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Entscheidung des Landeswahlausschusses

Tessa Ganserer muss mit Deadname zum Bundestag antreten – weiblicher Vorname lediglich in Klammern

Es gilt als entwürdigend für trans Menschen, mit ihrem abgelegten "Todesnamen" angesprochen zu werden. Dennoch erscheint Tessa Ganserer mit diesem Namen auf dem Wahlzettel.


Tessa Ganserer hat gute Chancen, dem nächsten Bundestag anzugehören (Bild: Grüne Bayern)
  • 30. Juli 2021, 12:39h 60 2 Min.

Die aus Bayern stammende grüne Bundestagskandidatin Tessa Ganserer wird auf dem Stimmzettel mit ihrem Deadname aufgeführt. Der weiblicher Vorname der ersten offen transsexuellen Landtagsabgeordneten soll dagegen lediglich in Klammern angeführt werden. Dies entschied der bayerische Landeswahlausschuss bei einer Sitzung am Freitag in München, wie eine Sprecherin des Landeswahlleiters sagte. Die Grünen hätten die Entscheidung akzeptiert.

Die Kombination aus dem ursprünglichen Vornamen und dem seit ihrem Coming-out genutzten Vornamen Tessa sei ein Kompromiss. Es wäre auch möglich gewesen, dass nur der abgelegte Vorname auf dem Wahlzettel erscheint.

Mehr als Tessa in Klammern sei laut Rechtsexpert*innen angesichts des rechtlichen Rahmens wohl kaum möglich gewesen. Der Grund ist, dass Ganserer ihren Eintrag im Melderegister und auf ihrem Personalausweis noch nicht geändert hat. Anlass war, dass sie – wie viele trans Menschen – das damit verbundene Prozedere aus dem 40 Jahre alten Transsexuellengesetz entwürdigend findet. So müsste sie für die Änderung einem Richter oder einer Richterin psychiatrische Gutachten vorlegen. Ganserer strebt als ein politisches Ziel die Abschaffung des Gesetzes an. Die Bundesregierung scheiterte dieses Jahr mit einer Reform des Gesetzes (queer.de berichtete).

Ich werde verspottet, beleidigt und bisweilen bedroht. Ich habe viele demütigende Momente ertragen, aber ich lasse mir...

Posted by Tessa Ganserer on Tuesday, July 27, 2021
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Im Vorfeld der Entscheidung hatte Ganserer den Plan der Wahlbehörde, ihren abgelegten Namen zu verwenden, als "verwirrend für die Wählerinnen und Wähler" und "schmerzhaft für mich selbst" bezeichnet. Sie hatte angekündigt, sie wolle beim Amtsgericht Nürnberg beantragen, ihren Vornamen auch ohne die diskriminierenden Vorgaben aus dem Transsexuellengesetz zu ändern. Sie werde "notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht" ziehen, um die Nennung ihres Deadname zu verhindern (queer.de berichtete).

Ganserer, die seit 2013 Münchner Landtag sitzt, ist die erste offen trangeschlechtliche Abgeordnete in einem deutschen Landesparlament. Sie outete sich 2018 als trans (queer.de berichtete). Im bayerischen Landtag wurde dieses Coming-out nicht problematisiert: Sie wird als Frau angesprochen und ohne ihre ursprünglichen Vornamen geführt.

Im Februar war Ganserer von den Grünen als Direktkandidatin in Nürnberg aufgestellt worden (queer.de berichtete). Prognosen sehen die 44-Jährige gleichauf mit ihrem CSU-Mitbewerber Sebastian Brehm. Darüber ist die langjährige Landtagsabgeordnete über den sehr aussichtsreichen Listenplatz 13 der bayerischen Grünen abgesichert (queer.de berichtete).

Mit der Leverkusenerin Nyke Slawik hat eine weitere trans Frau gute Aussichten, in den nächsten Bundestag einzuziehen. Die 27-Jährige tritt ebenfalls für die Grünen an (queer.de berichtete). (AFP/dk)

-w-

#1 YannickAnonym
  • 30.07.2021, 14:44h
  • Alles nur, weil Union und SPD seit Jahren keine Reform des Transsexuellengesetzes hinbekommen.

    Bzw. unter SPD-Justizministern Katarina Barley einen Vorschlag vorgelegt hatten, der laut Meinung aller Betroffenen und auch der Experten eine Verschlimmerung bedeutet hätte und deshalb glücklicherweise kleinlaut zurückgezogen wurde.

    Meine Meinung:
    wenn Union und SPD es nicht mal bei solchen Gesetzen, die für niemanden Nachteile bringen, hinbekommen, das umzusetzen, was seit Jahren selbst vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, dann sollten andere in die Regierung.

    Da ist mir auch egal, ob die unfähig oder nicht willens sind. Fakt ist: sie bekommen es nicht hin und interessieren sich auch nicht sonderlich dafür, das zu ändern.
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#2 KevinAnonym
  • 30.07.2021, 14:50h
  • So wie ich es verstanden habe, muss sie mit ihrem Deadnamen antreten, weil sie ihn gerichtlich nicht hat umschreiben lassen, weil sie das Gesetzt ablehnt. Das sie das ablehnt ist ihr gutes Recht, dann muss sie aber mit dem geltenen Recht leben. Wenn sie in den Bundestag kommt kann sie ja versuchen Mehrheiten für ein neues Gesetzt bekommenn. Man ist ihr ja jetzt entgegen gekommen, obwohl man das nicht hätte machen müssen.
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#3 SakanaAnonym
  • 30.07.2021, 14:54h
  • Antwort auf #1 von Yannick
  • Ich bin ehrlich gesagt froh, dass der Entwurf von Katarina Barley nicht durchkam, weil er mit der Union ausverhandelt werden musste und die hat ja so ihre ganz eigenen negativen Vorstellungen von Trans*Menschen.

    Die Gesetzesvorlagen von FDP und Grünen waren teilweise schlecht durchdacht und hätten Unsicherheiten in der Rechtsstellung von Trans*Menschen geschaffen. Selbst das Gesetz zur "Ehe für Alle" musste an einigen Stellen noch nachgebessert werden (zB die Situation verheirateter lesbischer Mütter zum Familienkind).

    In der nächsten Legislaturperiode lassen sich dann mit Sicherheit wesentlich wasserdichtere und rechtlich verbindlichere Gesetzesvorschläge unter der Anleitung Tessa Ganserers und anderer Trans*Abgeordneten ausarbeiten, weil sie die Materie von innen und außen bestens kennen.

    Dann wird sie auch bei ihrer Folgekandidatur 2025 nicht mehr mit ihrem Deadname auf dem Wahlzettel erscheinen müssen.
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