Weil die französische Gymnasiastin Mila im Internet drastische Kritik am Islam geübt hatte, wurde sie massiv bedroht und musste unter Polizeischutz gestellt werden. In einem Prozess vor dem Pariser Strafgericht wurden am Mittwoch nun elf Täter zu Haftstrafen von vier bis sechs Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Es folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die lesbische Schülerin begrüßte das Urteil: "Wir haben gewonnen und wir werden weiter gewinnen", sagte die inzwischen volljährige Mila. Mehrere Angeklagte müssen ihr nach dem Urteil jeweils 1.500 Euro Entschädigung zahlen sowie Gerichtskosten in Höhe von je 1.000 Euro übernehmen.
Eine Debatte auf Instagram eskalierte
Im Januar 2020 hatte sich die damals 16 Jahre alte Schülerin auf Instagram über ihre Homosexualität geäußert, eine anschließende Diskussion eskalierte. Nachdem sie von einem Mann, den sie für einen Muslim hielt, als "dreckige Lesbe" beschimpft worden war, veröffentlichte sei ein mit Kraftausdrücken ("Der Islam ist Scheiße") gespicktes Video über den Islam und Allah. Daraufhin wurden Mila im Internet Mord und Vergewaltigung angedroht. Sie konnte wochenlang nicht zur Schule gehen.
Seit Anfang Juni hatten insgesamt 13 Verdächtige im Alter von 18 bis 29 Jahren vor Gericht gestanden, denen der Anwalt der Schülerin "digitalen Lynchmord" vorwarf. Einer von ihnen wurde mangels Beweisen freigesprochen, ein weiterer konnte wegen eines Verfahrensfehlers nicht belangt werden.
Richter fordert angemessenes Verhalten im Netz
"Soziale Netzwerke sind wie die offene Straße", sagte der Vorsitzende Richter Michaël Humbert bei der Urteilsverkündung zu den Angeklagten. "Wenn Sie jemanden auf der Straße treffen, würden Sie ihn auch nicht beleidigen, bedrohen oder sich über ihn lustig machen."
Der Fall hatte in Frankreich großes Aufsehen erregt, die Schülerin wurde in mehrere Fernsehshows eingeladen. Auch Präsident Emmanuel Macron nahm die Gymnasiastin in Schutz. Er betonte, in Frankreich gebe es seit der Revolution von 1789 ein "Recht auf Gotteslästerung". (cw/AFP)