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Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Wie kämpft die Hirschfeld-Stiftung gegen Diskriminierung?

Magdalena Müssig ist wissenschaftliche Referentin in der queeren Stiftung. In ihrem Referat wird Wissen generiert, das andere nutzen – für Politik, Aktivismus oder Journalismus.


Magdalena Müssig ist wissenschaftliche Referentin in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Über ihre Arbeit sprach sie mit queer.de (Bild: privat)

Die Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Während Aktivist*­innen vor Ort in Initiativen und Zentren queere Bildungs- und Aufklärungsarbeit leisten, widmen sich in der Berliner Institution auch Wissenschaftler*­innen drängenden Fragen.

Magdalena Müssig beschäftigt sich in der Hirschfeld-Stiftung u.a. mit der Situation queerer Geflüchteter in Deutschland und Europa und erforscht die Lage queerer Menschen in der Coronapandemie. Für solche Fragen rund um Gesellschaft, Teilhabe und Anti­diskriminierung hat die Bundes­stiftung ein eigenes Referat eingerichtet. Grund genug für queer.de einmal nachzufragen, was sie da eigentlich genau macht.

Magdalena Müssig, was ist deine Position in der Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld und was passiert gerade dort, wo du arbeitest?

Ich bin wissenschaftliche Referentin für Gesellschaft, Teilhabe und Anti­diskriminierung. In meinem Referat arbeiten mit mir noch zwei studentische Hilfskräfte. Wir arbeiten gemeinsam an der Umsetzung verschiedener Anti­diskriminierungsprojekte, etwa im Bereich "Refugees und Queers" oder "Fußball für Vielfalt". Außerdem haben wir uns mit den Auswirkungen der Coronapandemie auf LSBTIQ beschäftigt. Dazu fallen außerdem immer noch kleinere Sachen an. Im vergangenen Jahr haben wir beispielesweise zur Diskriminierung von Lesben auf dem Arbeitsmarkt gearbeitet, da gab es kürzlich eine Veröffentlichung zu.

Von der Satzung der Stiftung her leitet sich die Idee ab, sowohl die Gegenwart als auch die Vergangenheit abzudecken. Mein Kollege Daniel Baranowski beschäftigt sich etwa mit der Verfolgung sowie der Aufarbeitung dieser Verfolgung Homo­sexueller in der Geschichte des Nationalsozialismus, aber auch der jungen BRD und der DDR. Die Stiftungssatzung gibt das Ziel vor, sowohl vergangene Verfolgungen aufzuarbeiten, aber auch gegenwärtiger Diskriminierung entgegen zu wirken.

Im "Spiegel" hat es zuletzt einen längeren Artikel (Bezahlschranke) gegeben, da ging es um die Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, homo­sexuellen Asylbewerber*­innen die Aufnahme zu verweigern. Ist das Problem so groß, wie im "Spiegel" dargestellt – oder ist es vielleicht gar noch größer?

Im Fall queerer Geflüchteter ist es so, dass die Menschen häufig das Problem mit der sogenannten Glaubwürdigkeitsprüfung haben. Alle Personen, die einen Asylantrag stellen, müssen ja ihre Verfolgung glaubwürdig darstellen, aufgrund derer sie Asyl oder einen Flüchtlingsschutz in Deutschland ersuchen. Das läuft so ab, dass sogenannte Anhörer*­innen mit den Geflüchteten ein Gespräch führen und darin versuchen, herauszufinden, ob die Person in ihrem Heimatland wirklich verfolgt wird. Verfolgungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität sind in Deutschland prinzipiell als Fluchtgrund anerkannt. Das Problem ist jedoch, dass es nicht möglich ist, die sexuelle Orientierung oder gar die Geschlechtsidentität zu beweisen. Das ist jedoch, was in diesen Anhörungen im Grunde verlangt wird.

Wir wissen, dass da teilweise sehr stereotype Vorstellungen von Homosexualität etwa zum Tragen kommen, zum Beispiel, dass Anhörer*­innen etwa Schwulen eher geneigt sind, ihr Schwulsein zu glauben, wenn die sehr feminin performen. Das entspricht dann eher dem Bild, das die Menschen im Kopf haben, wonach Schwule eher weiblich aufträten. Wenn Schwule sagen, dass sie Kinder haben, wird das als Gegensatz zu ihrer sexuellen Orientierung angesehen und das gilt dann als weniger glaubwürdig. Bisexualität wird gar nicht so richtig als sexuelle Orientierung überhaupt anerkannt, aufgrund derer man verfolgt werden könnte.

