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Volksverhetzung

Nach homofeindlicher Tirade: Strafbefehl gegen katholischen Priester

Ein polnischer Priester, der in einem deutschen Magazin Homosexuelle als mafiaähnliches "Krebsgeschwür" bezeichnete, soll 4.800 Euro Strafe zahlen. Der homophobe Autor sieht diese Rechtsprechung in der Tradition des Nationalsozialismus.


Dariusz Oko hält es für sein Recht, Homo­sexuelle pauschal als "Kolonie von Parasiten" oder als "Krebsgeschwür" zu beschimpfen (Bild: Albigowa / wikipedia)

  • 27. Juli 2021, 11:46h 23 3 Min.

Das Amtsgericht Köln hat einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 40 Euro an den polnischen Priester, Theologen und Publizisten Dariusz Oko erlassen, weil dieser in einem Artikel Homosexuelle verächtlich gemacht hatte. Die erste Seite des Strafbefehls wurde unlängst auf einer Petitionsseite der LGBTI-feindlichen katholischen Organisation Ordo Iuris veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft dem 61-Jährigen Volksverhetzung vorwirft.

Anlass ist ein Anfang des Jahres veröffentlichter Artikel von Oko im katholischen Dogmatiker-Magazin "Theologisches", das in Köln erscheint. Darin erklärte Oko schwule Männer pauschal wegen ihrer sexuellen Orientierung zu einer Gefahr für die Kirche. Homosexuelle bezeichnete er etwa als eine "Kolonie von Parasiten" und als "Krebsgeschwür, das sogar bereit ist, seinen Wirt zu töten, um die letzten Ressourcen und Vorräte aus ihm herauszusaugen". Zudem warf er Schwulen pauschal vor, eher Kinder sexuell zu missbrauchen als Heterosexuelle (queer.de berichtete).

In einem im Frühjahr veröffentlichten zweiten Teil des Artikels, der offenbar noch nicht Teil des Strafbefehls ist, sprach Oko außerdem von "homosexuellen Raubtieren" und sprach im Zusammenhang von Homosexualität von einer "Krankheit" (queer.de berichtete).

Großes Medienecho in Polen

In Polen hat der Strafbefehl für ein großes Medienecho gesorgt. Vertreter*innen der polnischen Organisation Ordo Iuris, die international mit anderen LGBTI-feindlichen Organisationen wie der deutschen "Demo für alle" zusammenarbeitet, werden dabei ausführlich zitiert. Sie argumentieren, dass der Strafbefehl gegen die freie Meinungsäußerung verstoße, die im Grundgesetz, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der EU-Grundrechtecharta garantiert sei.

In einer "Petition an das Amtsgericht Köln und die Bundeskanzlerin Angela Merkel" heißt es, dass es sich bei dem Artikel Okos um eine akademisches Werk handle. Darin weise der Priester lediglich auf Auswirkungen der "Homolobby" in kirchlichen Strukturen hin, "darunter pädophile Straftaten, die von Hierarchien mit homosexuellen Neigungen begangen wurden".


Ordo Iuris will mit einer Petition Druck auf deutsche Politik und Justiz ausüben

Gegen den auf den 8. Juli datierten Strafbefehl kann Oko Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer Hauptverhandlung – und möglicherweise einer höheren Strafe. Laut Paragraf 130 drohen Angeklagten, die wegen Volksverhetzung verurteilt werden, drei bis fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Verboten ist laut dem Gesetz, gegen eine Minderheit in einer Weise zum Hass aufzustacheln, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

Oko vergleicht Kölner Amtsgericht mit Nazis

In der Presse kündigte Oko bereits Widerstand gegen den Strafbefehl an – mit einem Nazivergleich: "Die Deutschen stecken mich ins Gefängnis? Meine Großeltern retteten Juden, obwohl die Deutschen es verboten hatten", so Oko laut dem Magazin Wprost. "Ich bin ähnlich entschlossen, die Kirche vor Homo-Cliquen zu retten."

/ WolfgangFRothe | Der LGBTI-freundliche Münchner Priester Wolfgang Rothe hatte im März Anzeige gegen Oko gestellt – und gegen den presserechtlich Verantwortlichen für seinen Artikel in "Theologisches". Laut Ordo Iuris erhielt auch dieser einen Strafbefehl.

Auch aus der rechtpopulistischen polnischen Regierung gibt es Unterstützung für Oko. Justizstaatssekretär Marcin Romanowski erklärte etwa: "Das Gericht missachtet die akademische Freiheit und zieht Täter den Opfern vor."

/ MarRomanowski
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#1 PetterAnonym
  • 27.07.2021, 13:53h
  • "Der homophobe Autor sieht diese Rechtsprechung in der Tradition des Nationalsozialismus."

    "Oko vergleicht Kölner Amtsgericht mit Nazis"

    Es ist genau umgekehrt:
    seine Aussagen stehen in der Tradition der Nazis, die ebenfalls Homosexuelle verfolgt und mit ähnlichen Begriffen herabgewürdigt haben.

    Und das Gericht schützt jetzt die Opfer solcher Hetze vor solchem Nazi-Gedankengut.

    Dass er die Richter so beleidigt verdient doch glatt ein weiteres Strafverfahren...
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#2 Daniel NeuburgAnonym
  • 27.07.2021, 14:05h
  • Artikel 2 - Verbot der Diskriminierung steht noch vor der freien Menungsäußerung (Artikel 19) in der AEMR 1948. Er dürfte daher auch vor dem EGMR scheitern, falls dieser Volksverhetzer tatsächlich durch alle Instanzen gehen will.
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#3 gastAnonym
  • 27.07.2021, 14:11h
  • Lebt er in Polen? Dann wird wahrscheinlich nichts geschehen.
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