Klaus-Peter Webers transphobe Ergüsse kosten so viel wie ein brandneuer VW Golf
Klaus-Peter Weber aus Schwarzenbruck, der Betreiber des rechtspopulistischen Youtube-Kanals "Hallo Meinung", muss eine Geldstrafe von insgesamt 24.000 Euro zahlen, weil er die bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) und andere Frauen transphob beleidigt hat. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Angeklagten laut der Nachrichtenagentur dpa zu 120 Tagessätzen à 200 Euro. Damit gelte er als vorbestraft, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch.
Gegen das Urteil vom Dienstag kann der Youtuber Rechtsmittel einlegen. Er hatte bereits im Vorfeld angekündigt, in diesem Fall notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen.
Nach Gerichtsangaben hatte sich der Rechtspopulist, die mehr als 100.000 Follower*innen hat, herablassend über das Aussehen von Ganserer und zwei anderen Frauen auf einem Foto geäußert. Webers Anwalt hatte Freispruch gefordert und erklärt, die Aussagen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Hassvideo im Mai 2020 veröffentlicht
Im Urteil geht es um ein von Weber im Mai 2020 auf Youtube veröffentlichtes Video, in dem er in gut zwölf Minuten über mehrere politische Themen wie Corona-Regeln und Wirtschaftspolitik sprach. Gut 20 Sekunden blendete er ein Foto im Hintergrund ein, das Ganserer, die erste trans Abgeordnete eines deutschen Landesparlaments, mit vier Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität zeigt. Das Bild war wenige Monate zuvor bei einer Pressekonferenz aufgenommen worden. Das Foto war auch mit einem abwertenden Kommentar und falschen Angaben versehen worden.
Das Urteil bezeichnete die Abgeordnete als einen Sieg für Demokratie und Menschenwürde. "Wir Menschen sind alle unterschiedlich, aber an Würde gleich. Transfeindliche Herabwürdigung ist keine Meinung und das Internet auch kein rechtsfreier Raum", teilte sie mit.
In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht im mittelfränkischen Hersbruck den Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt (queer.de berichtete). Dagegen gingen sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro zu niedrig fand, in Berufung.
In der zweiten Instanz teilte das Landgericht die Einschätzung der Anklagebehörde und erhöhte die Geldstrafe. Die Äußerungen des Bloggers seien ehrverletzend und degradierten Frauen zu Objekten, urteilte das Gericht nach Angaben des Sprechers. (dpa/dk)