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Artikel 3 und AGG

Bundesrat stimmt gegen Diskriminierungsschutz für queere Menschen

Die Länderkammer lehnt drei Anträge Berlins ab, sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser zu schützen.


Der Bundesrat hat am Freitag seine 1005. Sitzung (Bild: moigonz / unsplash)
  • 28. Mai 2021, 10:30h 11 2 Min.

Der Bundesrat hat am Freitagmittag in der vorletzten Sitzung vor der Sommerpause drei Anträge des Landes Berlin zum besseren verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz von LGBTI und anderen Minderheiten abgelehnt. Vor der Abstimmung hatte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) noch einmal ausdrücklich an die anderen Länder appelliert, angesichts stärkerer rechtspopulistischer Tendenzen in Deutschland die gefährdeten Gruppen explizit vor Diskriminierung zu schützen.

Im ersten Antrag sprach sich Berlin – unterstützt von sechs weiteren Ländern, davon zwei mit christdemokratischer Regierungsbeteiligung – in Form eines Gesetzentwurfes dafür aus, das Merkmal "sexuelle und geschlechtliche Identität" in Artikel 3, dem Antidiskriminierungsartikel des Grundgesetzes zu verankern (PDF).

/ Maximil17933089

"Wenn wir die sexuelle und geschlechtliche Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufnehmen würden, dann wäre das ein klares Bekenntnis unserer Verfassung", argumentierte Behrendt. "Ein verfassungsrechtliches Bekenntnis, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität nicht hinnehmbar sind." Ferner erklärte der 49-jährige Jurist: "In Zeiten, in denen der Rechtspopulismus die Vielfalt in unserer Gesellschaft mehr denn je bedroht, liebe Anwesende, in diesen Zeiten ist ein solches Bekenntnis unserer Verfassung dringend geboten."


Die Appelle von Justizsenator Behrendt verhallten in der Länderkammer

Union und SPD weigern sich bislang im Bundestag, eine Abstimmung über ähnliche Oppositionsanträge zu Artikel 3 zuzulassen, weil angeblich noch immer Gesprächsbedarf bestehe. Vergangene Woche machten Vertreter*innen der Koalitionsfraktionen aber Hoffnung, dass man sich über die Pfingstfeiertage näher kommen und in den letzten zwei Sitzungswochen noch einen Beschluss erwirken könne (queer.de berichtete).

Die Bundesratsmehrheit hat am Freitag auch zwei Berliner Entschließungsanträge zum gesetzlichen Diskriminierungsschutz abgelehnt: Im ersten ging es darum, das deutsche Gleichbehandlungsgesetz zu verbessern (PDF), etwa durch ein Verbandsklagerecht oder die Verlängerung von Fristen. Bereits vor fünf Jahren hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine entsprechende Reform gefordert (queer.de berichtete).


Es gab keine Mehrheit für die Anträge

Im zweiten Antrag ging es um eine Verbesserung des europäischen Diskriminierungsschutzes (PDF). Hier blockiert Deutschland seit Jahren eine Einigung in der Europäischen Union (queer.de berichtete).

Behrendt warnte in seiner Rede: "Diese Legislaturperiode droht mit Blick auf die Antidiskriminierung verloren zu gehen." Die Ergebnisse der Bundesregierung, die am Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai noch öffentlichkeitswirksam Regenbogenfahnen schwenkte, bezeichnete er als "enttäuschend". (dk)

-w-

#1 Taemin
  • 28.05.2021, 15:07h
  • Dieses Mal haben SPD und Union nicht mal bis zur Vorlage im Bundestag abgewartet, sondern die Sache schon im Bundesrat scheitern gelassen. So lange diese beiden Parteien bestimmenden Einfluss auf die Politik in Deutschland haben, wird es sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nicht in Art. 3 III GG geben. Nebenbei: Es hat sich gezeigt, dass die von so vielen Träumern gerne herbeihalluzinierte Bundesratsmehrheit für queere Belange nicht besteht.
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#2 stephan
  • 28.05.2021, 19:34h
  • Die SPD ist ebenso unwählbar wie die Union! Die Argumente von Behrendt treffen den Nagel auf den Kopf und dass sich die SPD hier verweigert die LGBTIQs qua GG zu schützen, ist ein Skandal!
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#3 Homonklin_NZAnonym
  • 28.05.2021, 19:40h
  • Das ist wieder typisch deutsch. Aber es dürfte nicht mal wegen queeren Identitäten nicht gewollt sein, sondern weil darunter die Diskriminerung gegen Frauen in der bislang geduldeten Art auch nicht länger möfglich wäre.
    Etwa die Sache mit dem Verdienst-Unterschied oder der Ausschluss von diversen Ämtern.

    Am Umgang mit Trans*Personen hätte das zwangsläufig enorme Auswirkungen erhalten, denn in D will man ums Verrecken an diesem in Teilen bockstur scheußlichen TSG festhalten. Staatlich legitime Diskriminierung hätte so nicht weiterexistieren können, und an der Maschinerie des Diskriminierens hängen eine Menge Jobs.
    Die ebenfalls unbeliebte Reform des TSG würde erzwungen werden, wenn es keine Möglichkeiten mehr gäbe, Trans* und andere Diverse als irgendwie erkrankt hinzustellen.

    Wird das Ganze von Gesprächsbedarf abhängig gezeichnet, muss man darauf hinweisen, dass es den bei so einem facettenreichen Thema immer wieder geben mag. Das gilt auch für geschützte Merkmale. Man könnte fragen, warum wird religiöse Diskriminierung nicht hinterfragt, da geht es auch um den Schutz ganz spezieller Erkrankungen, wie etwa dem Wahn. Was macht Wahnerkrankte denn schützernswerter gegenüber queeren Personen?
    Dazu ließe sich über Gesprächsbedarf auch wundern.
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