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Missbrauchsprozess

Zeuge spricht von Ejakulation auf dem Untersuchungsstuhl

Im Prozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen wurde der Angeklagte durch einen vierten Zeugen schwer belastet. Der in der schwulen Szene bekannte HIV-Mediziner soll eine Analuntersuchung ausgenutzt haben, um sich sexuell zu erregen.


Symbolbild: In der Praxis eines bekannten Berliner Szenearztes soll es laut Anklage der Staatsanwaltschaft und Zeugenaussagen zu Missbräuchen des Behandlungsverhältnisses gekommen sein (Bild: Clinton)
  • Von Peter Fuchs
    28. Mai 2021, 06:49h 3 5 Min.

Am siebten Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten wieder ein Zeuge vernommen. Der Mann ist der vierte mutmaßlich Geschädigte in diesem Strafverfahren. Seine Anwältin Barbara Petersen bat die Presse im Vorfeld wegen der zu erwartenden intimen Details nicht identifizierend über ihren Mandanten zu berichten.

Noch vor der Befragung ließ der Angeklagte seinen Verteidiger Johannes Eisenberg eine Erklärung abgeben. Der Arzt könne sich nicht an den Zeugen erinnern, aber an die Behandlung im Rahmen eines Routinechecks wegen sexuell übertragbarer Erkrankungen. Der Mann habe sich während der Untersuchung provozierend verhalten, sich mit einer Erektion vor ihn gestellt, masturbiert und den Arzt gefragt, ob er mitmachen wolle. Die Behandlungsschritte des Arztes seien weder sexuell motiviert gewesen noch hätte er den Zeugen unangemessen angesprochen.

Laut Aussage des angeklagten Arztes am ersten Verhandlungstag sei es in seiner Praxis nicht üblich gewesen, proktologische Untersuchungen an Patienten allein durchzuführen. Bei der Verlesung der Patientenakte des Zeugen war jedoch von keiner weiteren Person im Raum die Rede.

Auf allen Vieren auf dem Untersuchungsstuhl

Der Zeuge berichtete zu Beginn seiner Aussage von seinen positiven Erfahrungen in der "Szenepraxis". Ihm hätte nach ersten Besuchen im Jahr 2012 gefallen, dass es keinen "stigmatisierenden Umgangston" mit Patienten gegeben habe. Außerdem sei es ein "Alleinstellungsmerkmal" der Praxis gewesen, auch an Sonntagen einen HIV-Schnelltest zu bekommen. Gerüchte von sexuellen Übergriffen habe er nicht ernst genommen. Die "touchy Art" des angeklagten Arztes könne auch falsch verstanden werden, habe er damals gedacht. Außerdem habe er nicht geglaubt, dass ihm so etwas passieren könnte.

Am 7. Mai 2013 soll es aber anders gekommen sein. Er sei mit der Erwartung eines Mund- und eines Analabstrichs sowie der Abgabe einer Urinprobe in den "OP"-Raum geschickt worden. Nach Aufforderung durch den angeklagten Arzt habe er sich "untenrum frei gemacht", sich aber geweigert, das T-Shirt auszuziehen. Er habe sich auf allen Vieren auf dem Untersuchungsstuhl positionieren müssen, obwohl er einen Abstrich noch nie in so einer Stellung erlebt habe. Dann habe er etwas Kaltes am Anus gespürt, das er für Gleitgel gehalten habe und dann sei der Arzt überraschenderweise mit einem oder zwei Fingern in ihn eingedrungen und habe seine Prostata abgetastet.

Der Arzt habe ihn aufgefordert, er solle sich entspannen, ihm gesagt, dass er "schön sauber" sei, und gefragt, ob er jeden Tag "spüle". Das habe er als "obszöne Bemerkung" verstanden. Dann habe der Arzt begonnen, mit der anderen Hand seinen Penis und seinen Hoden zu "stimulieren". Da sei ihm mit einem Mal bewusst geworden, "dass gerade etwas Sexuelles" passiere. Seine aufkommende Erektion habe der Arzt mit "Das funktioniert aber gut" kommentiert.

Wichsen, um "Kontrolle über die Situation" zu erlangen

Die Frage des Arztes "Kannst du machen, dass da was rauskommt?" habe er als "verklausulierte" Aufforderung des Arztes verstanden, zu ejakulieren. In diesem Moment habe er seine "Handlungsmacht wiedergewinnen" wollen und die Untersuchungssituation für sich "sexuell umdefiniert". Deshalb sei er darauf eingegangen und habe zu masturbieren begonnen.

Warum er zum Arzt nicht wütend "Nein" gesagt und die Praxis verlassen habe, wollte ein Laienschöffe vom Zeugen wissen. Das sei schwer möglich gewesen, so der Zeuge. Er sei in der Position auf dem Untersuchungsstuhl in einer "ausgelieferten" Situation gewesen. Den Arzt in dieser Lage des sexuellen Übergriffs zu beschuldigen, "geht doch nicht". Dieser hätte sich sofort darauf berufen können, nur eine medizinische Untersuchung durchgeführt zu haben. Deshalb habe er sich auf "sicheres Terrain gerettet" und mitgemacht, um wieder "Kontrolle über die Situation" zu erlangen.

