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Beschluss
Arbeitsgericht: Gendersternchen ist keine Inter-Diskriminierung
Eine intergeschlechtliche Person fühlte sich wegen des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert. Die Klage blieb erfolglos.
- 12. Juli 2021, 08:29h 3 Min.
Das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht in Husum hat die Klage einer intergeschlechtlichen Person zurückgewiesen, die sich wegen des Gendersternchens diskriminiert fühlte. In der Entscheidung vom 22. Juni (Az: 3 Sa 37 öD/21) argumentierte das Gericht, dass der Geschlechter-Asterisk gerade dazu da sei, "um gendergerecht zu schreiben und die Vielfalt der Geschlechter deutlich zu machen".
Im vorliegenden Fall hatte das Sozialamt eines Landkreises 2019 bei einer Stellenausschreibung erklärt: "Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt." Die klagende Person, die als "schwerbehinderter Hermaphrodit" in Gerichtsunterlagen beschrieben wird, war nach einer Bewerbung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Dagegen wurde Klage eingereicht. Das Arbeitsgericht Elmshorn sprach der klagenden Person im Folgejahr 2.000 Euro zu, weil die Schwerbehindertenvertretung bei dieser Bewerbung nicht korrekt eingeschaltet worden sei. Daraufhin beantragte die intersexuelle Person für die Berufungsinstanz Prozesskostenhilfe, weil die Entschädigung wegen des angeblich diskriminierenden Gendersternchens mindestens 4.000 Euro betragen müsse. Dieser Antrag jetzt wurde zurückgewiesen.
Die klagende Person hatte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführt, "wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder ihrer Rasse oder wegen ihrer Schwerbehinderung" diskriminiert worden zu sein. Begründung: Der Begriff "Bewerber*innen" ziele auf den Aspekt Geschlecht ab. Der Vorwurf des Rassismus war laut dem Beschluss des Arbeitsgerichts aufgekommen, weil die klagende Person argumentierte, dass "zweigeschlechtlich geborene Menschen in der Vergangenheit in verschiedenen Gesellschaften unter diesem Gesichtspunkt verfolgt" worden seien.
Gericht: Gender-Sternchen soll inter Menschen sichtbar machen
Das Landesarbeitsgericht argumentierte jedoch, dass das Gendersternchen gerade dazu da sei, die "Vielfalt der Geschlechter deutlich zu machen". "Sein Ziel ist es, niemanden zu diskriminieren, mithin auch inter-, trans- und zweigeschlechtliche Personen nicht. Das Sternchen soll dabei nicht nur Frauen und Männer in der Sprache gleich sichtbar machen, sondern auch alle anderen Geschlechter symbolisieren und der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen", so das Gericht im Beschluss.
Auch den Vorwurf des Rassismus wies das Gericht zurück, da dies nichts mit der Thematik zu tun habe: "Mit der herrschenden Auffassung ist davon auszugehen, dass die Frage der Diskriminierung von zweigeschlechtlichen Menschen eine solche ist, die an das Merkmal 'Geschlecht' anknüpft und nicht an das einer 'Rasse'."
Zudem äußerte das Gericht Verständnis für die Nichteinladung der klagenden Person zum Vorstellungsgespräch, da diese nicht die nötige Qualifikation mitgebracht habe. Immerhin habe das Sozialamt pädagogisch ausgebildete Menschen gesucht, die bewerbende Person hatte aber "Rechtswissenschaft studiert und war nie im pädagogischen Bereich tätig".
Gendersternchen wird populärer
Allgemein hatte sich das Gendersternchen in den letzten Jahren durchaus mit Blick auf die Inklusion geschlechtlicher Minderheiten ausgebreitet. Zuvor war kritisiert worden, dass das Ende des letzten Jahrhunderts in manchen Kreisen beliebte Binnen-I (SchülerInnen) nur die Zweigeschlechtlichkeit darstelle. Das Sternchen sollte hier Abhilfe schaffe, da es ja seit Jahrzehnten in Computersystemen als Platzhalter (Wildcard) für eine beliebige Zeichenkette verwendet worden ist.
Zuletzt ist das Gendersternchen vermehrt im öffentlichen Sprachgebrauch aufgetaucht – mehr als andere Darstellungsformen für geschlechtergerechte Sprache wie der Gender-Doppelpunkt (Schüler:innen) oder der Gender-Gap (Schüler_innen). Dennoch ist er bislang nicht ins amtliche Regelwerk aufgenommen worden (queer.de berichtete). Dieser Umstand ist übrigens im vorliegenden Fall für das schleswig-holsteinischen Arbeitsgericht ohne Bedeutung: "Ob das Gendersternchen den offiziellen deutschen Rechtschreibregeln entspricht, kann hier dahingestellt bleiben", heißt es im Beschluss.
Das Gendersternchen hatte zuletzt auch eine emotional geführte politische Debatte ausgelöst. Laut Umfragen befürwortet derzeit nur ein Drittel der Deutschen die Verwendung dieses Zeichens. Während insbesondere Grüne und SPD Gendersternchen nutzen, lehnt etwa die linke NRW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht dieses ab, weil es vom Thema der sozialen Ungerechtigkeit ablenke. Teile der Union wollen diese Form der geschlechtergerechten Sprache sogar gesetzlich verbieten (queer.de berichtete). (dk)
















