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Justizministerium beklagt "unzureichende Datenlage"
Bundesregierung plant keine Entschädigung für diskriminierte lesbische Mütter
Laut einer im Januar veröffentlichten Studie wurden lesbische Frauen in der Bundesrepublik jahrzehntelang systematisch diskriminiert. Trotzdem sollen die Opfer dieser Politik vorerst nicht entschädigt werden. Dafür gibt es eine abenteuerliche Begründung.

Aus der FDP gibt es scharfe Kritik an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
- 23. August 2021, 11:19h 2 Min.
Die Bundesregierung hat gegenwärtig keinerlei Pläne, lesbische Mütter zu entschädigen, die laut einer Studie jahrzehntelang in Westdeutschland systematisch diskriminiert worden sind. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg an das SPD-geführte Bundesjustizministerium hervor, die queer.de vorliegt.
Hintergrund ist, dass die rheinland-pfälzische Frauen- und Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) im Januar die Studie "In ständiger Angst…" (PDF) vorgestellt hatte. Sie trägt den Untertitel: "Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000)".
Laut der Untersuchung hat die Bundesrepublik bis 1977 systematisch lesbische und bisexuelle Mütter diskriminiert, die sich scheiden ließen. Auch danach seien die Diskriminierungen weitergegangen. Konkret hätten Frauen in Angst, Abhängigkeit und Sorge um den Verlust des Sorgerechts ihrer Kinder und den Unterhalt gelebt, wenn sie sich von ihrem Ehemann scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben. Spiegel hatte bei der Veröffentlichung die Ergebnisse als "bedrückend und beschämend" bezeichnet und die betroffenen Frauen um Entschuldigung gebeten (queer.de berichtete).
Das Bundesjustizministerium begründete die Haltung der Bundesregierung damit, dass trotz der Studie aus Rheinland-Pfalz noch nicht genügend Daten vorlägen. Wörtlich heißt es in der Antwort: "Die Prüfung des Erlasses neuer Entschädigungsregelungen ist derzeit im Hinblick auf die unzureichende Datenlage nicht Gegenstand rechtspolitischer Erwägungen."
Brandenburg über Antwort der Bundesregierung: "Es ist zum Fremdschämen"
"Es ist zum Fremdschämen, wie sich die Bundesregierung hinter leeren Floskeln und methodischen Spitzfindigkeiten versteckt. Das ist eine faule Ausrede", erklärte der Fragesteller Jens Brandenburg, der im Bundestag LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Fraktion ist. "Die Studie zeigt klar, dass es nicht nur um Einzelfälle geht. Wenn die Bundesregierung eine mangelnde Datenlage beklagt, hätte sie längst eine eigene Studie in Auftrag geben können."
Das "scheinheilige Wegschauen" von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mache die systematische Diskriminierung lesbischer Mütter nicht ungeschehen, so Brandenburg weiter. "Frau Lambrecht zeigt nicht ansatzweise Interesse an einer ehrlichen Aufarbeitung. Ein schmerzliches Signal an alle, die noch heute aufgrund ihre sexuellen Identität diskriminiert werden!" (dk)
/ MKauch | Die FDP setzt im Wahlkampf auch auf LGBTI-ThemenWas die #FDP für #Lesben #Schwule #bi #trans und #intersexuelle Menschen erreichen will, erklärt @JBrandenburgFDP , Sprecher für #LSBTI der @fdpbt . #vielzutun @fdp @jungeliberale pic.twitter.com/j2xeDMzvbh
Michael Kauch (@MKauch) August 22, 2021
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Der Mann konnte fremdgehen, seine Frau schlagen und vergewaltigen, alles in Ordnung für die deutsche Justiz; aber wehe eine Frau verlässt den "Göttergatten", weil sie sich in eine Frau verliebt hat, dann war Holland in Not! Dann schlug das Patriarchat mit aller Macht zu!
Erinnert sich noch jemand an den Fall Ihns/Anderson?
Männer durften damals ihre Frauen töten, denn sie wussten, dass sie mit Milde rechnen konnten. Bei Frauen, die ihren Mann töteten, sah das hingegen anders aus.