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Neunter Verhandlungstag

Missbrauchsprozess: Anwalt will E-Mails beschlagnahmen

Im Prozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen ging es am Donnerstag u.a. um eine anoynme Anzeige in der "Siegessäule" und eine Klage gegen eine Dragqueen. Der Richter musste die Verteidigung mehrfach zur Ordnung rufen.


Haupteingang des Amtsgerichts Tiergarten: Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft einem in der schwulen Szene bekannten HIV-Spezialisten vor, fünf Patienten in seiner Praxis sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt sind 22 Verhandlungstage anberaumt. Der Arzt bestreitet die Vorwürfe (Bild: dierk schaefer / flickr)
  • Von Peter Fuchs
    4. Juni 2021, 12:07h 9 7 Min.

Am neunten Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen stand am Donnerstag der vierte Belastungszeuge erneut im Mittelpunkt des Hauptverfahrens. Der Mann war nach einem stationären Krankenhausaufenthalt wieder so weit gesund, dass die Anwält*innen des angeklagten Mediziners ihre Befragung fortsetzen konnten.

Die Verteidigung ließ dabei den mutmaßlichen Übergriff in der Praxis außen vor. Der Mann hatte in seiner Vernehmung angegeben, der Arzt habe ihn bei der Abnahme eines Analabstrichs ohne Ankündigung mit einem oder mehreren Fingern penetriert. Dabei habe er seine Prostata und mit der anderen Hand seinen Penis und den Hoden stimuliert. Der Mediziner bestreitet alle Vorwürfe.

Fast fünf Stunden lang befragten die Anwält*innen Stefan König, Johannes Eisenberg und Gilda Schönberg den mutmaßlich Geschädigten. Die Verteidigung nahm einzelne Themenbereiche rund um den Vorfall auf, verfolgte sie bis zu einem Punkt, brach dann ab, um ein neues Thema aufzugreifen. Auch die Vernehmung zum neuen Thema brach sie an einem bestimmten Punkt oft ab, um wieder zum vorhergehenden Themenbereich zurückzukehren. Dieser sich wiederholende Vorgang bestimmte die Stunden der Befragung. "Wie ich schon gesagte hatte", war an diesem Verhandlungstag sehr häufig vom Zeugen zu hören. Teilweise wurden Themen nur kurz angerissen, ohne dass der Zeuge dazu Stellung nehmen konnte.

Ein Gedächtnisprotokoll in zwei Versionen

Der Zeuge soll einige Tage nach dem mutmaßlichen Vorfall ein Gedächtnisprotokoll angefertigt haben. Ein erstes Protokoll der Abläufe habe er in einer zweiten Version um Bewertungen erweitert. Beide Versionen – "aus Gründen der Transparenz", so der Zeuge – hatte seine Anwältin Barbara Petersen am Tag seiner ersten Befragung dem Gericht vorgelegt.

Die Verteidigung kritisierte, dass die zweite Version ausgerechnet mit 16. Mai 2013 datiert sei. An diesem Tag habe ihn jemand aus der Praxis angerufen, er könne sich das Medikament gegen die diagnostizierte Krankheit abholen. Der Zeuge besuchte nach dem mutmaßlichen Vorfall vom 7. Mai 2013 deshalb erneut die Praxis. Er könne sich aber nicht erinnern, ob er die Version vor oder danach angefertigt habe.

Außerdem wollte die Verteidigung wissen, warum er dieses Protokoll weder bei der polizeilichen Befragung noch beim berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren der Berliner Ärztekammer eingebracht hatte. Seine Anwältin habe ihm aus "prozesstaktischen Gründen" davon abgeraten, so der Zeuge schon bei seiner ersten Befragung. Um sich darüber zu erklären, befreite der Zeuge Barbara Petersen von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht für eine Aussage am kommenden Verhandlungstag.

