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USA

Supreme Court: Wichtiger Sieg für Trans-Rechte

Im Rechtsstreit zwischen dem Transmann Gavin Grimm und seiner ehemaligen Schule ließ das US-Höchstgericht ein Urteil zu seinem Gunsten aus der Vorinstanz in Kraft.


Gavin Grimm in einem früheren Interview (Bild: Screenshot MSNBC)

  • 28. Juni 2021, 17:33h 11 2 Min.

Ein ehemaliger Schüler hat den seit Jahren andauernden Streit um die freie Toilettenwahl für trans Personen an Schulen in den USA gewonnen. Der Oberste Gerichtshof lehnte am Montag einen Berufungsantrag der Schulbehörde des Bundesstaates Virginia ab. Der 22-jährige Gavin Grimm hatte jahrelang darum gekämpft, die Jungen-Toilette an seiner Schule benutzen zu dürfen.

/ GavinGrimmVA
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"Ich bin froh, dass mein jahrelanger Kampf dafür, dass meine Schule mich so sieht, wie ich bin, vorbei ist", sagte Grimm nach der Entscheidung. Grimm, der inzwischen an einem College eingeschrieben ist, wuchs in Virginia auf und outete sich 2014 als trans. Danach änderte er seinen rechtlichen Namen, begann eine Hormontherapie und durfte auch zwei Monate lang die Jungstoilette in seiner öffentlichen Schule benutzen. Nach Protesten von mehreren transphoben Eltern anderer Schüler untersagte ihm die Schule im Dezember 2014 die Nutzung der Toilette, ebenso wie von allen anderen geschlechtergetrennten Einrichtungen wie Umkleidekabinen. Er klagte dagegen – und der Fall ging durch die Instanzen.

2017 erreichte der Streit erstmals den Supreme Court. Das Höchstgericht gab den Fall aber an die Vorinstanz zurück – ein Grund war, dass die neue Trump-Regierung eine Richtlinie zum Schutz von trans Menschen aufhob (queer.de berichtete). Damit musste Grimm den Gang durch die Instanzen von neuem beginnen.

Im letzten Oktober entschied schließlich ein Bundesberufungsgericht wie die Voristanz, dass die Regelung der Schulbehörde Grimm diskriminiert habe (queer.de berichtete). Es sah einen Verstoß gegen eine Schutzklausel in einem Bürgerrechtsgesetz von 1972, wonach Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bildungseinrichtungen verboten ist ("Title IX"). Außerdem werde der 14. Zusatz zur amerikanischen Verfassung aus dem Jahr 1868 verletzt, wonach Diskriminierung verboten ist.

Der Supreme Court gab nun ohne nähere Begründung bekannt, den Fall nicht anzuhören – womit die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts rechtsgültig wird. Nur die beiden Richter Samuel Alito Jr. und Clarence Thomas gaben bekannt, dass sie den Rechtsstreit angenommen hätten.

/ ACLU

Im nicht endenden US-Streit um Trans-Rechte – und ihre Einschränkung – ist damit allerdings zunächst weiter kein höchstinstanzliches Grundsatzurteil gefallen. Das bestätigte Urteil des Bundesberufungsgerichts hat über den konkreten Fall hinaus eine gewisse Bindungskraft in den Staaten, für die es zuständig ist: Virginia, Maryland, North Carolina, South Carolina und West Virginia. Dennoch könnte diese Rechtsprechung weitere Gerichtsstreitigkeiten direkt beeinflussen. (apf/dk/nb)

-w-

#1 KaiJAnonym
  • 28.06.2021, 20:37h
  • Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verboten. Die Geschlechter sind gleichberechtigt. Beides gilt auch in der sexuellen Beziehung der Geschlechter zueinander.
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#2 Elfolf
  • 29.06.2021, 00:05hHamburg
  • Ich war zu dem Thema jetzt zwei Stunden im Spiegel Forum. Ich bin immer wieder entsetzt, dass selber dort sich mittlerweile Leute rumtreiben, die man sonst nur aus den Foren der Springer Presse kennt. Es ist unglaublich anstrengend, dagegen an zu schreiben, weil vielen Kommentare im Filter hängen bleiben. Unglaublich, wie viele Leute immernoch alten Ideologien hinterherhängen, nach dem nur normal ist, was Mann und Frau miteinander tun.
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#3 PhoebeEuleAnonym
  • 29.06.2021, 02:09h
  • Antwort auf #2 von Elfolf
  • Was erwartest du vom Spiegel? Da gehört Transfeindlichkeit zur freien Meinungsäußerung.
    Und die Moderation dort ist eh für die Tonne.
    Ich erinnere mich noch an die Kommentare zum Artikel über den Sieg von Alex Mariah Peter bei GNTM. Haufenweise transfeindliche Beleidigungen und sie wurde immer als Mann bezeichnet. Kommentare melden lief ins Leere.
    Wenn jetzt bedenkt, dass Alex eine Person des öffentlichen Lebens ist und das Forum einer Zeitung ebenso wie die Artikel in der Zeitung dem Pressekodex unterliegen, der Beleidigungen, abwertende Darstellungen und Falschaussagen verbietet, dann ist klar, dass hätte unterbunden werden müssen. Aber für Klicks wirft man auch mal den Pressekodex über Bord. Wenn es um Minderheiten geht braucht man keine Angst vor Sanktionen haben.

    Es sind übrigens immer die selben transfeindlichen Accounts, die ihren Hass raus lassen und die Realität verdrehen.
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