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Berlin

Homophobe Beleidigungen und Schläge in U-Bahn: Bewährungsstrafe

Ein homophober Schläger ist in der Hauptstadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und muss einen Anti-Gewalt-Kurs besuchen.


Die Tat ereignete sich in der Linie U2 Richtung Pankow (Bild: Ralf / flickr)

  • 4. Mai 2021, 13:57h 6 2 Min.

Weil er mehrere Fahrgäste in einer U-Bahn homophob beleidigt und geschlagen hatte, ist ein 25-jähriger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den geständigen Angeklagten am Dienstag der vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung und Bedrohung schuldig. Zudem soll er an einen damals durch einen Faustschlag verletzten Mann 3.000 Euro zahlen. Außerdem wurde dem Angeklagten die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training auferlegt.

Bei dem Vorfall in der Nacht zum 9. März 2019 in der U2 Richtung Pankow habe sich der Angeklagte zunächst über mehrere Männer lustig gemacht, die anlässlich des Weltfrauentages Frauenkleider trugen, sagte der Vorsitzende Richter. Sie seien homophob beschimpft worden. Auch eine Frau, die mit den Männern in Frauenkleidern unterwegs war, sei beleidigt worden. Nach einem kurzen Disput habe der Angeklagte zwei Männer mit der flachen Hand attackiert. Am Ende schlug er einem Opfer mit der Faust in das Gesicht. Ein 25-jähriger Student habe einen Nasenbeinbruch erlitten. Der Angeklagte war ein halbes Jahr nach der Tat durch eine Fotofahndung ermittelt worden (queer.de berichtete).

Täter: Beleidigungen waren "scherzhaft"

Der Angeklagte, der wegen einer Gewalttat im öffentlichen Nahverkehr vorbestraft ist, hatte im Verfahren erklärt, die Äußerungen seien "scherzhaft" gewesen. Er habe keinerlei Abneigung gegen Homo- oder Transsexuelle. Als ihm und seinen beiden damaligen Begleitern mehrere Männer und Frauen gegenübergestanden hätten, sei die Situation eskaliert. "Ich verliere zu schnell die Nerven, wenn ich mich bedrängt fühle", so der Angeklagte. Es treffe auch zu, dass er einem Mann angedroht habe, ihm die Augen auszustechen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Verfahren gegen einen 24-jährigen Mitangeklagten wurde zu Prozessbeginn gegen eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro eingestellt. Ein dritter Angeklagter war wegen einer Erkrankung nicht erschienen. Sein Verfahren wurde zur gesonderten Verhandlung abgetrennt. (dpa/cw)

-w-

#1 GodzillaAnonym
  • 04.05.2021, 17:52h
  • Das er geständig ist macht die Sache nicht besser, dass das bei Verhandlungen immer so hervorgehoben wird (und hier und da sogar strafmildernd gewertet wird) stößt mir auf.
    Er scheint also eine mangelnde Impulskontrolle zu haben, hoffentlich ist die Einsicht diesbezüglich echt und das Training hilft.

    Das die Beleidigungen scherzhaft gemeint sind glaube ich ihm allerdings kein Stück, gerade im Jahr 2021 zieht so eine Aussage nicht (mehr). Ist allerdings meine ganz persönliche, knallharte Einschätzung, vorallem da so ein Mumpitz noch viel zu oft als Ausrede herhalten muss, ebenso wie "dich meine ich damit nicht"-Ausrede.
    Zumal wenn es wirklich ein Scherz gewesen wäre, die Situation nicht so hätte eskalieren können, fehlende Impulskontrolle hin oder her. Vlt bin ich hier und da aber auch dezent hart, was sowas angeht.
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#2 Taemin
  • 04.05.2021, 18:41h
  • Ein Anti-Gewalt-Training! Super, das wird's bringen!
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#3 SebiAnonym
  • 04.05.2021, 21:43h
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    Täter: Beleidigungen waren "scherzhaft"
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    Und die Körperverletzungen und der Nasenbeinbruch eines Opfers?

    Waren die auch "scherzhaft"?

    Solche Aussagen belegen nur, dass der Täter seine Schuld nicht einsieht, sondern sich rausreden will. Und was bekommt er für diese vorsätzliche Körperverletzung? Die so heftig war, dass ein Opfer einen Nasenbeinbruch hat!

    Ein Anti-Gewalt-Training...

    Vielleicht darf er ja auch ein paar Blumenkränze flechten.

    Willkommen in Deutschland, dem Paradies für Gewalttäter.
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