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Georgien/Österreich
App simuliert 100-fachen Mord an queerer Aktivistin
Zwei Wochen lang war ein Handyspiel im Google Play Store erhältlich, das 100 Arten simuliert, eine nach Österreich geflüchtete trans Aktivistin zu töten.

Background photo created by ijeab - www.freepik.com) Das Handyspiel wurde bereits 10.000 Mal heruntergeladen (Bild:
- 22. Juli 2021, 15:27h 2 Min.
Die vor zwei Jahren nach Österreich geflohene georgische trans Aktivistin Kristy Labadze erhält nun auch in ihrer neuen Heimat Wien Morddrohungen. Unbekannte veröffentlichten laut mehreren österreichischen Medienberichten bereits am 6. Juli im App-Laden von Google das krude Spiel "100 dumb ways to kill Kristy Labadze" – also einen Tag nach den massiven LGBTI-feindlichen Ausschreitungen von Rechtsextremen in Tiflis, die zur Absage des CSDs führten. In der App wird gezeigt, wie die Aktivistin auf 100 verschiedene Arten umgebracht werden kann.
Google entfernte das Game laut den Berichten am Dienstag. Es sei aber bereits mehr als 10.000 Mal heruntergeladen worden. Da die App auch auf anderen Plattformen hochgeladen worden sei, verbreite sich das Handyspiel weiter.
Labadze stellte bereits am Montag bei der Polizei Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Allerdings erklärte ein Polizeisprecher, dass es sehr schwierig werden würde, einen internationalen Haftbefehl gegen einen ausländischen Entwickler oder eine ausländische Entwicklerin zu erwirken.
Bereits 2007 hatte sich Labadze als trans geoutet. Seither seien Morddrohungen gegen sie an der Tagesordnung gewesen, allerdings habe die georgische Polizei ihr nicht geholfen. 2019 habe ihr ein vermeintlicher Polizist in Zivil gar mit Mord gedroht. Danach floh sie und ließ sich in Wien nieder. Sie sei damals nach Österreich gekommen, "weil ich dachte: Ein Land, dass Conchita Wurst zum Song-Contest schickt, kann nicht homophob sein", so Labadze gegenüber der Zeitung "Standard".
Österreich lehnte Asylantrag Labadzes ab
Trotz ihrer Geschichte lehnte die österreichische Ausländerbehörde BFA ihren Antrag auf Asyl ab. 2020 hob ein Gericht den negativen Bescheid wegen eines "mangelhaften Ermittlungsverfahrens" auf. Daraufhin wurde ihr sogenannter subsidiärer Schutz gewährt – das bedeutet, dass sie zwar nicht als Asylbewerberin anerkannt wird, aber nicht abgeschoben werden darf, weil ihr in ihrem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht. Das BFA behauptete aber weiter, dass ihr in Georgien keine staatliche Verfolgung drohe.
Das BFA war in der Vergangenheit wegen LGBTI-feindlicher Entscheidungen kritisiert worden: So lehnte das Bundesamt 2018 einen schwulen Iraner ab, weil er nicht wusste, was die Fahnen der Regenbogenfahne bedeuten (queer.de berichtete). Im selben Jahr lehnte die Behörde einen schwulen Afghanen ab, weil sein "Gehabe" nach Ansicht der Behörde nicht schwul genug sei (queer.de berichtete).
Georgien wurde von Österreich 2016 das Prädikat "sicheres Herkunftsland" verliehen. Damit ist es einfacher, Geflüchtete in den Kaukasusstaat abzuschieben. Auch die schwarz-rote Bundesregierung in Berlin wollte 2019 mit Unterstützung von AfD und FDP dem vorderasiatischen Land dieses Prädikat verleihen, scheiterte aber am Widerstand im Bundesrat. (dk)
Twitter / Queer_BaseAngriffe auf #LGBTIQ Aktivist:innen in Georgien gibt es nicht erst seit dieser Pride, eine trans Aktivist:in wird trotz Subschutz in Österreich immer noch bedroht. Österreich geht jedoch davon aus, dass Georgien ein sicheres Herkunftsland ist. https://t.co/BRBrtdMp2l
Queer Base (@Queer_Base) July 22, 2021
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Warum ein internationaler Haftbefehl schwierig zu erwirken sein sollte, erschließt sich mir auch nur begrenzt, die Vollstreckbarkeit wäre natürlich eine andere Frage.