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Entscheidung in New York

Kevin Spacey feiert Erfolg vor Gericht

Weil es seine Identität nicht öffentlich preisgeben will, darf ein angebliches Missbrauchsopfer von Kevin Spacey den Hollywoodstar nicht verklagen.


Kevin Spacey war einst einer der angesehensten Hollywood-Schauspieler – seit den Missbrauchsvorwürfen erhielt er keine Rollen mehr in Hollywood (Bild: Netflix)

US-Bundesrichter Lewis Kaplan hat einen der beiden Kläger aus dem Missbrauchsprozess in Manhattan gegen den 61-jährigen Schauspieler Kevin Spacey ausgeschlossen, weil er seine Privatsphäre nicht aufgeben wollte. Das wurde am Donnerstag bekannt gegeben. Damit bleibt nur noch eine Schadensersatzklage des Schauspielkollegen Anthony Rapp ("Star Trek: Discovery") gegen Spacey übrig. Ein Strafprozess ist in diesem Fall nicht mehr möglich, da die vorgeworfene Tat verjährt ist.

Rapp und der ausgeschlossene Kläger, der nur mit den Initialen C.D. identifiziert wurde, werfen Spacey ungewollte sexuelle Übergriffe in den Achtzigerjahren vor, als beide noch Teenager waren. Rapp hatte bereits vor vier Jahren erklärt, Spacey habe ihn 1986 auf einer Party betrunken auf ein Bett gelegt und sei dann auf ihn geklettert. Der heute 49-Jährige betonte, er habe jedoch rechtzeitig flüchten können. Er war zu dem Zeitpunkt 14 Jahre alt; Spacey, damals noch ein wenig bekannter Broadway-Schauspieler, 26 Jahre.

C.D. behauptete, er habe Spacey 1981 im Alter von zwölf Jahren beim Schauspielunterricht kennengelernt. Der spätere Hollywoodstar habe ihn dann zwei Jahre später in seine Wohnung eingeladen und sei mehrfach sexuell intim geworden. Bei seinem letzten Besuch habe Spacey versucht, ihn sexuell zu nötigen.

Aufrechterhaltung der Privatsphäre "unfair" gegenüber Spacey

Richter Kaplan entschied, C.D. müsse im Verfahren seine Identität preisgeben. Die Begründung: Das öffentliche Interesse sei wegen der Berühmtheit Spaceys groß und daher sei es ein Gebot der "Fairness", in einem Zivilprozess seine Identität preiszugeben.

Spaceys Anwalt hatte zuvor argumentiert, der Kläger habe im Februar (anonym) mit der Presse über seinen Fall gesprochen und damit das öffentliche Interesse noch gesteigert: "C.D. hat sich dafür entschieden, in der Öffentlichkeit darüber zu reden und seine Vorwürfe publik zu machen. Ihm sollte deshalb nicht erlaubt werden, anonym zu bleiben."

C.D.s Anwälte wiesen die Aufforderungen des Richters, die Identität seines Mandanten zu enthüllen, zurück. Der Kläger glaube demnach, dass er öffentliche Aufmerksamkeit nicht ertragen könne. "Das wäre einfach zu viel für ihn", so die Anwälte.

Nachdem Rapp 2017 als erster öffentlich über seine Vorwürfe gegen den zweifachen Oscar-Preisträger sprach, folgten viele andere Männer mit gleichlautenden Anschuldigungen (queer.de berichtete). Daraufhin wurde Spacey in Hollywood zur Persona non grata – er verlor etwa seine Hauptrolle in der populären Netflix-Serie "House of Cards" (queer.de berichtete).

Allerdings ist Spacey nie wegen den angeblichen Taten bestraft worden; Verfahren wurden vielmehr – unter teils mysteriösen Umständen – eingestellt (queer.de berichtete). Alle Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens wies Spacey stets zurück.

Vergangenen Monat wurde bekannt, dass der 61-Jährige erstmals seit Bekanntwerden der Vorwürfe wieder einen Film dreht – er soll in der italienischen Produktion "L'uomo Che Disegnò Dio" einen Gastauftritt als Polizeibeamter haben (queer.de berichtete). (dk)

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#1 Taemin
  • 18.06.2021, 14:15h
  • Zu einem fairen Verfahren gehört unabdingbar, dass der Beschuldigte sich verteidigen kann. Wie soll das gehen gegen die Vorwürfe eines Unbekannten?
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#2 GodzillaAnonym
  • 18.06.2021, 15:58h
  • Aus dem Grund die Klage abzuschmettern ist doch hanebüchen.
    Ich kann schon verstehen, dass das mutmaßliche Opfer seine Identität schützen möchte, eben weil der Gegenüber nicht irgendwer ist und C.D. sonst vermutlich von Presseleuten überrannt wird. Verständlich, dass dieser Mensch das nicht möchte, zumal ja auch niemand weiß, ob das nicht auch noch andere persönliche Gründe hat.
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#3 IsaakAnonym
  • 18.06.2021, 16:46h
  • Absolut richtige Entscheidung. Alles andere wäre rechtsstaatlich mehr als zweifelhaft.
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