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- 21. November 2005 1 Min.
München Der Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden: Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Herisch A. sich des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge schuldig gemacht hat. Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es sah zudem eine besondere Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung des Verurteilten bereits nach 15 Jahren unmöglich ist. Der 26-jährige Herisch A. hatte den homosexuellen Modemacher in der Nacht zum 14. Januar nach gemeinsamen Sex in dessen Haus erdrosselt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft tötete der Asylbewerber den 64-jährigen Moshammer, nachdem dieser ihn beim Diebstahl erwischt hatte. Die Verteidiger von A. gingen dagegen davon aus, dass es vor der Tat einen Streit zwischen den beiden Männern gab. Sie forderten deshalb nur eine Haftstrafe wegen Totschlags. (pm/jg)
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Traf nicht Herrn Moshammer die Hauptschuld, indem er den Täter mit zu sich nach Hause nahm (!?!)