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Unfassbarer Asylbescheid

BAMF will arabische trans Frau nach Äthiopien abschieben

Eine arabische trans Frau soll in einen bekannten Verfolgerstaat abgeschoben werden. Obwohl sie von schrecklicher Gewalt erzählt, sagt die Asylbehörde: Bei ihrem Aussehen kann sie gar nicht verfolgt werden.


Ein Protestplakat, das die manchmal tödlichen Konsequenzen von Abschiebungen anprangert. Auch trans Frau Jamila sagt: "Mir droht der Tod" (Bild: Andreas Lehner / flickr)

Jamila ist äthiopische Staatsbürgerin, wurde in Katar geboren, lebte lange Zeit in der islamistischen Monarchie und floh – weil Jamila eine transgeschlechtliche Frau ist. Und weil man ihr sowohl in der "Heimat" als auch im Transitland Äthiopien Gewalt angetan hat. Doch der deutsche Staat will sie abschieben. Er sieht weder die Gefahr von Verfolgung noch überhaupt von Diskriminierung. Jamila möchte nicht, dass queer.de ihren Nachnamen nennt. Unterlagen aus ihrem Asylverfahren liegen queer.de vor.

Es sind mitunter zynische Worte, die im Asylbescheid von Jamila stehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das den Bescheid ausgestellt hat, findet: Weil Jamila aussieht wie die Frau, die sie ist, ist sie gar nicht als transgeschlechtliche Frau identifizierbar. Also könne sie auch gar nicht verfolgt oder diskriminiert werden.

Missbraucht, fotografiert, im Fernsehen gezeigt

Eine Logik, die nicht nachzuvollziehen ist. Vor allem vor dem Hintergrund, welche Leidensgeschichte die arabische Frau unter Tränen erzählt, wenn man sie danach fragt. So wie zuvor das BAMF. Zwangspsychiatrisierung, erste Flucht, Erpressung und Outing, Inhaftierung mit Männern, immer wieder brutale Schläge, Vergewaltigungen. Polizisten, die nachts in ihre Zelle kommen. Sie dazu zwingen, sich ausziehen. Sie missbrauchen und fotografieren. Fotos, die später verpixelt im nationalen Fernsehen Äthiopiens landen.

Doch liest man den Brief, den das BAMF vor wenigen Wochen an Jamila verschickt hat, könnte man meinen: In Deutschland weiß man selbst nicht mehr so genau, was ein rechtsstaatliches Verfahren ist und was Verfolgung. "Ein Fotografieren des Antragstellers in der Untersuchungshaft stellt in keinem Fall eine Verfolgungshandlung dar. Denn es ist grundsätzlich bereits nicht rechtswidrig. Insoweit hat bis zu einem gewissen Grad das Dokumentationsinteresse der Ermittlungsbehörden mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht eines Untersuchungshäftlings."

Kein Recht auf Änderung von Namens- und Personenstand


Der Asylbescheid von Jamila liegt queer.de vor

"Dokumentationsinteresse", darin scheinen sich die äthiopischen Behörden und der deutsche Staat einig zu sein. Denn obwohl die Beamt*­innen, die den Asylbescheid ausstellen, eine staatliche Diskriminierung gegen die Frau verneinen, weil sie "jedem anderen Menschen auf Anhieb als Frau" erscheine, sind die Unterlagen in ihrem Asylverfahren nicht ein mal auf Jamilas echten Namen ausgestellt. Ein Männername steht dort, wo "Jamila" stehen müsste. Und "er", wo es "sie" heißen müsste. Denn das entspricht den Einträgen auf Jamilas vom Staat Katar ausgestellten Pass, der auch ihre Staatsangehörigkeit festhält: äthiopisch.

