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Urteilsverkündung am Freitag

Hätte der Mord an Thomas L. verhindert werden können?

Eine Reise nach Dresden endet für ein schwules Paar in einer Tragödie. Ein islamistischer Gefährder ersticht einen der Männer, der andere überlebt traumatisiert. Der Prozess offenbart Lücken – und eine entscheidende Frage bleibt offen


Kränze und Kerzen für Thomas L. am Tatort in der Rosmaringasse (Bild: CSD Dresden)
  • Von Simona Block, dpa
    21. Mai 2021, 04:49h 8 4 Min.

Die Rheinländer Thomas L. und Oliver L. sind im Herbst 2020 auf Städtereise. Sie haben ihre E-Bikes dabei. Von Weimar und Erfurt (Thüringen) kommen sie am 3. Oktober in Dresden an. Der Geschäftsmann und der Buchhalter, die seit fast acht Jahren ein Paar sind und bald auch zusammenziehen wollen, genießen die Kulturstadt und Umgebung. Am nächsten Abend essen sie in einem Lokal an der Frauenkirche. Zur gleichen Zeit verlässt ein islamistischer und gerade aus Jugendhaft entlassener Gefährder im Stadtteil Pappritz sein Wohnheim, mit zwei nagelneuen Küchenmessern aus dem Supermarkt im Rucksack und klarem Ziel: "Ungläubige töten".

Eine halbe Stunde später streift der damals 20-Jährige aus Syrien nach Opfern suchend in der Altstadt umher, wo die Männer aus Nordrhein-Westfalen beschwingt durch die Gassen bummeln. Nur Minuten danach ist das vorbei: "Plötzlich kam ein Schlag, völlig überraschend, in den Rücken", erzählt L. ein halbes Jahr später noch traumatisiert in einer Videobefragung dem Staatsschutzsenat im Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Das Danach liegt im Dunkel. "Ich kann mich an nichts erinnern und bin, ehrlich gesagt, auch froh drüber", sagt der 54-Jährige.

Der Angriff dauerte nicht mal eine Minute.

Zurückkehren an den Ort, wo sein Liebster sinnlos aus dem Leben gerissen und seines zerstört wurde, konnte er nicht. Das Gericht ersparte ihm die direkte Begegnung mit Abdullah A., der wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist. Der 21-Jährige hat einem Gutachter genau geschildert, wie und warum er den Männern die Messer in den unteren Rücken gerammt hat. Er betrachtete die Homosexualität des Paares als "schwere Sünde" und wollte es dafür mit dem Tode bestrafen.

Oliver L. spürt nach wie vor die Folgen der körperlichen Verletzungen, sondern hat auch seelisch tiefe Wunden. Bei ihm verhakte sich die Klinge in einem Lendenwirbelkörper. Bei Thomas L. stieß A. mit voller Wucht das große Messer in den Bauchraum, bis die Klinge abbrach. Der 55 Jahre alte Inhaber eines Geschäfts in Moers, lebensfroh, tolerant, aktiv, verblutete. Der Angriff dauerte nicht mal eine Minute.

Eine junge Frau, die im Café gegenüber saß, beschrieb das brutale Vorgehen des Täters vor Gericht und rang dabei mit den Tränen, wie der Polizist, der zuerst bei den am Boden in ihrem Blut liegenden Touristen war. Der Angeklagte indes blieb an allen neun Verhandlungstagen emotionslos. Nur als ein Cousin aussagt, kommt Bewegung in den eher kleinen, untersetzen Mann mit schwarzen Locken in Jogginghosen und Sweater.

- w -

Bereits 2018 wegen Anschlagsplänen verurteilt

Der aus Aleppo stammende A. kennt den Ort schon. 2018 wurde er wegen Werbens für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) sowie Anschlagsplänen verurteilt. Er saß gut drei Jahre in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen ab. Sozialarbeiterinnen und Gefängnispsychologin, aber auch andere der insgesamt rund 20 Zeugen beschrieben A. als "freundlich, interessiert, offen". Der forensische Psychiater Norbert Leygraf hält die Kooperationsbereitschaft für vorgetäuscht. A. habe sein Ziel "nicht aus den Augen verloren, konsequent umgesetzt, als es möglich war".

Verteidiger Peter Hollstein kritisierte in seinem Plädoyer die Behandlung von A. in der Jugendhaft. Er sei als unbequem weggesperrt, mehr alleingelassen worden. Statt eines Religionsführers, mit dem er hätte auf Augenhöhe über seine Überzeugungen sprechen können, habe man jungen Frauen die Deradikalisierung überlassen. Das und die Isolation nach dem Angriff auf Beamte hätten Hassgedanken und Ablehnung gegenüber der Gesellschaft noch verstärkt.

Wurde bewusst nicht alles aufgeklärt?

Unklar bleibt, warum A. trotz Meldepflicht und unter Aufsicht der Behörden am 4. Oktober zuschlagen konnte. Dabei war das Sicherheitsrisiko zur Haftentlassung wenige Tage zuvor als sehr hoch bewertet worden. Man habe versucht, "alles was gesetzlich möglich ist, auszuschöpfen", sagt eine Beamtin des Landeskriminalamtes (LKA). Konkreter darf sie wegen einer Aussagebeschränkung nicht werden. Immerhin: Im Gerichtssaal ist A., dessen Abschiebung aus der Haft scheiterte, an Händen und Füßen gefesselt.

"Hat es verdeckte Maßnahmen gegeben, wir wissen es nicht, eine elektronische Fußfessel hatte er nicht", sagt der Anwalt von Oliver L. Für seinen Mandanten "bleibt der Beigeschmack und das Gefühl, dass unabhängig von der Schuld des Angeklagten noch nicht alles aufgeklärt ist und werden sollte". Auch die noch immer schockierte Familie von Thomas L. beschäftigen die Umstände, wie deren Rechtsanwalt berichtet. "Und eine Frage bleibt offen: hätte die Tat verhindert werden können?"

Das Urteil im Prozess wird am Nachmittag erwartet. Der CSD und weitere Organisationen laden ab 19 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Kulturpalast ein. Am frühen Morgen und Nachmittag gibt es zudem Kundgebungen vor dem Oberlandesgericht der "Antifaschistischen Initiative Löbtau" und weiterer Gruppen.

-w-

#1 Korinthen KKAnonym
  • 21.05.2021, 07:07h
  • Eine weitere Frage bleibt auch:
    Wie will man eine Wiederholung der Tat nach Verbüßen der Strafe vermeiden?
  • Direktlink »
#2 StrottiAnonym
#3 MysikanerAnonym
  • 21.05.2021, 08:48h
  • Aus dem Artikel:

    "Immerhin: Im Gerichtssaal ist A., dessen Abschiebung aus der Haft scheiterte, an Händen und Füßen gefesselt."

    Aufzuklären warum die Abschiebung scheiterte und Ideen wie man künftige Abschiebungen, insbesondere bei Personen die den hiesigen Lebensstil und die hiesigen Menschen hassen, nicht scheitern lässt, wären ganz interessant.
    Aber ein 'weiter so', ist leider vorprogrammiert.
  • Direktlink »

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