https://queer.de/?39144
Karlsruhe
Eheurkunde mit Deadname: Trans Frau erleidet Niederlage vor BGH
Eine trans Person hat kein Recht darauf, ihre neuen Namen in einer bereits bestehenden Eheurkunde eintragen zu lassen, so das höchste zivile Gericht in Deutschland.

Der Bundesgerichtshof ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren (Bild: Gerd Eichmann / wikipedia)
- 16. Juni 2021, 11:16h 2 Min.
Trans Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre neuen Vornamen in eine Eheurkunde schreiben zu lassen, wenn sie bei der Heirat noch anders hießen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. "Der Anspruch, die früheren Vornamen bzw. das frühere Geschlecht nicht offenbaren zu müssen, besteht [...] nicht schrankenlos", heißt es in der Begründung. Damit stehen in der Urkunde weiterhin die sogenannten Deadnamen – also die alten, nicht mehr verwendeten Vornamen einer Person, die einen neuen angenommen hat.
Bei einer anderen Entscheidung müsste eine sachlich unrichtige Urkunde ausgestellt werden, heißt es in dem Beschluss. Die Richterinnen und Richter zeigen sich aber offen dafür, dass die Vornamen vor der Ehe ganz weggelassen werden könnten. Das Urteil vom 5. Mai wurde am Mittwoch veröffentlicht (Az. XII ZB 189/20).
Die Klägerin aus Bayern hatte im Jahr 2000 mit zwei männlichen Vornamen geheiratet. Inzwischen ist sie rechtlich als Frau mit zwei weiblichen Vornamen anerkannt. Im Eheregister sind diese Änderungen eingetragen. Darüber hinaus wollte die Frau erreichen, dass ihr eine Eheurkunde ausgestellt wird, in der auch ihre beiden Vornamen vor der Ehe entsprechend angegeben werden.
Standesamt und Vorinstanzen hatten den Antrag ebenfalls abgelehnt
Das Standesamt und die Gerichte der Vorinstanzen hatten das abgelehnt. Zu Recht, entschied nun der BGH – eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz entfalte keine Rückwirkung. Für den Zeitpunkt der Eheschließung seien die männlichen Namen zutreffend.
Die Klägerin hatte nicht beantragt, dass das Feld dann zumindest frei bleiben soll. Deshalb musste der BGH nicht abschließend klären, ob sie darauf einen Anspruch hätte. Die Richter lassen für eine solche Lösung aber Sympathien erkennen: Der Verzicht auf die Angabe könne Betroffene davor schützen, Dritten gegen ihren Willen ihre Transsexualität offenbaren zu müssen, schreiben sie. Und die Urkunde werde dadurch nicht falsch, sondern "allenfalls unvollständig". (dpa/cw)
















-"eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz entfalte keine Rückwirkung. Für den Zeitpunkt der Eheschließung seien die männlichen Namen zutreffend."-
Das ist ein ganz fatales Signal und entspricht zudem nicht der Realität, immerhin können auch Zeugnisse rückwirkend mit dem neuen Namen ausgestellt werden, meines Wissens nach.
Ein kleiner Lichtblick ist zwar, dass der abgelegte Name rausgestrichen werden kann, also das Feld frei bleibt aber so ganz befriedigend ist das nicht.
Klar die Vergangenheit lässt sich nicht ändern, allerdings hat sich auch niemand ausgesucht z.B. transgeschlechlich zu sein und ich kann nachvollziehen, dass es schmerzt den Deadname zu lesen. Ich bekomme auch Beklemmungen, wenn ich mit meinem Namen im Perso angesprochen und zudem auch noch falsch angesprochen werde.