Zwar hat Jamila in ihrer "Heimat" keinerlei Chance, ihr Menschenrecht auf Anerkennung ihres Geschlechts und ihres Namens jemals durchzusetzen. Dennoch scheint man in deutschen Amtsstuben zu glauben, dass trans­geschlechtliche Menschen nichts zu befürchten haben, so lange das Aussehen zur Geschlechtsidentität passt oder so lange sich einzelne Passing-Momente anführen lassen – Situationen, in denen Menschen das Geschlecht einer trans Person richtig eingeschätzt haben. Auch Jamila möchte das BAMF solche Situationen zum Verhängnis machen, etwa, als eine Flughafenmitarbeiterin beim Check-In zunächst den Knopf für Frauen gedrückt, sich nach Sichtung ihrer Ausweisdokumente für die "falsche" Einschätzung jedoch entschuldigt hatte. Für das BAMF ein Beleg, dass Jamila gar keine Diskriminierung drohe.

Dabei führt ein Widerspruch zwischen dem Passing – etwas, das trans­geschlechtliche Personen immer wieder als stark schwankend beschreiben – und den Ausweisdokumenten bereits in Deutschland zu Gewalt, Ausgrenzung und zu Zwangsoutings. Im Zweifelsfall müssen die davon betroffenen Menschen mit Verhaftung und Überprüfung der "echten" Personalien auf einem Polizeirevier rechnen. Man kann unter solchen Umständen selbst im liberalen Deutschland kaum mit einem ICE fahren, ohne Widerspruch zu ernten. Wie weltfremd, anzunehmen, in der islamistischen Monarchie Katar oder in Äthiopien, einem über weite Teile infrastrukturell unterentwickelten und ländlich geprägten Staat, in dem die Durchsetzung staatlicher Autorität immer nur relativ ist, ließe es sich damit frei von Verfolgung und Diskriminierung leben.

"Mir droht der Tod"

Doch Jamila habe, heißt es im ablehnenden Asylbescheid, auf Nachfrage nicht angeben können, welche "konkrete Gefahr" sie in der Öffentlichkeit in Äthiopien bei Offenbarung der Diskrepanz zwischen "amtlich registriertem oder an der Stimme erkennbarem männlichen Geschlecht auf der einen Seite" und ihrem "weiblichen Körper auf der anderen Seite" fürchte. Im Ergebnis sei "davon auszugehen, dass die Furcht des Antragstellers vor Diskriminierung in der Öffentlichkeit gegenstandslos ist".

Dabei betont Jamila die Unmöglichkeit, in ihrer "Heimat" sie selbst zu sein, im Gespräch mit queer.de immer wieder. "Es geht nicht, dass ein 'Mann' ein anderes Geschlecht zeigt. Die Öffentlichkeit kann mich nicht akzeptieren. Ich würde kein normales Leben führen können. Mir droht der Tod, meine Onkels würden mich sofort töten, wenn sie könnten", sagt sie, wenn man sie danach fragt, welche Aussichten auf ein Leben sie nach einer Abschiebung hätte. Ihre Familie sei dazu aufgerufen, sie aufgrund ihrer Trans­geschlechtlich­keit zu töten. Sie habe, sagt sie auch, deshalb bereits zweimal versucht, ihrer Familie zuvorzukommen. Und sich selbst das Leben zu nehmen.

Erpresst, verraten, dann Horror im Knast

Im Gefängnis in Äthiopien war das. Dort, wo Jamila, wie sie auch gegenüber dem BAMF angibt, eine unmenschliche Tortur erdulden musste. Alles, nachdem jemand ihr Passdokument gesehen, fotografiert und die Frau damit erpresst hat. Gezahlt hat Jamila. Doch hat sie das nicht davor bewahrt, von der Erpresserin an die Behörden verraten zu werden. Die nahmen sie in Untersuchungshaft, steckten sie zu Männern in ein Männergefängnis. Denn das steht ja auch auf ihrem Pass: männliches Geschlecht. Dokumentiert.

So sagt es zumindest Jamila. Doch die deutschen Behörden wollen ihr das nicht glauben. Und überhaupt drohe ihr gar keine Verurteilung. Zwar sind homo­sexuelle Handlungen in Äthiopien verboten. Doch die deutschen Behörden und ihre Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Verfolgung, die in Fällen wie Jamilas Asylantrag die Befragungen durchführen, scheinen sich in den Definitionen queerer Begrifflichkeiten und Identitätskategorien bestens auszukennen: gleich­geschlechtliche sexuelle Handlungen seien nämlich "nach jeglichem denkbaren Wortsinn keine Frage der Geschlechtsidentität oder Änderungen der Geschlechtsidentität".

