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Bundestag

Regenbogen­familien: Interfraktionelle Reform beim Abstammungsrecht?

Die Grünen haben alle anderen demokratischen Fraktionen zu einem Runden Tisch eingeladen – die Union sagte allerdings ab.


Symbolbild: Im Abstammungsrecht werden gleichgeschlechtliche Ehen noch diskriminiert

In die Frage der seit der Öffnung der Ehe vor vier Jahren bestehenden Diskriminierung lesbischer Ehepaare kommt Bewegung: Die Grünen gaben am Mittwoch bekannt, dass sie dazu für den Abend alle im Bundestag vertretenen Parteien außer der AfD zu einem Runden Tisch eingeladen haben, "um interfraktionell an einer Reform des verfassungswidrigen Abstammungsrechts zu arbeiten, die noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden könnte".

Die Ehe für alle selbst war vor vier Jahren nach einem Entwurf des Bundesrats nach Aufhebung des Fraktionszwangs verabschiedet worden. Das Gesetz sah allerdings kein Pendant zur Vaterschaftsregelung im BGB vor, wonach der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater anerkannt werden kann, unabhängig davon, ob er der leibliche Vater ist oder nicht.

Die Ehefrau einer Mutter ist hingegen bislang auf das aufwändige Verfahren zur Stiefkindadoption angewiesen. Die Bundesregierung ging das Problem seitdem nicht an; ein im letzten Jahr von ihr vorgelegtes Adoptionshilfegesetz hätte durch eine umfassende Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen das Problem sogar noch verschärft – nach Widerstand des Bundesrats wurde diese Pflicht letztlich beseitigt.

Grüne: Benachteiligung von Kindern beenden

"Wir brauchen dringend die Abschaffung der verfassungswidrigen Diskriminierung von Regenbogenfamilien, die in erster Linie die Kinder benachteiligt", betonte Ulle Schauws, Sprecherin für Queer- und Frauenpolitik der grünen Bundestagsfraktion. "Wie vor vier Jahren im Falle der 'Ehe für Alle' sind dafür ein interfraktioneller Konsens und die Freigabe der Abstimmung im Bundestag nötig."

Daher freue sie sich, "dass alle demokratischen Fraktionen – mit Ausnahme der Union – ihre Teilnahme an dem Runden Tisch angekündigt haben." So entstehe "die einmalige Chance, mit einer parlamentarischen Mehrheit die Benachteiligung von Regenbogenfamilien und insbesondere von Kindern im Abstammungsrecht abzuschaffen."

Zuletzt hatten das Berliner Kammergericht und das Oberlandesgericht Celle die aktuelle Rechtslage dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Sie hatten sich unter anderem der Auffassung der klagenden Regenbogenfamilien angeschlossen, wonach die Regelung auch die Kinder benachteilige. Die fehlende Anerkennung der zweiten Mutter betrifft etwa das Sorgerecht, Erbrecht und Unterhaltsrecht.

Kinder, die in queere Lebensgemeinschaften hineingeboren werden, erhalten "nur im Wege eines langwierigen und aufwendigen Gerichtsverfahrens und unter Begutachtung durch das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle einen zweiten rechtlichen Elternteil", beklagen auch die Grünen. Auch eine intergeschlechtliche Person könne bislang nicht einfach zweites Elternteil werden. (nb/pm)

#1 Pu244Anonym
  • 05.05.2021, 09:18h
  • Die momentane Vaterschaftsregelung ist sowieso eine große Schweinerei und diskriminiert die eigentlichen Väter gegenüber den Ehemännern massivst. Zum Glück hat der EuGH dem vor Jahren schon Einhalt geboten. Das ganze wurzelt in den 50ern, als es noch keine Vaterschaftstests gab und man die Frage einfach, im Sinne des Kindeswohls, lösen wollte.

    Das ganze mag damals richtig gewesen sein, heute sollte man diese Ungerechtigkeit jedoch abschaffen und nicht ausweiten.
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#2 TuckDavisProfil
  • 05.05.2021, 09:47hBad Kreuznach
  • Da die SPD sich mal wieder auf den Koalitionsfrieden berufen wird, kommt für diese Legislatur mit der Absage der CDU sowieso nichts mehr dabei 'raus.

    Dennoch keine verschwendete Zeit wie ich finde, so wissen die Grünen schon mal in etwa wo die Parteien in etwa stehen mit dem Thema für die Zeit nach der Wahl.

    Es ist insgesamt eine der traurigeren Entwicklungen in unserer Politik, dass außerhalb von Koalitionsverträgen kein Handeln mehr stattfindet. So weiß man schon sehr bald nach der Wahl, was alles definitiv nicht passieren wird. Debatten im Bundestag haben dabei insgesamt nurnoch symbolischen Charakter.
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#3 Julian SAnonym
  • 05.05.2021, 12:19h
  • Ich finde es skandalös, wie Union und SPD einen verfassungswidrigen Zustand beibehalten und Kindern schaden, nur um ein paar Stammtische zu befriedigen.
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#4 Die JohannaAnonym
  • 05.05.2021, 14:49h
  • Und trans Eltern werden mit ihrem Deadname in die Geburtsurkunde eingetragen. Dann wird jeder Behördengang, jeder Rechtliche Akt; bei dem die Urkunden gebraucht wird ein belastendes Zwangsouting. Mindestens bis das Kind die 18 Jahre alt ist.
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#5 normanjaProfil
  • 06.05.2021, 22:47hNürnberg
  • Auch nicht-binäre (und auch intergeschlechtliche) Eltern werden diskriminiert. Trotz genetischer Elternschaft werden Menschen mit Geschlechsteintrag "divers" oder ohne Eintrag nicht als Elternteil eingetragen, sondern sind gezwungen, ihr leibliches Kind als Stiefkind zu adoptieren. Ansonsten gibt es weder eine korrekte Geburtsurkunde noch Sorgerecht usw. für das Kind. Eins stelle sich vor, beide Eltern hätten einen Eintrag "divers" - beide leiblichen Eltern hätten kein Sorgerecht. Das ist das Gegenteil von Kindeswohlorientierung.

    Quelle:
    freiheitsrechte.org/interview-familie-e/
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