Hierzu gab es 2013 vom Europäischen Gerichtshof ein wegweisendes Urteil, wonach von einer Person nicht verlangt werden kann, dass sie ihre sexuelle Orientierung in ihrem Herkunftsland verbirgt. Grundlage war, dass es vorher negative Asylbescheide gegeben hat, in denen argumentiert wurde: "Du musst deine Homosexualität ja gar nicht zeigen". Das wurde eigentlich verboten und 2020 auch noch mal vom Bundes­verfassungs­gericht für Bisexualität bestätigt.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses Verbot des "Diskretionsgebotes" nicht überall angewendet wird. Ich habe etwa neulich von einem Fall gelesen, da wurde eine Person gefragt, warum sie denn in ihrem Herkunftsland aktiv für queere Rechte eingetreten sei, obwohl sie doch gewusst habe, dass sie dort verfolgt wird. Diese Argumentation sagt ja sehr klar: "Du sollst diskret damit umgehen", aber das führt natürlich das Vorhaben ad absurdum, dass Menschen eigentlich vor politischer Verfolgung geschützt sein sollten.

In den letzten Jahren haben die Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundes­verfassungs­gerichts in diesem Bereich trotz allem etwas verändert und verbessert. Es gibt nun auch sogenannte Sonderbeauftragte in den Asylverfahren, die extra geschult werden, bei Fragen der sexuellen Orientierung und des Geschlechts sensibel zu sein. Diese Ausbildung ist jedoch relativ kurz. Die Glaubwürdigkeitsprüfung bleibt damit, zusammen mit herrschenden heteronormativen Vorstellungen, grundsätzlich ein Problem.

Womit beschäftigst du dich aktuell in deinem Referat?

Mit dem Projekt "Refugees und Queers" sind wir im Queer European Asylum Network aktiv, einem Zusammenschluss von Organisationen und Wissenschaftler*innen aus Deutschland und Großbritannien. Das Netzwerk verfolgt langfristig das Ziel, die Sichtbarkeit queerer Geflüchteter und ihrer Situation zu erhöhen und das gemeinsame europäische Asylsystem so auszugestalten, dass die spezifische Lage queerer Geflüchteter mit einbezogen wird.


Infotafel zum Projekt "Refugees und Queers" (Bild: BMH)

In diesem Rahmen haben wir uns kürzlich mit der Istanbulkonvention beschäftigt. Das ist das Abkommen des Europarats zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen. Die Frage, der wir dabei nachgegangen sind, ist, inwieweit dieses Abkommen eigentlich anwendbar ist auf queere Personen und inwiefern es insbesondere zugunsten queerer Geflüchteter umgesetzt wird. Die Istanbulkonvention ist ein starker völkerrechtlicher Vertrag, den mittlerweile 34 Länder ratifiziert haben. Aber inwiefern sind besonders vulnerable, mehrfach diskriminierte Gruppen durch sie ebenfalls geschützt? Dazu haben wir ein Policy Paper veröffentlicht.

Kannst du erzählen, was bei euch im Netzwerk der vorläufige Stand bei diesen Fragen ist? Kommt die Konvention auch bei transgeschlechtlichen Frauen oder bei lesbischen Frauen zum Tragen?

Die Konvention nennt Geschlecht, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität explizit als unzulässige Gründe für Diskriminierung. Es kommt jedoch immer auch auf die Lesart an, also, mit welcher Vorstellung von "Geschlecht" die Konvention ausgelegt wird, ob sie binär interpretiert wird oder nicht. Die Frage nach der Kategorie "Geschlecht" ist auch mit ein Grund, warum die Konvention gegenwärtig so umkämpft ist. Verschiedene Länder haben da Bedenken angemeldet, jüngst ist die Türkei auch unter anderem auf Grund der Frage nach der Auslegung von "Geschlecht" wieder aus dem Vertrag ausgetreten. Dann gibt es aber noch die Diskrepanz zwischen: Was gibt die Konvention rechtlich vor und wie wird sie tatsächlich umgesetzt?

Auf der Umsetzungsebene haben wir uns vor allem die Situation in Deutschland angeguckt. Da kann man schon sehen, dass gerade da, wo Mehrfachdiskriminierungen vorliegen, der Gewaltschutz einfach nicht funktioniert. Geflüchtete Frauen sind ja häufig Gewalt ausgesetzt, einerseits in Sammelunterkünften, aber auch seitens der Mehrheitsgesellschaft, aufgrund von Rassismus als auch Sexismus. Frauenhäuser sind in Deutschland oft nicht offen für trans und nichtbinäre Personen. Transgeschlechtliche Frauen finden dort eigentlich keinen Schutz vor Gewalt. Man kann zur Istanbulkonvention vielleicht zusammenfassen: Sie ist eigentlich ein starkes rechtliches Instrument, das jedoch noch nicht grundlegend rechtlich umgesetzt ist.

Können Einzelpersonen denn auf Grundlage der Konvention klagen oder worin besteht die rechtliche Kraft?

Die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich völkerrechtlich verbindlich dazu, die enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Die Einhaltung wird von einer unabhängigen Expert*innenkommission überwacht, die heißt GREVIO. GREVIO überprüft die Vertragsstaaten und spricht Empfehlungen aus. Wenn Maßnahmen gar nicht umgesetzt werden, kann GREVIO auch eine Untersuchung einleiten, deren Ergebnisse dann an das Ministerkomitee des Europarates übermittelt werden. Einzelpersonen können sich bei Klagen vor deutschen Gerichten auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

In welcher Form arbeitet ihr bei euch im Referat zur Coronapandemie und deren Auswirkungen?