Eine naive Einschätzung davon, was Menschen auf der ganzen Welt über trans­geschlechtliche Menschen denken oder denken könnten. Jamila sei mit ihrer sexuellen Orientierung an Männern, korrigiert das BAMF die Asylsuchende selber an anderer Stelle im Schreiben, gar nicht homo­sexuell, sondern heterosexuell. Man könnte meinen, die BAMF-Mitarbeiter*­innen hätten beim queeren FAQ aufgepasst, wenn nicht an anderen Stellen stets von "Geschlechtsumwandlungen" die Rede wäre.

Inkontinenz durch Folter: eine Windel tut's auch

Jamila sagt, sie leide an Angst, nächtlichen Albträumen, könne nicht einschlafen. Wenn sie dann schläft, plage sie nächtliche Inkontinenz. Eine Folge von den Schlägen zwischen die Beine, der Folter, die sie durch ihre Mithäftlinge erfahren hat. Man muss nicht selber Psychotherapeut*in sein, um zu wissen, dass die Frau schwer traumatisiert ist, dass sie eigentlich Behandlung braucht. Das Gespräch mit queer.de bestreitet sie mutig, aber fast durchgängig weinend und mit brechender Stimme.

Doch für das Problem mit der Inkontinenz haben die Fallbearbeiter*­innen beim BAMF eine verblüffende Lösung: "Die nächtliche Urininkontinenz erreicht ebenfalls nicht die Qualtiät einer schwerwiegenden Erkrankung. Denn erstens beschränkt sich diese auf den Schlaf des Antragstellers. Soweit er bei Bewusstsein ist, ist er nicht urininkontinent. Zweitens kann er mit Hilfe von Windeln nachts gut mit der Urininkontinenz leben."

Psychische Leiden für trans Menschen ganz normal?

Verblüffend sind auch die Erkenntnisse der deutschen Behörde über die psychischen Leiden transgeschlechtlicher Menschen im Allgemeinen: "Erst recht stellen die Angst und die gelegentlichen Albträume keine schwerwiegenden Erkrankungen dar. In der schwierigen Lebenssituation eines Transsexuellen sind Angst und Albträume auch bei einem gesunden Menschen nicht verwunderlich. Das gilt unabhängig davon, ob sich ein transsexueller Mensch in Äthiopien oder in Europa aufhält." Anders gesagt: transgeschlechtliche Menschen leiden nicht unter erfahrener Diskriminierung und Gewalt, sondern unter sich selbst.

Das ist nicht nur zynisch, es ist auch wissenschaftlich nicht zu halten. Zahlen zeigen, dass inzwischen bis zu 30 Prozent der transgeschlechtlichen Kinder und Jugendlichen in der Transition keine psychischen Symptome aufwiesen. Das betonen auch Transverbände in einer im Mai veröffentlichten Stellungnahme, die sich unter anderem dagegen richtet, die Kostenübernahme medizinischer Maßnahmen an einen vorliegenden "Leidensdruck" zu koppeln (queer.de berichtete). Die Zahl ist ein Ergebnis der stark gestiegenen Akzeptanz transgeschlechtlicher Menschen, insbesondere Kinder und Jugendlicher durch ihre Familien. Und ein Erfolg für die queere Bewegung. Doch für Entscheider*innen beim BAMF anscheinend unvorstellbar.

Keine Chance auf Psychotherapie

Jamila wünscht sich psychotherapeutische Behandlung, um mit ihren lebensbedrohlichen Traumatisierungen besser fertig zu werden. Doch in ihrer "Heimat" hat sie darauf keine Chance. Auf die Frage, ob transgeschlechtliche Menschen dort psychotherapeutische Unterstützung suchen könnten, sagt sie: "Es ist ausgeschlossen, dass Menschen dort medizinische und psychische Behandlung bekommen. Wenn sich jemand als trans outet, wird er eher gesteinigt."

