Am zwölften Verhandlungstag im Strafprozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen am Amtsgericht Tiergarten war ein Jurist der Ärztekammer Berlin als Zeuge geladen. Der 42-Jährige wurde am Donnerstag mehrere Stunden im Saal 105 befragt. Er nahm 2013 die Beschwerden der mutmaßlichen Opfer an, die im Prozess als Nebenkläger am Verfahren beteiligt sind.
Dem Arzt wird vorgeworfen Analuntersuchungen an Patienten ausgenutzt zu haben, um sich sexuell zu erregen. Auf diesen Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Der Mediziner bestreitet alle Vorwürfe und lässt sich von drei Anwält*innen verteidigen.
Arzt soll sexuelle Beziehungen mit Patienten eingeräumt haben
Der Jurist berichtete, dass Ende 2012 erste Beschwerden die Ärztekammer erreichten. Diese kamen zum Beispiel vom Verein gleich & gleich, der betreute Wohnmöglichkeiten für junge LGBTI anbietet. Dort hätten "Minderjährige und Heranwachsende" darüber berichtet, vom angeklagten Arzt zum grundlosen vollständigen Entkleiden aufgefordert und unangemessen am Genital berührt worden zu sein.
Eine Psychotherapeutin des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung habe dem Juristen ebenfalls gemeldet, von ähnlichen Übergriffen Kenntnis zu haben. Außerdem habe sie von einer Gremiumssitzung berichtet, an der sie und der #ArztOhneName teilgenommen hätten. Thema des "Qualitätszirkels" seien "sexuelle Verhältnisse zwischen Ärzten oder medizinischem Fachpersonal mit Patienten" gewesen. Dabei soll der angeklagte Arzt laut der Erzählung der Psychotherapeutin angegeben haben, dass er "es nicht so schlimm fände und es ihm auch mal passiere, dass er sexuelle Beziehungen mit Patienten habe".
Die Vorwürfe seien jedoch "abstrakt" und "nicht weiter konkretisierbar" gewesen, um weitere Schritte einzuleiten. Weil aber von "vulnerablen und teilweise auch minderjährigen" Geschädigten die Rede gewesen war, kam es zu einem "vorsorglichen Hinweis" der Ärztekammer an den #ArztOhneNamen.
Der sei "betroffen und schockiert" darüber gewesen und habe alle Vorwürfe bestritten. Ihm sei damals mitgeteilt worden, dass die Ärztekammer den Vorwürfen weiter nachginge, wenn weitere Beschwerden vorgebracht würden. Das sei, "wenn sie so wollen, eine Warnung" gewesen, so der Jurist auf Nachfrage einer Anwältin der Nebenklage.
Weitere Vorwürfe ein halbes Jahr später
Sechs Monate später, im Sommer 2013, seien weitere Vorwürfe gekommen. Der Jurist berichtete von einem Anruf des mutmaßlich Geschädigten, der am siebten Verhandlungstag aussagte (queer.de berichtete). Das Telefonat beschrieb der Jurist wegen der vorgebrachten Vorwürfe als "anstrengend und krass": Penetration des Anus mit mehreren Fingern bei gleichzeitiger Stimulation des Penis, Aufforderung zur Masturbation, was der Nebenkläger auch bis zum Samenerguss gemacht habe.
Der mutmaßlich Geschädigte habe außerdem berichtet, dass er weitere Betroffene kenne. Deshalb habe ihn der Jurist aufgefordert, diesen auszurichten, sie sollten sich auch an ihn wenden. Drei Tage später kamen dann die nächsten Anrufe. Zwei davon ähnelten den Vorwürfen des ersten Anrufers mit sexueller Stimulation der Prostata und des Penis bei einer rektalen Untersuchung. Ein dritter Betroffener habe "Geringschwelligeres mitgeteilt" und von verbalen Belästigungen berichtet. Er sei vom angeklagten Arzt als "Schätzchen" angesprochen worden. Auch habe er es als unangemessen empfunden, dass der Arzt seinen Penis als "schön" bezeichnet habe.
Diesmal seien für den Vorstand der Ärztekammer Berlin die Voraussetzungen erfüllt gewesen, ein Untersuchungsverfahren gegen den #ArztOhneNamen einzuleiten. Damals habe man sich innerhalb der Ärztekammer entschieden, eine "Verfügung zur Gefahrenabwehr" gegen den Arzt zu erlassen. Darin wäre ihm vorgeschrieben worden, Untersuchungen an Patienten nur mehr im Beisein einer weiteren Person vorzunehmen. Dazu kam es aber nicht, weil die damalige Anwältin des Angeklagten dieser Verfügung mit einer vom Arzt unterzeichneten Selbstverpflichtung, keine Untersuchungen alleine durchzuführen, zuvorgekommen sei.
Zeuge: Gesundheitsverwaltung lehnte Ruhen der Approbation ab
Der Jurist berichtete auch, dass die Ärztekammer damals versucht habe, beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ein Ruhen der Approbation des Arztes zu bewirken, damit er nicht weiter praktizieren dürfe. Dazu habe man sich entschlossen, weil die Ärztekammer die Vorwürfe als "schwerwiegend" eingestuft habe. Das LAGeSo habe als zuständige Behörde darauf aber "sehr zurückhaltend reagiert" und den Antrag der Ärztekammer abgelehnt.
Auch eine Zurücknahme der Weiterbildungsbefugnis des angeklagten Arztes durch die Ärztekammer sei vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2017 aufgehoben worden.
Im Rahmen der Befragung erklärte der Jurist außerdem, dass zur gewissenhaften Berufsausübung von Ärzt*innen gehöre, Missverständnisse bei Untersuchungen auszuschließen. Patient*innen seien zum Beispiel sorgfältig darüber aufzuklären, warum sie sich zur Gänze ausziehen sollen.
Dem gegenüber steht die Strategie der Verteidigung des #ArztesOhneNamen, dass es sich bei den mutmaßlichen Vorfällen um Missverständnisse durch die Patienten gehandelt habe und dass alle Untersuchungsschritte medizinisch notwendig gewesen seien.
Der Prozess wird am 1. Juli mit der Befragung eines Gutachters für einen Beweisantrag der Verteidigung fortgesetzt.