Den Arzt habe er angewiesen, seine Hoden zu berühren, um schneller zu "kommen". Dabei habe der Arzt auch seine Oberschenkel gestreichelt, was ihm "zusätzlich unangenehm" gewesen sei, weil es über den "mechanischen Sex" hinausging, den er rasch hinter sich habe bringen wollen.

Nachdem er ejakuliert habe, seien sie wieder in die "formalisierte Kommunikation" einer Untersuchung zurückgekehrt. Als der angeklagte Arzt ihn zur Verabschiedung jedoch umarmen wollte, habe er ihn abgewehrt. Sie sollten es bei der "professionellen" Beziehung zwischen Arzt und Patient belassen, habe er gefordert. Der #ArztOhneName habe das akzeptiert.

Streit um Begriff "Fisten" und "Telefondiplomatie"

In der weiteren Vernehmung konfrontierte die Verteidigung den Zeugen mit dessen Aussagen beim Verfahren vor der Ärztekammer. Dort habe er vom "Einführen der Hand" gesprochen, was für erheblichen Aufruhr gesorgt habe. Der Zeuge erklärte, sich nicht präzise ausgedrückt zu haben. Damals habe er gedacht, "Fisten" sei der der allgemeine Begriff und umfasse auch die Penetration durch einen Teil der Hand. Diese Ungenauigkeit erstaunte den Vorsitzenden Richter Rüdiger Kleingünther, weil er den Zeugen sonst sehr gründlich und überlegt in seinen Aussagen wahrgenommen habe.

Verteidiger Eisenberg sah darin einen Versuch des Zeugen, durch eine übertriebene Darstellung gegen den Angeklagten Stimmung machen zu wollen. Außerdem habe der Zeuge unmittelbar nach seinem Erstkontakt mit der Ärztekammer "Telefondiplomatie" betrieben, um andere mutmaßlich Betroffene zu Anzeigen zu bewegen, kritisierte der Anwalt. Kontakte zu anderen Patienten habe er gehabt, bestätigte der Zeuge. Sein Ziel sei aber immer gewesen, dass der angeklagte Arzt "nicht immer so weiter machen" könne.

Kleingünther gab zum Ende des Prozesstags weitere elf Termine für die Hauptverhandlung bekannt. Damit sind nun insgesamt 22 Verhandlungstage im Prozess gegen den #ArztOhneNamen angesetzt. Die Verhandlung wird am 31. Mai mit der Fortsetzung der Befragung des Zeugen durch die Verteidigung fortgeführt.

#1 StaffelbergblickAnonym
  • 28.05.2021, 09:02h
  • "Er habe sich auf allen Vieren auf dem Untersuchungsstuhl positionieren müssen, obwohl er einen Abstrich noch nie in so einer Stellung erlebt habe" ... Wow, welche Untersuchungstechniken es gibt. Das habe ich noch nie erlebt, fehlt nur noch die Prostatamassage mit dem "Mittelfinger". In dieser "Ausbildungspraxis" scheint es wohl etwas stark "experimentell" zugegangen zu sein. Individualisierte experimentelle Untersuchungen die besser nicht jedem Assistenten demonstriert werden müssen. Zuletzt verplappert der sich noch in einer nachfolgenden Facharztprüfung. Die Gewinnung von Prostataexprimat zur Laboruntersuchung wird lege artis mit einem Finger durchgeführt und hierbei die Prostata eher massierend "ausgequetsccht". Indiziert bei anhaltenden Harnwegsinfekten und/oder Prostatatis. Alles andere ist "Spielerei". Außer der Patient wäre privat versichert ... dann könnte noch eine weitere Abrechnungsnummer generiert werden. Und bei schwulen Patienten mit ihrem häufigen analen Sexualverkehr ist das ein deutlich erschwerender Eingriff ... Damit läßt sich dann ganz lege artis der Bewertungsfaktor ertragsgünstig nach oben verschieben.
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#2 mesonightAnonym
  • 29.05.2021, 08:53h
  • Ich bin erstaunt, wie wenige sich für die Berichterstattung zu interessieren scheinen, für mich ist es ein Skandal, alle Institutionen waren seit Jahren im Bilde und es ist nichts geschehen, würde es sich um einen Frauenarzt handeln wäre der Prozess sicher schneller gestartet, wie kann man eine solche Praxis überhaupt noch aufsuchen? Es gibt heute unzählige Schwerpunktpraxen in Berlin.
    Nach einem Urteil, der wird maximal ne kleine Geldstrafe bekommen, wird sich für ihn nichts ändern, er zahlt das aus der Portokasse.
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  • Anm. d. Red.: Aus der Anzahl der Kommentare von User*innen können keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Interesse am Thema gezogen werden. Alle bisherigen Berichte über den Prozess gegen den #ArztOhneNamen erzielten sehr hohe Aufrufzahlen.
#3 SöderAnonym
  • 29.05.2021, 11:54h
  • Antwort auf #2 von mesonight
  • Gibt in der Tat wenige Kommentare.

    Vielleicht ist schon alles dazu gesagt? Liest man sich die Artikel zu den einzelnen Tagen durch, verläuft der Übergriff immer nach demselben Muster. Sollte dieser ominöse Arzt ohne Name sich schuldig gemacht haben, ist er anscheinend immer gleich vorgegangen.
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