Anonyme Anzeige im Magazin "Siegessäule"

Die Verteidigung (damals eine andere als heute) soll vor Beginn des Hauptverfahrens dem Zeugen und den vier anderen Nebenklägern über ihre Anwältinnen eine Geldsumme in Aussicht gestellt haben. Dafür sollten diese ihre Anzeigen gegen den angeklagten Arzt zurückziehen. Dabei sei es um Beträge in der Höhe von mehreren Tausend Euro gegangen sein. Der Zeuge sagte aus, er sei "offen für das Angebot gewesen", um sich das Hauptverfahren zu ersparen.

Er habe aber sicher gehen wollen, dass die Vorfälle in der Praxis des Arztes nicht "wieder passierten". Deshalb habe er auf der Facebook-Seite des Magazins "Siegessäule" einen Kommentar veröffentlicht, in dem er weitere mutmaßlich Geschädigte aufgerufen haben soll, sich zu melden. Der Kommentar sei von der "Siegessäule" gelöscht worden.

In einer privaten Nachricht habe man ihn aufgefordert, sich mit Chefredakteur Jan Noll in Verbindung zu setzen. Bei einem folgenden Gespräch habe er keine Berichterstattung über seinen Fall gewünscht, denn er habe Angst gehabt, dass er "mit juristischer Aggression und geballter finanzieller Kraft" vom Angeklagten verklagt werden würde. Jan Noll habe ihm darauf angeboten, kostenlos eine Anzeige mit einem anonymen Aufruf in der "Siegessäule" platzieren zu können.

Auf die Anzeige habe sich niemand gemeldet, was der Zeuge aus heutiger Sicht verstehe, weil unklar war, "wer dahintersteht". Wenige Monate nach Veröffentlichung hatte das Berliner Landeskriminalamt mit einem richterlichen Untersuchungsbeschluss vom Verlag der "Siegessäule" die Herausgabe des Absenders der Anzeige eingefordert. Dabei konnte ermittelt werden, dass die in der Anzeige angegebene anonyme E-Mailadresse vom Zeugen stammt. Eisenberg merkte an, dass die Adresse über einen kostenfreien E-Maildienst gelaufen sei, deren Benutzerdaten sich auch von "ermittelnden Behörden" nicht entschlüsseln lassen.

Verteidigung baut Drohkulisse auf

Die Verteidigung beschrieb diese Anzeige als Versuch des Zeugen weitere "belastende Zeugenaussagen" gegen den Angeklagten gesucht zu haben. Von einem "Komplott" oder von einer "Stimmungsmache" gegen den Arzt sprach sie an diesem Verhandlungstag jedoch nicht mehr.

Eisenberg stellte jedoch in den Raum, die E-Mail-Korrespondenz des Zeugen mit seiner Anwältin und mit Jan Noll beschlagnahmen zu lassen. Damit solle herausgefunden werden, wer noch hinter dieser anonymen Anzeige gestanden haben sein soll. Was er sich genau von der Korrespondenz verspricht, wurde nicht klar.

Eine Beschlagnahme wäre ein ziemlich schwerwiegender Vorgang, müsste das Gericht doch sehr genau die Verhältnismäßigkeit begründen, warum es den gesetzlichen Schutz der Kommunikation von Anwält*innen und Journalist*innen in diesem Fall außer Kraft setzen will.

Eisenberg stellte jedoch keinen konkreten Beweisantrag. Vermutlich wollte er damit nur eine Drohkulisse in der Befragung des Zeugen aufbauen.

Weitergabe der Gerichtsakten an Buzzfeed News?

2019 hatten die Onlinemagazine Buzzfeed News und VICE ausführlich über die Vorwürfe gegen den #ArztOhneNamen berichtet. Mit einstweiligen Verfügungen ging der Angeklagte gegen die detaillierten Artikel vor. Buzzfeed News erhielt erst in einer Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht das Recht, die Berichterstattung in großen Teilen wieder online zu stellen (queer.de berichtete).

Die Verteidigung warf dem Zeugen während der Befragung mehrfach vor, Gerichtsakten an Buzzfeed News weiter gegeben zu haben, weil deren Inhalte in den Artikel Eingang gefunden hätten. Der Zeuge verneinte dies ebenfalls mehrfach.

