bezahlen kann und wer nicht und ob das gerecht sein kann. Die Gebührenabsenkung im UK zeigt mir, dass es auch anders geht. In Zeiten der Digitalisierung gehört m.E. so manche "Bearbeitungsgebühr" mal auf den Prüfstand.
www.cio.bund.de/Web/DE/Strategische-Themen/Umsetzungsstrateg
ie-Digitalisierung/umsetzungsstrategie_digitalisierung_node.
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- 04.05.2021, 14:41h
- In Deutschland bezahlst du dafür, dich demütigen zu lassen und das Ganze auch noch mit der Chance, dass das Gericht einfach nein sagt. Bezahlen können das die wenigsten, da viel Trans-Personen während der Transition arbeitslos sind.
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- 04.05.2021, 15:05h
- Der weitaus größte Teil der in Deutschland anfallenden Kosten entsteht nicht durch "Bearbeitungsgebühren", sondern durch die Vergütung der sogenannten "Sachverständigen", von denen im Verfahren nach dem "Transsexuellengesetz" zwei beauftragt werden. Die bekommen für ihre menschenverachtende Tätigkeit gemäß "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz" als "Honorargruppe M 3" einen Stundensatz von 120,- Euro. Der zeitliche Aufwand für ein solches "Sachverständigengutachten" liegt über den Daumen gepeilt bei mindestens 7 Stunden. 7 Stunden x 120 Euro x 2 Sachverständige = 1680 Euro. Da es sich bei den Verfahren nach dem "Transsexuellengesetz" um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, müssen diese Kosten von den Antragsteller:innen bezahlt werden (ggf. kann die sogenannte "Prozesskostenhilfe" beantragt werden). "Digitalisierung" wird hier leider kaum helfen. Und darüber hinaus wird eine Menschenrechtsverletzung auch nicht dadurch besser, dass sie durch eine "Gebührenabsenkung" für die Opfer billiger wird... Das, was da gerade im UK geschieht, ist an widerwärtiger Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten.
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- 04.05.2021, 15:43h
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"Das, was da gerade im UK geschieht, ist an widerwärtiger Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten."
Ich gebe Dir recht. Schliesslich war es Liz Truss selbst, die eine Reform, die fast schon in trockenen Tüchern war, aufgrund der massiven Intervention der britischen TERFs und Medien wieder fallen gelassen hat.
Es geht hier allerdings um mehr als "Scheinheiligkeit". Ein menschenrechtswidriges und demütigendes Verfahren (das man trotzdem beibehalten will) einfach nur "kostengünstiger" zu machen, das als Fortschritt und Erfolg zu verkaufen und sich dafür zu feiern, ist menschenverachtender Zynismus.
Und es ist doch zu überbieten. Zynismus kann Deutschland noch viel besser.
Katarina Barley: "Ihr kriegt entweder das oder gar nichts."
www.queer.de/detail.php?article_id=33658 - |
- 04.05.2021, 16:26h
- Stimmt nicht ganz ;-) Der Stundensatz beträgt laut aktueller Gebührenordnung (§ 9 JVEG Anlage 1) nur 100 . Aber Du hast vollkommen recht, auch das ist viel zu viel. Übrigens: Über 99% der Gutachten sind positiv (Meyenburg 2015). Somit "filtert" das System - auf Kosten der Antragstellenden - nur weniger als 1% der "unechten" trans Menschen aus. Ein teurer Spaß für den Staat und für die antragstellenden Menschen. Nur um ein Kennzeichen im Behördencomputer zu ändern, welches jederzeit wieder revidierbar ist (wenn es sein muss). Unverhältnismäßig.
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- 04.05.2021, 18:13h
- Danke für Deine Ergänzung! :-) Du hast natürlich völlig Recht, es geht hier nicht nur um Scheinheiligkeit, sondern um menschenverachtenden Zynismus. Und die Barley mit ihrer ekelhaften Friss-oder-Stirb-Aktion hatte ich offenbar schon wieder erfolgreich verdrängt. My bad...
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- 04.05.2021, 18:18h
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"Stimmt nicht ganz ;-) Der Stundensatz beträgt laut aktueller Gebührenordnung (§ 9 JVEG Anlage 1) nur 100 ."
Sorry, aber ich fürchte, da irrst Du Dich... Schau mal hier unter "Honorargruppe M 3" bei Ziffer 22 (hab ich vorhin erst ganz frisch ergooglet):
dejure.org/gesetze/JVEG/Anlage_1.html
"Übrigens: Über 99% der Gutachten sind positiv (Meyenburg 2015). Somit "filtert" das System - auf Kosten der Antragstellenden - nur weniger als 1% der "unechten" trans Menschen aus."
Ich denke, Du solltest diese Aussage vielleicht nochmal überdenken, denn so formuliert bedeutet sie, dass alle "begutachteten" trans Menschen "unecht" sind. Ich glaube nicht, dass Du das so sagen wolltest... ;-) - |
- 04.05.2021, 19:31h
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Als kleiner Nachtrag noch eine kurze Anmerkung zum Thema "Begutachtung":
Zu der Überzeugung, die "Begutachtung" würde irgendwie "unechte" trans Menschen "ausfiltern", kann nur kommen, wer annimmt, dass die psychiatrische Diagnose, auf der eine solche "Begutachtung" basiert, trans Menschen tatsächlich valide beschreibt. Betrachtet man diese psychiatrische Diagnose aber mal etwas genauer unter Einbeziehung aktueller Argumente der wissenschaftlichen Psychiatriekritik, dann kommt man recht schnell zu dem Ergebnis, dass besagte Diagnose (alleine schon bedingt durch ihre fragwürdige, von zahlreichen wissenschaftlichen Fehlern geprägte Entstehungsgeschichte) trans Menschen gar nicht valide beschreiben kann und folglich eine "Begutachtung" auch gar nicht feststellen kann, ob jemand "echt" oder "unecht" trans ist, sondern bestenfalls dazu taugt, die "Compliance" der Proband:innen bezüglich der "diagnostischen Kriterien" einer wissenschaftlich untauglichen Diagnose zu messen. Damit ist die "Begutachtung" von trans Menschen nicht mehr als eine bestenfalls Scheinsicherheit erzeugende Inszenierung ohne valides wissenschaftliches Fundament, die endgültig abgeschafft gehört. - |