In die Frage der seit der Öffnung der Ehe vor vier Jahren bestehenden Diskriminierung lesbischer Ehepaare kommt Bewegung: Die Grünen gaben am Mittwoch bekannt, dass sie dazu für den Abend alle im Bundestag vertretenen Parteien außer der AfD zu einem Runden Tisch eingeladen haben, "um interfraktionell an einer Reform des verfassungswidrigen Abstammungsrechts zu arbeiten, die noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden könnte".
Die Ehe für alle selbst war vor vier Jahren nach einem Entwurf des Bundesrats nach Aufhebung des Fraktionszwangs verabschiedet worden. Das Gesetz sah allerdings kein Pendant zur Vaterschaftsregelung im BGB vor, wonach der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater anerkannt werden kann, unabhängig davon, ob er der leibliche Vater ist oder nicht.
Die Ehefrau einer Mutter ist hingegen bislang auf das aufwändige Verfahren zur Stiefkindadoption angewiesen. Die Bundesregierung ging das Problem seitdem nicht an; ein im letzten Jahr von ihr vorgelegtes Adoptionshilfegesetz hätte durch eine umfassende Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen das Problem sogar noch verschärft – nach Widerstand des Bundesrats wurde diese Pflicht letztlich beseitigt.
Grüne: Benachteiligung von Kindern beenden
"Wir brauchen dringend die Abschaffung der verfassungswidrigen Diskriminierung von Regenbogenfamilien, die in erster Linie die Kinder benachteiligt", betonte Ulle Schauws, Sprecherin für Queer- und Frauenpolitik der grünen Bundestagsfraktion. "Wie vor vier Jahren im Falle der 'Ehe für Alle' sind dafür ein interfraktioneller Konsens und die Freigabe der Abstimmung im Bundestag nötig."
Daher freue sie sich, "dass alle demokratischen Fraktionen – mit Ausnahme der Union – ihre Teilnahme an dem Runden Tisch angekündigt haben." So entstehe "die einmalige Chance, mit einer parlamentarischen Mehrheit die Benachteiligung von Regenbogenfamilien und insbesondere von Kindern im Abstammungsrecht abzuschaffen."
Zuletzt hatten das Berliner Kammergericht und das Oberlandesgericht Celle die aktuelle Rechtslage dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Sie hatten sich unter anderem der Auffassung der klagenden Regenbogenfamilien angeschlossen, wonach die Regelung auch die Kinder benachteilige. Die fehlende Anerkennung der zweiten Mutter betrifft etwa das Sorgerecht, Erbrecht und Unterhaltsrecht.
Kinder, die in queere Lebensgemeinschaften hineingeboren werden, erhalten "nur im Wege eines langwierigen und aufwendigen Gerichtsverfahrens und unter Begutachtung durch das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle einen zweiten rechtlichen Elternteil", beklagen auch die Grünen. Auch eine intergeschlechtliche Person könne bislang nicht einfach zweites Elternteil werden. (nb/pm)
Das ganze mag damals richtig gewesen sein, heute sollte man diese Ungerechtigkeit jedoch abschaffen und nicht ausweiten.