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Lettland
Tukums: Polizei geht von Suizid aus
Nach bisherigen Ermittlungen zum Tod von Normunds Kindzulis gebe es keine Anzeichen für das teilweise vermutete homophobe Hassverbrechen.

Normunds Kindzulis arbeitete zuletzt als Assistenzarzt und Mitarbeiter der Notrufzentrale
- 6. Mai 2021, 03:35h 3 Min.
Fast zwei Wochen nach einem Brand im Treppenhaus eines Apartmenthauses in der lettischen Stadt Tukums geben nach Angaben der Staatspolizei keine während der Ermittlungen erlangten Beweise einen Grund zur Annahme, dass eine homophob motivierte Straftat stattgefunden habe. Vielmehr drehten sich die Ermittlungen um einen Suizid, so die Polizei am Mittwoch in einem Update laut der Nachrichtenagentur LETA.
Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt: Der 29-jährige Normunds Kindzulis war in der Nacht zum 23. April mit schweren Brandverletzungen im Treppenhaus seines Wohnhauses aufgefunden worden (queer.de berichtete), an denen er Mitte letzter Woche in einer Spezialklinik in Riga starb (queer.de berichtete). Sein Mitbewohner Artis Jaunklavinš war in der Nacht von Kindzulis' Schreien geweckt worden und erlitt bei einem Rettungsversuch schwere Brandverletzungen an Armen und Beinen.
Jaunklavinš hatte auch Medien über den Brand informiert: Normunds sei mit Brennstoff übergossen und angezündet worden, mutmaßte er, auch hätten die beiden Männer Monate zuvor unter anderem homophob motivierte Bedrohungen erhalten. Die Polizei habe eine entsprechende damalige Anzeige ignoriert. Später berichtete der 23-Jährige auch, Kindzulis sei bereits am Tag zuvor im Treppenhaus von zwei Männern angegriffen worden, gegen die er sich habe wehren können. Zudem sprach er von weiteren möglichen Motiven, etwa in der Arbeit der beiden Männer im medizinischen Bereich.
Fehlinformationen in zahlreichen Medien
Die lokale Polizei hatte den Eingang der damaligen Anzeige bestätigt, sich ansonsten aber mit Äußerungen zu dem Vorfall zurückgehalten. Auch am Mittwoch bat die Polizei laut LETA um Verständnis, mit nicht allen Details zu laufenden Ermittlungen in die Öffentlichkeit zu gehen. Derzeit liefen diese nach einem Artikel des Strafgesetzbuches, mit dem Personen bestraft werden können, die andere zu einem Suizid oder Suizidversuch verleiten – durch direkte Einwirkung oder "durch grausame Behandlung des Opfers oder systematische Herabsetzung seiner persönlichen Würde". Es blieb unklar, ob ein konkreter entsprechender Verdacht besteht.
Vor allem in internationalen Medien war in den letzten Tagen vermehrt über den Fall als mögliches Hassverbrechen berichtet worden – teilweise mit Fehlinformationen und -Übersetzungen über angebliche Zeugen einer Gewalttat oder über einen Nachbarn als quasi bestätigten Täter. Teilweise wurde Kindzulis auch zu einem LGBTI-Aktivisten gemacht oder von einem schwulen Paar gesprochen, obwohl die Männer offenbar kein Paar waren und es unterschiedliche Berichte über ihre sexuelle Orientierung gibt.
In Lettland wurde nach anfänglichem Entsetzen bereits seit letzter Woche zunehmend vorsichtig über den Fall berichtet. Grund dafür war auch ein Bericht des öffentlich-rechtlichen Senders LTV, wonach Kindzulis vor seinem Umzug nach Tukums wegen fünf unterschiedlichen Fällen von Brandstiftung in Riga vor Gericht stand (queer.de berichtete). Die Sendung "Panorama" zitierte die zuständige Staatsanwältin mit der Aussage, dass er die Taten in dem zum Zeitpunkt seines Todes noch laufenden Verfahren gestanden habe und dass man vor Gericht nach dem Ergebnis eines Gutachtens zu seinem psychischen Befinden eine Einweisung in eine Klinik beantragen wollte. Nach damaligen Presseberichten von der Gerichtsverhandlung ging es unter anderem um einen Brand im Treppenhaus des Apartmenthauses, in dem Kindzulis in Riga wohnte. (nb)
Eine generelle Notfall-Seelsorge für Menschen mit Suizidgedanken ist unter der kostenlosen Nummer 0800 111 0 111 zu erreichen (für Kinder und Jugendliche gibt es auch die kostenlose "Nummer gegen Kummer" unter 116 111).
Für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland Schwierigkeiten rund um ihr Coming-out haben, gibt es zahlreiche LGBTI-Jugendgruppen und -zentren, die ebenso Beratung bieten wie Kontaktmöglichkeiten zu Gleichgesinnten. Auch mehrere Webseiten, etwa dbna (Du bist nicht allein) oder die des bundesweiten Jugendnetzwerks Lambda, richten sich gezielt an junge Schwule und Lesben.
















Und sollte auch genauso bestraft werden.