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Landgericht Bremen

Latzel-Prozess: Befangenheitsantrag gegen homophoben Gutachter

Erst stimmte die Staatsanwaltschaft der Beauftragung des evangelikalen Theologen Christoph Raedel zu, nun machte sie einen Rückzieher. Dessen queerfeindliche Thesen seien ihr "einfach nicht bekannt" gewesen.


Darf immer noch auf die Kanzel: Olaf Latzel bei einer Predigt am 22. August 2021 in der Bremer St. Martini Kirche

  • 8. September 2021, 04:03h 31 2 Min.

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, der Verteidigung des Pastors Olaf Latzel auf den Leim gegangen zu sein. Am Dienstag zog sie ihre Unterstützung für den für die Berufungsverhandlung beauftragten Gutachter Christoph Raedel zurück und beantragte beim Landgericht, den homofeindlichen evangelikalen Theologen wegen Befangenheit abzulehnen.

"Seine Thesen zur Homosexualität waren uns einfach nicht bekannt", begründete Oberstaatsanwalt Frank Passade die Kehrtwende seiner Behörde gegenüber dem "Weser-Kurier". Raedels Auffassungen stünden im Widerspruch zur nötigen Unparteilichkeit vor Gericht, ergänzte er gegenüber der Nachrichtenagentur IDEA. "Wir haben die Sache jetzt neu bewertet und dann Konsequenzen daraus gezogen." Passade rechnet mit einer Entscheidung des Gerichts in den nächsten Tagen.

Raedel hält Homosexualität für "Sünde" und veränderbar


Christoph Raedel (Bild: FTH)

Christoph Raedel, ein Theologieprofessor an der evangelikalen Freien Theologischen Hochschule in Gießen, hält Homosexualität für "unvereinbar mit der christlichen Lehre" und setzt sich für Menschen ein, "die eine Veränderung ihrer Orientierung ersehnen" (queer.de berichtete). Dies hätte die Bremer Staatsanwaltschaft mit einer einfachen Google-Suche herausfinden können. Nach seiner Berufung als Gutachter bestätigte Raedel in der vergangenen Woche noch einmal gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, dass er "ausgelebte Homosexualität" für "Sünde" hält (queer.de berichtete).

Die Bestellung Raedels durch das Bremer Landgericht war in der Öffentlichkeit auf breite Empörung gestoßen. Kritisiert wurde nicht nur der ausgewählte Gutachter, sondern auch das Gutachten an sich, das klären soll, inwieweit die diffamierenden Äußerungen Latzels biblisch gedeckt seien. "Was die Bibel 'wirklich' sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten", sagte der Kirchenrechtler Prof. Hans Michael Heinig. "Allein die Vorstellung, aus einem 1.800 Jahre alten Buch, der Bibel, Ableitungen für das heutige Rechtsverständnis herzuleiten, ist schon absurd", erklärte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

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Latzel bezeichnete Homosexualität als "todeswürdig"

Latzel war letzten November vom Amtsgericht wegen Aufstachelung zum Hass gegen Homosexuelle zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt worden (queer.de berichtete). Anlass für den Prozess gegen den Pastor der St.-Martini-Gemeinde waren auf Youtube veröffentlichte Äußerungen Latzels in einem "Eheseminar". Darin bezeichnete er gelebte Homosexualität pauschal als "Degenerationsform von Gesellschaft" und als "todeswürdig". Die LGBTI-Community beschimpfte er als "Gender-Dreck". Außerdem warf er CSD-Besucher*innen vor, "Verbrecher" zu sein (queer.de berichtete). (cw)

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#1 LegatEhemaliges Profil
  • 08.09.2021, 08:01h
  • Ein Befangenheitsantrag gegen den Gutachter also, mit dem man zuvor einverstanden war und das dann als "Unkenntnis" runterspielen. Billiger geht's nicht, denn das eigentliche Versagen der Staatsanwaltschaft ist, dass kein Befangenheitsantrag gegen den RICHTER gestellt wird, der allen Ernstes in einem (angeblich) säkularen (angeblich) Rechtsstaat einen Gutachter zu der Frage bestellt "was die Bibel wirklich sagt". Hier liegt der eigentlich Skandal. Dieses Gericht stellt sich damit auf eine Stufe mit einem Scharia-Gericht in einem islamischen Staat.
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#2 WipperfischerAnonym
  • 08.09.2021, 08:31h
  • Befangeheitsantrag seitens der Staatsanwaltschaft gegen den vorsitzenden Richter ist kompletter Unsinn. Tatsache ist, dass sich hier offenbar die Staatsanwaltschaft nur mangelhaft mit der Sachlage befasst hat. Das ist ewig diegleiche Leier. Es gibt Verfahren, die gern seitens der Staatsanwaltschaft geradezu zu Tode geritten werden. Besonders wenn es gegen Linke geht, die einen Polizisten scheel von der Seite ansahen.

    Vor Verfahren wegen §263 StGB, dem Betrug, wird aber ein Riesenbogen gemacht, weil der Straftatsbestand schwierig zu beweisen ist. Deshalb konnten ja die Gebrüder Schmittlein einen Millionenschaden in Deutschland anrichten und deren Hintertreppenadvocat Olaf Tank an seinem BMW den Aufkleber anbringen: "Verbrechen lohnt sich doch". Vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere noch an diese "Tank-Schreiben" und war so blöd zu zahlen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Staatsanwaltschaft weder Kenntnisse über die Methodistensekte hatte, ich kann sie nicht als Mitgliedskirche im Weltkirchenrat anerkennen, noch diese ominöse Hochschule kannte. Der Titel Professor reichte offenbar aus um die wissenschaftliche Qualifikation dieses Hambummels zu begründen. Typisch deutsch!

    Wahrscheinlich hätten sie auch den berühmten Gelehrten, den ich sehr verehre, Professor Primus von Quack von der Emil-Erpel-Universität in Entenhausen als Gutachter zugelassen. Das wäre bestimmt sehr viel unterhaltsamer gewesen. Auch der berühmte Reverend Lovejoy aus Springfield, der ebenfalls wie der senile Innenminister Horst Seehofer (CSU) ein Modellbahnfan ist, könnte ein würdiges Zeugnis vor Gericht abgeben.

    Das walte Flenders und darauf eine Büchse Duff-Beer oder ein Glas Blubberlutsch.
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#3 LegatEhemaliges Profil

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