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15. Verhandlungstag

Entlastet der Kachelmann-Gutachter auch den #ArztOhneNamen?

Im Missbrauchsprozess gegen einen szenebekannten Berliner Mediziner beurteilte Prof. Dr. Günter Köhnken acht Stunden lang die Glaubwürdigkeit der Opferzeugen. Der Anwalt des Angeklagten säte unterdessen Zweifel an dessen Homosexualität.


Eingang zum Amtsgericht Tiergarten: Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft einem in der schwulen Szene bekannten HIV-Spezialisten vor, fünf Patienten in seiner Praxis sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt sind 22 Verhandlungstage anberaumt. Der Arzt bestreitet die Vorwürfe (Bild: Peter Fuchs)
  • Von Peter Fuchs
    13. August 2021, 02:58h 9 6 Min.

Der 15. Verhandlungstag am Amtsgericht Tiergarten gegen den Berliner #ArztOhneNamen am Donnerstag war zeitlich der bisher längste. Dem szenebekannten HIV-Spezialisten wirft die Staatsanwaltschaft vor, Analuntersuchungen an Patienten ausgenutzt zu haben, um sich sexuell zu erregen. Der Mediziner bestreitet alle Vorwürfe.

In den acht Stunden des Verhandlungstags wurde nur ein Gutachter befragt: Prof. Dr. Günter Köhnken legte dem Gericht dar, wie er die Glaubwürdigkeit von Aussagen mutmaßlicher Opfer einschätzt.

Köhnken eröffnete seinen mündlichen Vortrag mit den Worten, dass er gedacht habe, er sei an seine Grenzen gekommen, denn zwischen der Befragung der mutmaßlich Geschädigten und der Beurteilung ihrer Aussagen verlaufe ein schmaler Grat. Auf der einen Seite medizinisch indizierte Untersuchungsverfahren, die ihm unbekannt gewesen seien, und auf der anderen Seite mögliche subjektive Interpretationen dieser Untersuchungen durch die Patienten.

Der #ArztOhneNamen bezahlte den Gutachter


Prof. Dr. em. Günter Köhnken gilt als einer der renommiertesten Rechts­psychologen Deutschlands (Bild: Uni Kiel)

Der 73-jährige Universitätsprofessor hat einen Lehrstuhl an der Uni Kiel für Rechtspsychologie, Psychologische Diagnostik und Persönlichkeitspsychologie inne. Auf Antrag der Verteidigung nahm er am Hauptverfahren teil und bekam auch die Möglichkeit, die mutmaßlich Geschädigten zu befragen. An den bisher 14 Verhandlungstagen übernahm der angeklagte Arzt Köhnkens Honorar. Im Falle eines Freispruchs kann der #ArztOhneNamen dieses Geld vom Gericht zurückfordern. Für den Tag, an dem er das Gutachten vorstellt, werde allerdings das Gericht seine Kosten tragen, so der Psychologe gegenüber queer.de.

Bekannt wurde der Universitätsprofessor deutschlandweit, als er im sogenannten Kachelmann-Prozess eine Stellungnahme zu einem bereits getätigten Gutachten abgab. Er hatte damals konstatiert, dass es aussagepsychologisch nicht möglich sei, festzustellen, ob die Geliebte Kachelmanns über die angezeigte Vergewaltigung die Wahrheit sage. Der ehemalige Wettermoderator wurde freigesprochen.

Köhnken: Gebildete Menschen können lügen

Im Strafverfahren gegen den #ArztOhneNamen formulierte Köhnken die "Kernfrage" zu den Aussagen von zwei mutmaßlich Geschädigten (Tag 3 und Tag 7): Seien die beiden "kognitiv fähig gewesen, diese Aussagen zu produzieren", auch wenn sie die mutmaßlichen Übergriffe nicht erlebt hätten? Der Professor beantwortete diese Frage mit Ja. Übersetzt heißt das, dass die beiden Nebenkläger lügen könnten. Daraus ließe sich aber nicht automatisch schlussfolgern, so Köhnken, dass sie im konkreten Fall auch gelogen hätten.

Sein Ja begründete der Universitätsprofessor damit, dass sich die zwei Männer in den Befragungen als gebildet gezeigt hätten und Akademiker seien. Den Umkehrschluss, dass Menschen glaubwürdiger sein könnten, je unintelligenter sie sich bei der Befragung nach sexuellem Missbrauch geben, mag man sich nicht so recht vorstellen wollen.

In den einzelnen Schritten bis zu seinem Fazit hatte er den beiden Opferzeugen ein gutes Zeugnis ausgestellt. Ihre Aussagefähigkeit sei gegeben gewesen. Damit bewertete Köhnken deren Fähigkeit, zu den mutmaßlichen Übergriffen ausreichend genaue Aussagen gemacht zu haben. In der Aussagezuverlässigkeit habe er zwar Diskrepanzen festgestellt, aber die seien für ihn nicht problematisch gewesen. Ob sich zum Beispiel jemand nach zehn Jahren nicht mehr daran erinnere, wie er an jenem Tag in die Praxis des angeklagten Arztes gekommen sei, sei irrelevant.