Unterlassungsklage gegen eine Berliner Dragqueen

Im Laufe der Befragung brachte die Verteidigung auch den Fall einer Berliner Dragqueen ein. Diese hatte in einem Facebook- und einem Instagramposting im Frühjahr 2019 behauptet, dass sie eine Geschädigte des angeklagten Arztes sei.

Die Dragqueen erhielt deshalb vom Angeklagten eine einstweilige Verfügung, der sie widersprochen hat. Dadurch kam es zum Prozess vor dem Landgericht Berlin. Das Verfahren wurde vom selben Richter verhandelt, der in erster Instanz auch Buzzfeed News dazu verurteilte, die Berichterstattung zum laufenden Strafverfahren gehen den #ArztOhneNamen offline zu stellen. Auch die Dragqueen wurde verurteilt und musste Ordnungsgeld und Gerichtskosten in Höhe von mehreren tausend Euro tragen.

Der angeklagte Arzt und seine Verteidiger*innen waren in dieser Phase sehr aktiv, juristisch unterbinden zu lassen, dass sich Informationen über das Strafverfahren herumsprechen. Auch ein Artikel, in dem queer.de, wie bei Verdachtsberichterstattung üblich, eine Kombination aus Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Arztes verwendete, wurde gerichtlich untersagt.

Bei der Befragung des Zeugen am Donnerstag wurde nicht klar, warum die Verteidigung den Zeugen mit der Dragqueen in Verbindung bringen wollte.

Richter ermahnt Verteidiger Johannes Eisenberg

Während der Befragung des Zeugen durch den Verteidiger Johannes Eisenberg schritt der Vorsitzende Richter Rüdiger Kleingünther mehrfach ein. Er mahnte an, dass der Anwalt den Zeugen ausreden lassen solle. Den Stil von Eisenberg kennzeichnet in der Tat Fragen oft in einem Stakkato vorzutragen, so dass Zeugen keine Gelegenheit finden, zu antworten. Dass Eisenberg, wie in diesem Prozess schon geschehen, dann gelegentlich Zeugen unterstellt, seine Fragen nicht beantworten zu wollen, wirkt auf Zuhörende befremdlich.

Als Eisenberg dem Zeugen bezüglich seines Gedächtnisprotokolls stark emotionalisiert vorwarf, er würde lügen und das Gericht "bösartig nasführen", schritt der Vorsitzende Richter Rüdiger Kleingünther erneut ein. Er kritisierte, dass Art und Weise, wie Eisenberg den Zeugen "angeht, nicht prozessordungsgemäß" sei. Der Hinweis auf die Prozessordnung war in den bisherigen Versuchen des Vorsitzenden ein Novum, Eisenberg zu weniger emotionalisierten Momenten während der Verhandlung anzuhalten.

Eisenbergs Kolleg*innen Gilda Schönberg und Stefan König führen ihre Befragungen ruhig und prägnant durch. Sie benötigen dafür auch viel weniger Zeit.

Der Prozess wird am 10. Juni fortgesetzt.

#1 HexeAnonym
  • 04.06.2021, 12:51h
  • Der Prozess ist skandalös. Das solche Typen in unserem angeblichen Rechtsstaat solche Mittel anwenden dürfen die einer Bestechung gleichen, die Zeugen unter Druck gesetzt werden und Journalisten bedroht werden, zeigt eindeutig wie mit Opfern von sexueller Gewalt umgegangen wird.
    Respekt an die, die jetzt Aussagen und sich nicht einschüchtern lassen!

    Diese rapeculture muss bekämpft werden.
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#2 FriedaAnonym
  • 04.06.2021, 13:53h
  • Danke Peter Fuchs, dass er den Prozesstag ausführlich, sachlich und verständlich beschreibt.
    Die Zeugen verdienen Respekt für ihren Mut, intimste Details zu berichten, und dies in einer extrem angespannten Atmosphäre. Dass sich der Verteidiger so aufführen darf, ist eine Schande für die deutsche Justiz!
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#3 Taemin