Im Gefängnis hätten Mithäftlinge, abseits der Vergewaltigungen, versucht, ihre Brustimplantate mit Plastikmessern heraus zu schneiden. Doch ein Arzt, dem sie nach dieser Tortour vorgestellt worden ist, habe nur "Sowas fass ich nicht an!" ausgerufen. Gemeint war nicht die blutende Wunde. Gemeint war Jamila. Wie soll sie mit ihrem falschen katarischen Pass, der sie immer als trans outen wird, überhaupt medizinische Behandlung erhalten – und sei es nur im Fall einer Blinddarmentzündung?

Jamila sagt, falls sie abgeschoben werde, werde sie sich lieber umbringen. Das hat sie, wie aus den queer.de vorliegenden Unterlagen hervorgeht, dem BAMF gesagt. Und das hat sie im Gespräch mit queer.de wiederholt. Dabei wolle sie leben. Sie liebe sich, auch als transgeschlechtliche Frau. Es sei das Umfeld, sagt Jamila, das ein Problem habe. Das Umfeld in Katar, in Äthiopien. Das Umfeld, vor dem sie geflohen ist.

Angaben lassen sich nicht verifizieren, aber lassen sie sich glauben?

Die meisten Angaben der Asylbewerberin, die in Katar lange Zeit als Modedesignerin gearbeitet haben will, lassen sich nicht überprüfen. Beweisen müssen Asylsuchende ihre Angaben auch gar nicht. Bloß glaubhaft sein müssen sie. Das BAMF bemängelt, dass Jamila keine Unterlagen etwa zu ihrem Gefängnisaufenthalt und dem juristischen Prozess eingebracht habe. Die seien, sagt Jamila, bei ihrem ehemaligen Anwalt, der eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zum Zweck der medizinischen Behandlung erwirken konnte. Der Anwalt sei bei Besuchen im Gefängnis von Wärtern aufgezogen worden. Man habe über ihn gescherzt und unterstellt, er sei der Partner von Jamila. Eine Unterstellung, die in Äthiopien gefährlich sein kann. Nicht nur, weil es strafbar wäre: Homosexualität ist ja verboten. Der Anwalt habe schließlich wegen Jamila Probleme bekommen, wolle mit der Sache nichts mehr zu tun haben. Ob das stimmt, kann auch queer.de nicht überprüfen.

Doch das BAMF findet die gesamte Episode des Gefängnisaufenthalts unglaubwürdig, weitere Einlassungen hierzu: "lebensfremd". Auf die Frage nach ihrem Gefängnisalltag habe sie zum Beispiel einmal gar nichts von den schrecklichen Erlebnissen erzählt. Auf die Nachfrage, warum sie die zuvor erwähnten Vergewaltigungen und Schläge nicht aufgezählt habe, als sie aus dem Gefängnisalltag berichten sollte, habe sie nur "Ich habe mir den Tod gewünscht" geantwortet.

Eine Antwort, die man als Ausdruck von Traumatisierung werten könnte. Als Ausdruck von der völlig normalen Unfähigkeit, über das Grauen so befreit zu sprechen wie die Fallbearbeiter*innen von Jamila. Doch die werten ihre Erklärung ganz anders: "Mit dieser Antwort kann der Antragsteller den Eindruck nicht erschüttern, dass der Alltag im Gefängnis in Wirklichkeit gewaltfrei gewesen ist. Denn es hätte auf die erste Frage nahegelegen, die zuvor behaupteten dramatischen und häufigen Gewalterfahrungen zu erwähnen."

Soll Jamila ihr Geschlecht und ihre Sexualität dann "heimlich" leben?

Doch selbst abseits der strittigen Untersuchungshaft bleibt fragwürdig, dass eine Frau wie Jamila in ein Land abgeschoben werden soll, das die Menschenrechte queerer Menschen erklärtermaßen nicht nur nicht achtet, sondern es sich zur Aufgabe macht, sie zu bekämpfen. Der Europäische Gerichtshof hatte 2013 geurteilt, dass es nicht zumutbar sei, schwule und lesbische Geflüchtete abzuweisen, weil die ihre Sexualität im Heimatland ja "diskret" ausleben könnten. In einem Beschluss von 2020 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass das Diskretionsgebot auch auf bisexuelle Flüchtlinge nicht angewandt werden dürfe.

