Das Urteil im Fall der tödlichen Messerattacke in Dresden auf ein schwules Paar aus Nordrhein-Westfalen wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Die Verteidigung hat fristgemäß Revision eingelegt, wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Montag auf Anfrage mitteilte. Er wolle sich mit der schriftlichen Begründung auseinandersetzen, wenn diese vorliege, sagte der Dresdner Rechtsanwalt Peter Hollstein.
Er hatte im Prozess gegen seinen Mandanten auf die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert, weil dieser zur Tatzeit 20 Jahre alt war – und damit rechtlich gesehen noch heranwachsend. Bei der Revision werden – anders als bei der Berufung – nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht. Stattdessen wird das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.
Der 21-jährige Syrer, ein islamistischer Gefährder, war am 21. Mai wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden (queer.de berichtete). Der Staatsschutzsenat hatte dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Zudem verfügten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung; damit kann sie auch nachträglich noch angeordnet werden.
Abdullah A. hatte die Männer nach Überzeugung des Gerichts aus radikal-islamistischer Gesinnung am 4. Oktober 2020 in der Altstadt von hinten niedergestochen, als Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Er gab an, die beiden Männer ausgewählt zu haben, weil er sie als gleichgeschlechtliches Paar identifiziert hatte. Homosexuelle, so sagte A. gegenüber einem Gutachter, seien für ihn grundsätzlich "Feinde Gottes" (queer.de berichtete). Bei der Attacke starb ein 55-Jähriger, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. A. hatte im Prozess geschwiegen. Der Senat war mit dem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt. (dpa/cw)