Eigentlich müssten schwule oder lesbische Geflüchtete in Deutschland Asyl erhalten, wenn ihnen in ihrem Heimatland Verfolgung oder Tod droht (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)
Das Verwaltungsgericht München hat laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" die Abschiebung eines 36-jährigen schwulen Iraners verhindert, der seit 2015 in Deutschland lebt. Der Richter verhängte einen Abschiebestopp von einem Jahr.
Dabei wollte die Ausländerbehörde des Landratsamts Dachau den Mann bereits im August 2020 abschieben. Er war damals unter einem Vorwand ins Landratsamt gelockt worden und festgenommen worden. Am Ende wurde die Abschiebung verhindert, weil der Mann als suizidgefährdet galt. In seinem Heimatland hätte ihm für seine Homosexualität die Todesstrafe gedroht.
Der Geflüchtete hatte seine Homosexualität als Fluchtgrund angegeben, doch sein Asylbegehren war 2019 abgelehnt worden. Die Behörden glauben ihm nicht, dass er im Iran schwer gefährdet gewesen sei. Hinzu kam, dass er bei einer Befragung aus Angst vor der Richterin offenbar seine Leidensgeschichte ausgeschmückt und später einen Antrag nicht gestellt hatte.
Der Iraner ist bereits seit über einem Jahr mit einem 53-jährigen Einheimischen verlobt. Hier gab es zusätzliche Probleme: Die Mutter des Partners akzeptiere die Homosexualität ihres Sohnes nicht, zudem gebe es Problem mit Personalien, die vom Iran bestätigt werden müssten. Immerhin habe der alte Arbeitgeber des Iraners, eine Ausbaufirma aus Karlsfeld, bereits einen unbefristeten Vertrag versprochen, sobald eine Arbeitserlaubnis vorliegt.
Dachau schiebt besonders gerne ab
Die Ausländerbehörde in Dachau ist offenbar besonders abschiebewütig – kürzlich hatte die Abschiebung des seit acht Jahren in Deutschland lebenden und gut integrierten Moussa Nomoko für Aufregung gesorgt. Dabei hatte der 27-Jährige eine Duldung und eine gültige Arbeitserlaubnis.
Eigentlich haben homosexuelle Geflüchtete nach Europarecht Anrecht auf Asyl, wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung Gefängnis oder gar die Hinrichtung befürchten müssen. Bereits 2013 hatte der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Urteil gefällt (queer.de berichtete). Trotzdem gibt es immer wieder Berichte über Abschiebungen Homosexueller in Verfolgerstaaten.
Die Bundesregierung hat mit Unterstützung von AfD und FDP 2019 sogar im Bundestag beschlossen, den Verfolgerstaaten Algerien, Marokko und Tunesien das Prädikat "sicher" zu verleihen, um damit Geflüchtete ohne große bürokratische Hürden abschieben zu können (queer.de berichtete). Am Ende scheiterte dies aber am Widerstand aus dem Bundesrat, in dem Grüne und Linke eine Blockademehrheit haben (queer.de berichtete). (dk)
Mein Freund ist afghanischer Asylbewerber und ich habe jedes Mal Angst, dass er nicht mehr nach Hause kommt, wenn er nach Dachau ins Landratsamt fährt. Mit der jetzigen Situation ist eine Abschiebung nach Afghanistan zwar unwahrscheinlich, aber ich bin misstrauisch, ob irrational oder nicht ist jetzt mal dahingestellt.
Was den iranischen Asylbewerber angeht, wünsche ich ihm viel Glück und hoffe für ihn auf ein Bleiberecht