Köhnken: "Scheinerinnerungen" ausgeschlossen

Sogenannte Scheinerinnerungen habe er anfangs bei einem der beiden Opferzeugen als bedenklich angesehen, weil dieser mit seinem Psychotherapeuten über den mutmaßlichen Vorfall gesprochen habe. Weil der Nebenkläger aber zeitnah ein Gedächtnisprotokoll verfasst hatte, dessen Entstehungsdatum vom LKA bestätigt worden war, könne er eine Beeinflussung des Therapeuten auf die Erinnerung ausschließen.

Bei dem anderen Opferzeugen könne er sich jedoch eine "hypothesengeleitete Wahrnehmung" vorstellen. Dieser hatte ausgesagt, dass der Arzt bei der Untersuchung seine Prostata massiert habe. Da habe er gewusst, dass "es nicht ganz richtig sei", was bei der Untersuchung ablaufe. Der Mann habe also durch diese frühzeitige Empfindung eventuell alles Weitere unter diesem Blickwinkel bewertet. So könne man die mutmaßliche Aussage des angeklagten Arztes, dass der Patient im Anus "schön sauber sei" und "ob er täglich spüle" je nach "Kontext-Raum neutral verstehen oder als sexualisiert deuten".

Befremdlich wirkten noch weitere nebensächliche Aussagen des Universitätsprofessors. So habe er es als "skurril" empfunden, dass einer der beiden Zeugen ausgesagt hatte, das Streicheln des Arztes grenzüberschreitender wahrgenommen zu haben als das Masturbieren während der Behandlung.

#ArztOhneNamen soll nicht homosexuell sein

Das bewog die Staatsanwältin vermutlich zur Frage an den Gutachter, wie gut er über die Berliner Schwulenszene und Gepflogenheiten bei sexuellen Kontakten zwischen schwulen Männern Bescheid wisse, weil bestimmte Dinge, die ein schwuler Mann zu einem anderen sagt, durchaus eigene Bedeutungen haben könnten.

Professor Köhnken antwortete, dass er sich in der Berliner Schwulenszene nicht auskenne und dass er von besonderen Gepflogenheiten beim homosexuellen Sex kein Wissen habe. Er sei aber mit einem "bekennenden Schwulen" befreundet.

Im Zuge dieser Fragen und Antworten stellte Verteidiger Johannes Eisenberg zum wiederholten Mal in diesem Hauptverfahren klar, dass es keinen Beweis gäbe, dass der #ArztOhneNamen homosexuell sei. Er sei zwar im Berliner Kit Kat Klub gewesen, habe aber im Auftrag des Robert Koch-Instituts Hygieneverstöße im Nachtclub als Sachverständiger begutachten sollen. Außerdem gäbe es dort auch "Fickorgien für Heterosexuelle", so Eisenberg.

Acht Stunden Befragung ohne Ergebnis

Die drei Verteidiger*innen wollten von Professor Köhnken in mehreren Fragerunden wissen, ob er Widersprüche in den unterschiedlichen Fassungen der Gedächtnisprotokolle und in den Aussagen bei der Ärztekammer und der Polizei als mangelhafte Glaubwürdigkeit der Opferzeugen interpretiere. Dabei ging es vor allem um unterschiedliche Angaben, wie viele Finger der Angeklagte anal eingeführt haben und ob und wann er bei der Untersuchung die Handschuhe abgelegt haben soll. Köhnken antwortete, dass er darin keine "gravierende Inkonstanz" erkennen konnte und dass Beständigkeit in diesen Fällen auch nicht bedeutsam wäre.

Die Zusammenfassung des langen Verhandlungstages konnte jedoch Undine Weyers, die Anwältin eines der begutachteten Nebenkläger, dem Universitätsprofessor entlocken. So beantwortete er ihre Fragen schlussendlich damit, dass die Aussagepsychologie nicht ausreiche beziehungsweise er nicht helfen könne, um über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Bei intelligenten Menschen gäbe es immer die Möglichkeit, dass sie Aussagen erfinden würden. Das sei aber in erster Linie der Tatsache geschuldet, weil sie kognitiv dazu in der Lage seien. Warum sie das tun oder wie wahrscheinlich es sei, dass sie es tun, sei nicht Teil seiner Aufgabe.

Die Präsentation des Gutachtens über den Nebenkläger, der am Tag 5 unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, fand ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess wird am 2. September mit dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen fortgesetzt.

-w-

#1 Mucci
  • 13.08.2021, 06:39hMünchen
  • Der #ArztOhneNamen ist natürlich vollkommen heterosexuell, was denn sonst? Ist das jetzt die Verteidigungsstrategie seiner Anwälte? Oh mein Gott, wäre ich der #ArztOhneNamen würde ich die Anwälte feuern. Das ist ja an Lächerlichkeit nicht mehr zu unterbieten. Oder geben die Anwälte den Prozeß eh auf?
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#2 mesonightAnonym
  • 13.08.2021, 08:25h
  • ...wie jetzt, der Arzt ist gar nicht homosexuell? Das wird ja immer absurder! Fast könnte man lachen.
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#3 MiauAnonym
  • 13.08.2021, 08:46h
  • Antwort auf #2 von mesonight
  • Stimmt und in der nächsten Verhandlung beweist die Verteidigung, dass der Arzt in Wirklichkeit auf Muschis steht, indem der Arzt seine Katze mitbringt!
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