Ein Blick ins Büro der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (Bild: BMH)

Gemeinsam mit dem Bundesverband Trans*, dem Inter­geschlechtliche Menschen e.V. sowie dem LSVD haben wir ein Projekt gestartet, mit dem wir Auswirkungen der Pandemie auf LSBTIQ untersuchen. Das ging von einem Appell aus, den der Fachbeirat der Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld im vergangenen September veröffentlicht hat.

Der hat damals gesagt: Die Pandemie hat Auswirkungen auf alle Menschen, aber LSBTIQ sind spezifisch betroffen. Er hat auch Politik und Verwaltung aufgefordert, diese spezifischen Auswirkungen in den Blick zu nehmen und ihnen entgegen zu wirken. Wir haben Fachgespräche mit Expert*­innen aus verschiedenen Bereichen zum Thema geführt, außerdem gab es eine Online-Befragung unter queeren Organisationen. Darin haben wir uns speziell vier Bereiche angeschaut: einerseits die Communitystrukturen, dann die Gesundheit, der Lockdown, die Kontaktbeschränkungen und das "sichere Zuhause", in das sich alle ja zurückziehen sollten sowie die Entwicklung von Diskursen. Die Ergebnisse haben wir in einer Broschüre veröffentlicht.

Im Bereich der Communitystrukturen ist die Finanzierung ein großes Problem. Vielen Initiativen sind die Finanzierungsquellen weggebrochen, vor allem wenn sie sich hauptsächlich durch Veranstaltungen und Spenden finanzierten. Viele befürchten, dass es in zwei, drei Jahren spätestens Kürzungen bei der öffentlichen Hand geben wird und dass diese Kürzungen als erstes die Anti­diskriminierungsarbeit treffen werden. Außerdem mussten viele wichtige Communityorte aufgrund der Kontaktbeschärnkungen schließen, also Bars, Clubs und Kneipen. Für viele, die nicht in der queeren Community sind, ist es oft gar nicht so klar, was für wichtige Orte das sind. Es sind Schutzorte, aber auch Orte, an denen etwa Präventionsarbeit stattfindet.

Dann die Gesundheit, im speziellen die psychische Gesundheit. Es gibt Studien dazu, dass fast alle Menschen psychisch unter der Pandemielage leiden. Wir wissen aber auch schon aus Zeiten vor der Pandemie, dass queere Menschen aufgrund von Minderheitenstress und Diskriminierung häufiger psychisch erkrankt sind. Für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen ist die Pandemie allerdings generell belastender. Es gibt dabei leider wenig queersensible Beratungs- und Therapiemöglichkeiten. Im Gesundheitsbereich auch wichtig ist, dass viele nicht als lebenswichtig eingestufte Operationen teilweise auf unbestimmte Zeit verschoben worden sind. Davon sind insbesondere trans­geschlechtliche Personen betroffen. Trans Personen warten ja oft sehr sehr lange auf ihre Operationen und leiden deshalb sowieso schon unter einer hohen Belastung. Nicht nur bei geschlechts­angleichenden OPs, auch bei Hormonbehandlungen gibt es da Schwierigkeiten und obendrein teilweise auch bei den Personenstandsverfahren.

Und beim "Zuhause"?

Im Bereich "Für wen ist das Zuhause sicher?" haben wir uns ebenfalls die Situation von queeren Geflüchteten angeguckt. Die Menschen in den Unterkünften sind einem viel höheren Infektionsrisiko ausgesetzt, aber oft auch Gewalt und Stigmatisierung durch Mitbewohner*­innen und Personal. In der Pandemie hatten sie zudem noch weniger Möglichkeiten, auf externe Communityangebote zuzugreifen. Wenn es einen Infektionsfall gab, wurde nicht selten eine ganze Sammelunterkunft wochenlang unter Quarantäne gestellt. Das hat die Einsamkeit und Isolation von queeren Geflüchteten natürlich noch einmal verstärkt.

Überall dort, wo die "Zuhause"-Situation bereits vor der Pandemie prekär war und wo sich Diskriminierungen überschneiden, hat sie sich noch verschlimmert, etwa bei obdachlosen Personen, von denen mit großer Wahrscheinlichkeit überproportional viele queer sind, oder bei Sexarbeiter*­innen. Sexarbeit war ja in manchen Bundesländern über ein Jahr gänzlich verboten. Viele trans Sexarbeiter*­innen haben jedoch weder Krankenversicherung noch Aufenthaltsstatus und fallen durch alle staatlichen Unterstützungsraster, die es so gibt, hindurch. Sie hatten gar keine andere Chance als in der Pandemie weiterzuarbeiten, und das heißt, aufgrund des Verbots: unter viel gefährlicheren Bedingungen.

Offenlegung: Dieser Beitrag ist Teil einer zwölfteiligen Serie zum Stiftungsjubiläum. Konzeption und redaktionelle Umsetzung werden von der BMH gefördert. Die Beiträge werden unabhängig und eigenverantwortlich von queer.de erstellt.

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