Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?39832

Gerichtsurteil

Angehender Polizist verliert Job nach "Like" für queer­feindliche Karikatur

Weil er eine Karikatur, auf der ein Mann seinen Hintern mit einer Pridefahne abwischt, mit einem "Like" versah, durfte ein Bewerber trotz Zusage nicht zur Bundespolizei. Zu Recht, urteilte ein Verwaltungsgericht.


Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden

  • 27. August 2021, 11:33h 14 2 Min.

Mit einem "Like" unter einer queer­feindlichen Karikatur hat sich ein angehender Bundespolizist um die Beamtenkarriere gebracht. "Posts" und "Likes" in sozialen Netzwerken können Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen nach Mitteilung vom Freitag (Az.: 1 L 480/21).

Der Mann hatte bereits eine Einstellungszusage für die Bundespolizei erhalten, als seine Aktivitäten im Internet auffielen. So hatte der Bewerber eine Karikatur mit einem "Like" versehen, die einen Mann zeigt, der sich mit einer Regenbogen­fahne das Gesäß abwischt. In einem anderen Fall hatte der Bewerber ein "Mittelfinger-Emoji" wegen eines gegen ihn verfügten Fahrverbots gepostet. Daraufhin war die Einstellungszusage widerrufen worden.

Gericht: Bewerber fehlt nötige Toleranz und Neutralität

Dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht und forderte eine einstweilige Anordnung, ihn einzustellen. Vergeblich: Schon der "Like" unter der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche aus, um Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zu wecken, befand das Gericht. Der Polizeiberuf sei im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung geprägt.

Der Bewerber habe mit seinem "Like" eines Bildes "mit eindeutig homophobem Inhalt" gezeigt, dass ihm "die nötige Toleranz und Neutralität fehlt, um seine Dienstpflicht ohne Ansehung der Person auszuüben", so das Gericht. Die vorgebrachte Argumentation einer "fehlenden Sachverhaltsaufklärung" vor Rücknahme der Einstellungszusage und "die Behauptung, er habe weder eine rassistische noch homophobe Gesinnung", ändere daran nichts.

Die Bundespolizei sei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (cw/dpa)

-w-

#1 WadimAnonym
  • 27.08.2021, 15:59h
  • Eigentlich bin ich gegen der Zensur.
    Aber in diesem Fall halte ich die Beurteilung und die Entscheidung der Polizei für absolut richtig, da die Polizisten mit hatteMenschen zu tun haben.
  • Direktlink »
#2 queergay
  • 27.08.2021, 17:17h
  • Ein wegweisendes und hervorragendes Gerichtsurteil. Diesem Möchte-gern-Polizisten mit erhofften Machtbefugnissen wurde ordentlich der Marsch geblasen.
    Insgesamt ein gutes Zeichen, das hier die Justiz gesetzt hat.
  • Direktlink »
#3 LegatEhemaliges Profil