Auch in Liechtenstein dürfen gleichgeschlechtliche Partner*innen Kinder adoptieren
Der Verfassungsgerichtshof Liechtensteins, der sogenannte Staatsgerichtshof im Hauptort Vaduz, hat in einer am Dienstag bekanntgegeben Entscheidung das Verbot der Stiefkindadoption für verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare für unrechtmäßig erklärt. Das Verbot verstoße sowohl gegen die Landesverfassung als auch gegen Europarecht, so die ausnahmslos männlichen Richter in ihrer Entscheidung vom 10. Mai. Stiefkindadoption bedeutet konkret, dass eine Person das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert.
Geklagt hatte ein nach liechtensteinischem Recht verpartnertes schwules Paar, bei dem einer der Partner einen leiblichen Sohn hat. Der andere Partner wollte das Kind adoptieren, um ihm Rechtssicherheit zu geben. Dies ist allerdings laut dem Partnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2011 ausdrücklich untersagt.
Diese Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen Artikel 31 der liechtensteinischen Verfassung, in dem es heißt: "Alle Landesangehörigen sind vor dem Gesetze gleich." Außerdem verstoße das Verbot gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf Familie garantiert.
Keine Entscheidung zur Volladoption getroffen
Die Richter behandelten lediglich die Frage, ob das Verbot der Stiefkindadoption rechtens ist. Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption war nicht Teil des Verfahrens. Nun ist die Politik am Ball: Der Gesetzgeber muss binnen eines Jahres das Urteil umsetzen – und damit "für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der familiären Beziehungen" sorgen, wie es in der Entscheidung heißt.
Deutschland hatte das Verbot der Stiefkindadoption für verpartnerte Paare bereits zum 1. Januar 2005 gegen den erbitterten Widerstand der Union aufgehoben (queer.de berichtete). Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 erhielten gleichgeschlechtliche Paare das volle Adoptionsrecht.
Liechtenstein, ein Kleinstaat zwischen Österreich und der Schweiz mit 38.000 Einwohner*innen, gilt bei LGBTI-Rechten als rückständig. Laut der "Rainbow Europe"-Liste haben nur zehn Staaten in Europa eine queerfeindlichere Gesetzeslage als das Fürstentum.
Im Februar hatte sich der liechtensteinische Staatschef Fürst Hans-Adam II. kategorisch gegen jegliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Kinder, so der 76-Jährige, sollten in "normalen Familien" aufwachsen (queer.de berichtete). Der Fürst oder dessen Statthalter hat in Liechtenstein das Recht, nach Gutdünken Gesetze abzulehnen. (dk)
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Lichtenstein ist so gesehen eine der autokratischsten Regierungen Europas.
Ich hoffe die Einwohner können alle weiteren Rechte durchsetzen (Adoption, Eher für alle), ohne in die Schweiz ziehen zu müssen - wenns dann auch hier im Jahr der Ratte mal endlich möglich ist zu heitaten, adoptieren, etc.
Schwul zu sein in einen bürgerlichen Land macht eifach kein Spass.