Einen ähnlichen Beschluss zur Geschlechtsidentität, positiv wie negativ, gibt es nicht. Doch liegt es nahe, das Verbot, das in BAMF-Entscheidungen regelmäßig ignoriert wird, auch auf das Geschlecht zu beziehen. Und selbst wenn nicht: Ohne Änderung des Geschlechtseintrages fiele Jamila noch immer unter das europäische Verbot des Diskretionsgebotes für Homosexuelle. So lässt sich womöglich auch die zunächst als besonders transsensibel wirkende Feststellung der BAMF-Prüfer*innen verstehen, die Jamila explizit als heterosexuell und nicht als homosexuell einordnen: als Versuch, geltendes Recht zu umgehen.

Katar und Äthiopien fallen seit Langem mit Queerfeindlichkeit auf

Im Jahr 2011 beschloss eine knappe Mehrheit im UN-Menschenrechtsrat eine Erklärung zu den unveräußerlichen Menschenrechten von Homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen (queer.de berichtete). Diese wurde jedoch von einigen islamischen sowie afrikanischen Staaten nicht mitgetragen. Vertreter*innen von Saudi Arabien, Katar und Bahrain sagten etwa, homosexuelle und trans Menschen hätten keinen Anspruch auf Menschenrechte. Die Vertretung Katars betonte, das Anliegen verstoße gegen den Islam. Auch unter der Liste der Staaten, die eine durch das syrische Regime eingebrachte Gegenerklärung unterschrieben: Äthiopien. Ihre "Befürchtung" unter anderem: queeren Menschen Rechte zu geben, fördere Pädophilie.

Im Jahr 2016 verbot das Emirat Katar den Film "The Danish Girl" über die transgeschlechtliche Lili Elbe (queer.de berichtete). Im Jahr 2022 soll in dem an Menschenrechtsverletzungen reichen Land die Männerfußball-Weltmeisterschaft stattfinden. Queere Gruppen haben schon zur Vergabe im Jahr 2010 angekündigt, gegen das Event zu protestieren (queer.de berichtete). In Äthiopien, einem multireligiösen Land, beteiligen sich auch christliche Kirchen an der öffentlichen Hatz auf queere Landsleute (queer.de berichtete).

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#1 AnicykAnonym
  • 29.07.2021, 10:56h
  • "Bei ihrem Aussehen kann sie gar nicht verfolgt werden" ...weil man sie als Transfrau nicht identifizieren könne...

    Die halten sich für die einzig und alleine Befähigten, menschliches aussehen einordnen zu können.

    Bei Menschen aus dem asiatischen Raum werden von den Asiaten selbst andere körperliche Attribute bewertet, welche z.B. von Europäern überhaupt nicht berücksichtigt oder wahrgenommen werden..
    ...und das gilt ebenso bei Menschen aus anderen Herkunftsländern.

    Es täte solchen Entscheidungsträgern wirklich gut, etwas mehr über ihren mikrigen Tellerrand hinauszuschauen.
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#2 YannickAnonym
  • 29.07.2021, 11:12h
  • So viel zu den Lügen von Union und SPD, kein LGBTI würde in einen Verfolgerstaat abgeschoben werden.

    Und dann diese Ausrede, bei ihrem Aussehen drohe ihr nichts. Noch zynischer und menschenverachtender geht es ja wohl kaum.
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#3 YannickAnonym
  • 29.07.2021, 11:15h
  • Antwort auf #1 von Anicyk
  • Ja, zumal es ja auch andere Möglichkeiten gibt, davon zu erfahren, als aus dem Aussehen darauf zu schließen.

    Aber zum Schönen der Flüchtlingsbilanz ist Union und SPD wohl jedes Mittel recht.

    Als nächstes kommt wahrscheinlich wieder die Empfehlung, sie könne sich ja verstecken und ein Leben im Verborgenen führen. Auch diese "Empfehlung" käme ja nicht zum ersten mal aus Regierungskreisen.
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