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Streit eskaliert

Nach Zwangsabbruch von lesbischer Hochzeitsfeier: Gemeinde riegelt Teufelsburg ab

Verwaltungsangestellte sollen eine Hochzeitsfeier auf der pittoresken Teufelsburg aus Homophobie beendet haben. Jetzt eskaliert der Streit zwischen der verantwortlichen Gemeinde und dem Förderverein.


Hat die Gemeine Überherrn aus Homophobie einem lesbischen Paar die Hochzeitsfeier auf der Teufelsburg versaut? (Bild: Christian Reimer / flickr)

  • 10. August 2021, 13:30h 16 2 Min.

Im Juli sorgte der von Verwaltungsbeschäftigten der Gemeinde Überherrn erzwungene Abbruch einer gleich­geschlechtlichen Hochzeitsfeier auf der Teufelsburg im Saarland für heftige Kritik. Die Fördergemeinschaft Teufelsburg e.V. sprach in einer Pressemitteilung daraufhin von "Homophobie", "Diskriminierung" und "Amtsmissbrauch". Die Gemeinde wies die Anschuldigungen empört zurück und erklärte, dass eine Feier nach Anbruch der Dunkelheit "ausdrücklich nicht genehmigt" worden sei (queer.de berichtete).

Nun geht der Streit in die nächste Runde: Wie der Förderverein am Freitag mitteilte, habe Überherrn "ohne Ankündigung" die Schlösser aller Tore zur Burg ausgetauscht und damit "den Zugang zur Burg unterbunden". Alle Führungen hätten abgesagt werden müssen. Wegen des Urlaubs von Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann (SPD) habe es auch keine Möglichkeit einer vorübergehende Lösung gegeben.

Aufgrund des Rechtsstreit mit der Gemeinde wurden dem Förderverein der Zugang zur Burg unterbunden. Die Schlösser aller...

Posted by Teufelsburg Felsberg on Friday, August 6, 2021
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Die Gemeinde hat unterdessen laut "Saarbrücker Zeitung" (Bezahlartikel) einen Anwalt eingeschaltet, um juristisch gegen den Vereinsvorsitzenden Holger Zenner vorzugehen. Gegenüber der Presse wollte sich keine verantwortliche Person aus Überherrn zu dem Fall äußern. Laut dem Bericht hat auch Zenner inzwischen juristischen Beistand eingeschaltet.

In einem am Abend des 22. Juli veröffentlichten Video hatte sich Zenner mit dem lesbischen Paar Fragen gestellt und die Gemeinde noch gebeten, sich mit ihm "ohne Rechtsanwalt" an einen Tisch zu setzen, um die Irritationen aus der Welt zu schaffen. Darin erklärte Zenner auch, dass er in seiner Pressemitteilung – anders als in Teilen der Presse berichtet – nicht geschrieben habe, dass die Gemeinde aus Homophobie die Feier abgebrochen habe, vielmehr habe er "die Frage in den Raum gestellt", ob das Motiv Homophobie war.

Eine der betroffenen Ehefrauen las auch die Genehmigungs-Mail der Gemeinde vor, in dem mit keinem Wort erwähnt worden sei, dass die Feier nach Anbruch der Dunkelheit abgebrochen werden müsse. Die Gemeinde behauptete allerdings in einer Pressemitteilung, dass das lesbische Paar als Veranstalterinnen "ausdrücklich" auf das Nachtverbot hingewiesen worden sei. (dk)

-w-

#1 Dont_talk_about
  • 11.08.2021, 01:11hFrankfurt
  • Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass Homophobie ein schwerer Vorwurf ist. Daher muss man sich auch rechtlich dagegen wehren dürfen, wenn einem das möglicherweise zu Unrecht vorgeworfen wird. Das ist völlig opportun. Peinlich ist dagegen Jens Riewa.

    Herr Zenner bekommt jetzt offensichtlich kalte Füße und versucht zurück zu rudern. Das wird jedoch schwer. Er hat ganz offensichtlich, zumindest zwischen den Zeilen mit dem Homophobie-Vorwurf gespielt. Und queer.de hätte ja auch nicht über das Thema berichtet, wenn kein Homophobie-Vorwurf im Raum gestanden hätte.
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#2 DramaQueen24Ehemaliges Profil
  • 11.08.2021, 02:45h
  • Das ist de facto eine Enteignung des Fördervereins, ein "ich bestimme, was hier geschieht" der Gemeinde. Schlicht, ein eigenmächtiges Vorgehen.
    Was zählt, sind SCHRIFTLICHE Vereinbarungen, und das Ehepaar hat nichts SCHRIFTLICHES, worauf steht, dass niemand bei Einbruch der Nacht sich dort aufhalten darf.
    Wo das fehlt, ist der Förderverein und das paar im Recht, und die Gemeinde im Unrecht.
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#3 DramaQueen24Ehemaliges Profil
  • 11.08.2021, 02:48h
  • Antwort auf #1 von Dont_talk_about
  • Die Stadt muss es sich schon gefallen lassen, dem Verdacht der Homophobie ausgesetzt zu sein, wenn man so handelt, wie beschrieben. Ob etwas dran ist, muss bewiesen werden.
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