Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden
Mit einem "Like" unter einer queerfeindlichen Karikatur hat sich ein angehender Bundespolizist um die Beamtenkarriere gebracht. "Posts" und "Likes" in sozialen Netzwerken können Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen nach Mitteilung vom Freitag (Az.: 1 L 480/21).
Der Mann hatte bereits eine Einstellungszusage für die Bundespolizei erhalten, als seine Aktivitäten im Internet auffielen. So hatte der Bewerber eine Karikatur mit einem "Like" versehen, die einen Mann zeigt, der sich mit einer Regenbogenfahne das Gesäß abwischt. In einem anderen Fall hatte der Bewerber ein "Mittelfinger-Emoji" wegen eines gegen ihn verfügten Fahrverbots gepostet. Daraufhin war die Einstellungszusage widerrufen worden.
Gericht: Bewerber fehlt nötige Toleranz und Neutralität
Dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht und forderte eine einstweilige Anordnung, ihn einzustellen. Vergeblich: Schon der "Like" unter der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche aus, um Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zu wecken, befand das Gericht. Der Polizeiberuf sei im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung geprägt.
Der Bewerber habe mit seinem "Like" eines Bildes "mit eindeutig homophobem Inhalt" gezeigt, dass ihm "die nötige Toleranz und Neutralität fehlt, um seine Dienstpflicht ohne Ansehung der Person auszuüben", so das Gericht. Die vorgebrachte Argumentation einer "fehlenden Sachverhaltsaufklärung" vor Rücknahme der Einstellungszusage und "die Behauptung, er habe weder eine rassistische noch homophobe Gesinnung", ändere daran nichts.
Die Bundespolizei sei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (cw/dpa)
Aber in diesem Fall halte ich die Beurteilung und die Entscheidung der Polizei für absolut richtig, da die Polizisten mit hatteMenschen zu tun haben.