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14. Verhandlungstag

Missbrauchsprozess: Analuntersuchungen auch angezogen möglich

Im Prozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten sollte ein Hautarzt den Angeklagten entlasten. Der Zeuge beschrieb jedoch, wie strukturiert er selbst möglichen Missverständnissen bei Analuntersuchungen vorbeuge.


Symbolbild: Am 14. Verhandlungstag sprach ein Hautarzt darüber, wie eine proktologische Untersuchung abläuft (Bild: gustavo-fring / pexels)

  • Von Peter Fuchs
    16. Juli 2021, 10:57h - 4 Min.

"Ohne den Aufklärungsbogen unterschrieben zu haben, geht in meiner Praxis keiner über die Schwelle ins Proktologiezimmer." Ein Hautarzt war am Donnerstag am 14. Verhandlungstag im Strafprozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen am Amtsgericht Tiergarten als Zeuge für einen Beweisantrag der Verteidigung geladen.

Der 63-jährige Hautarzt sprach Klartext, und er sollte sein Metier kennen. Laut eigenen Angaben behandelten er und sein Team in seiner Schöneberger Praxis bisher 285.000 Patient*innen.

"Eine proktologische Untersuchung ist extrem", sagte er in der Befragung durch den Vorsitzenden Richter Rüdiger Kleingünther. "Also für den Patienten", setzte er nach. Die zu untersuchende Körperregion sei stark schambesetzt. Deshalb müsse ein Arzt besonders behutsam und transparent während der Untersuchung vorgehen.

Analuntersuchung auch ohne vollständiges Entkleiden

Er setze auf ein langes Gespräch zur Vorgeschichte des Patienten als vertrauensfördernde Maßnahme. Anschließend beschreibe er jeden Schritt, bevor er ihn durchführe. Wie sich die Patienten für diese Untersuchung entkleiden müssten, wollte Kleingünther wissen. "Gar nicht", antwortete der Mediziner. Sie müssten nur Hose und Unterhose "lüpfen", das heißt kurz runterziehen. Und der unterschriebene Aufklärungsbogen? Der käme gescannt in jede Patientenakte.

Warum war der Mediziner eigentlich als Zeuge für einen Beweisantrag der Verteidigung geladen worden? Er sollte über seine Untersuchungen eines Nebenklägers aussagen. Das mutmaßliche Opfers des Angeklagten war am fünften Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt worden (queer.de berichtete).

Der Hautarzt entnahm der mitgebrachten Patientenakte, dass an dem Mann 16 proktologische Untersuchungen durchgeführt worden seien. Weil er aber vier Mal nicht zu verabredeten Terminen erschienen sei, sei ihm nach Aktenlage nahegelegt worden, die Praxis zu wechseln. Welcher Beweis damit für die Verteidigung erhoben wurde, blieb unklar.

Verteidiger Johannes Eisenberg wollte anschließend vom Hautarzt allgemein wissen, ob sich Patienten bei Checks auf sexuell übertragbare Krankheiten auch vollständig entkleiden müssten. Um "die Haut zu untersuchen und die Lymphknoten", schlug der Anwalt als ein mögliches Szenario vor. Das könne sein, so der Hautarzt auf Eisenbergs Frage. In ihren Aussagen beschreiben die mutmaßlichen Opfer des Angeklagten jedoch, dass er sie ohne Erklärung aufgefordert hätte, sich ganz zu entkleiden (queer.de berichtete).

Die Frage bezog sich nicht direkt auf den Nebenkläger. Dabei hatte Eisenberg kurz davor bei der Anwältin eines Nebenklägers beanstandet, Zeugen allgemein zu befragen, denn der Hautarzt sei als Zeuge geladen worden und nicht als Sachverständiger.

Hat der #ArztOhneName eine Anwältin bestochen?

Zu Beginn des Verhandlungstags hatte Eisenberg außerdem von einer Akteneinsicht berichtet, die zutage gefördert habe, dass ein Nebenkläger sich über seine Anwältin beschwert habe. Er verlas die E-Mails und Faxe des mutmaßlichen Opfers teilweise in einem hoch dramatischen Tonfall, die an Staatsanwaltschaft, Gericht und andere Stellen gegangen waren.

Darin beschuldigte der unter psychischen Problemen leidende Nebenkläger seine eigene Rechtsanwältin, vom #ArztOhneNamen bestochen worden zu sein. Sie sollte ihn gegen Geld zu einer Falschaussage vor Gericht motivieren, um einen Freispruch des Angeklagten zu bewirken. Außerdem habe sie ihn zu einem finanziellen Betrug einer Opferschutzorganisation angestiftet. Eisenberg forderte daher das Gericht auf, der Anwältin die Beiordnung wegen Zerrüttung des Mandantenverhältnisses zu entziehen. Damit würde sie von dem Hauptverfahren ausgeschlossen werden.

Richter Kleingünther bestätigte, dass ihm diese E-Mails und Faxe bekannt seien. Er stünde aber auf dem Standpunkt, dass das Gericht nur in die Hauptverhandlung einführt, was es als erheblich einschätzt. Diese Anschuldigungen habe er nicht als erheblich betrachtet. Er werde der Anwältin jedoch Einsicht in die gesamte Akte ermöglichen, damit sie am nächsten Verhandlungstag zu den Vorwürfen Stellung nehmen könne.

Der Prozess wird am 12. August mit dem Gutachten des Rechtspsychologen Günter Köhnken fortgesetzt. Seine Aufgabe war es, die Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Opfer als Sachverständiger zu beurteilen.