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Freizügigkeit in der Europäischen Union
Europaparlament fordert EU-weite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Wenn ein Mensch in einem EU-Land heiratet, sollte er in einem anderen Mitgliedsstaat mit seiner Familie anerkannt werden – egal, ob er hetero- oder homosexuell ist.

Europa-Politiker*innen demonstrierten am Montag im EU-Parlament für gleiche Rechte (Bild: Twitter / Gaby Bischoff)
- 14. September 2021, 09:37h 2 Min.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit den "Entschließungsantrag zu Rechten von LGBTIQ-Personen in der EU" beschlossen. 387 Abgeordnete stimmten dafür, 161 dagegen, 123 enthielten sich.
Der Antrag fordert von der EU-Kommission, sie müsse sicherstellen, dass innerhalb der Europäischen Union geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden, damit die EU-weite Freizügigkeit von gleichgeschlechtlichen Paaren und Regenbogenfamilien nicht eingeschränkt wird. So müsse die Kommission dafür sorgen, "dass der Begriff 'Ehegatte' im Sinne der Freizügigkeitsrichtlinie auch für gleichgeschlechtliche Partner gilt". Konkret kritisierte der Entwurf die EU-Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn und Rumänien wegen ihrer queerfeindlichen Politik.
/ LGBTIintergroup | Die LGBTI Intergroup – eine überparteiliche Gruppe von Europaabgeordneten, die sich für queere Rechte engagiert – begrüßt die EntscheidungGreat news today! The @Europarl_EN #Plenary just adopted a resolution on freedom of movement of rainbow families
LGBTI Intergroup (@LGBTIintergroup) September 14, 2021
+387, -161, o123
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Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018, wonach gleichgeschlechtliche Ehe-Paare im Aufenthaltsrecht anerkannt werden müssen, selbst wenn das nationale Recht weder Lebenspartnerschaft noch gleichgeschlechtliche Ehe kennt (queer.de berichtete). In vielen Ländern bestehen allerdings noch immer Hürden für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare, dort leben und arbeiten zu können, wenn eine Person keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt.
EU-Parlament will gleiche Rechte für Kinder in Regenbogenfamilien
Außerdem fordert der Entschließungsantrag Staaten auf, Regenbogenfamilien anzuerkennen. Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren müssten die selben Rechte habe wie Kinder mit heterosexuellen Eltern. Die Geburtsurkunden dieser Kinder müssten in allen Mitgliedstaaten "unabhängig vom Geschlecht der Eltern anerkannt werden [...], da dadurch sichergestellt würde, dass Kinder beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat nicht staatenlos werden." Zudem fordert das Papier der EU-Abgeordneten "Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung des gesetzlichen Geschlechts von Transgender-Eltern".
Der Antrag wurde besonders von der sozialdemokratischen Fraktion, den Liberalen, den Grünen, der Linken und Teilen der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) getragen. Widerstand kam vor allem von den rechtspopulistischen Fraktionen EKR (u.a. spanische Vox-Partei oder "Schwedendemokraten") und ID (u.a. AfD oder FPÖ). Die AfD stimmte geschlossen gegen den Antrag. Viele Unionsabgeordnete enthielten sich der Stimme, darunter auch der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber (CSU).
Da das Europaparlament nicht die Macht hat, Gesetze zu beschließen, ist der Antrag eher symbolischer Natur. Die Abgeordneten hoffen, auf diese Weise Druck auf die EU-Kommission sowie die Mitgliedstaaten ausüben zu können.
Wegen ihrer LGBTI-feindlichen Politik hatte die EU-Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) im Juli gegen Ungarn und Polen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (queer.de berichtete). Bereits letzten November hatte die Kommission eine Strategie zur Bekämpfung von LGBTI-Feindlichkeit vorgelegt (queer.de berichtete). (dk)
















"Für die im Ausland geschlossenen Ehen ist es für polnische Bürger erforderlich, die ausländische Eheurkunde in eine polnische Eheurkunde umzuschreiben, um den geänderten Familiennamen in Ausweisdokumenten führen zu können. Gemäß der Rechtsprechung des Naczelny Sd Administracyjny (Oberstes Verwaltungsgericht, AZ II OSK 1298/13 vom 17. Dezember 2014 und AZ II OSK 1112/16 vom 28. Februar 2018) dürfen jedoch für die im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen keine polnischen Urkunden erstellt werden, da dies dem Ordre public widerspreche.[221][222] Die im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen gelten als nichtig ex tunc.[222]"
Quelle:
de.wikipedia.org/wiki/Gleichgeschlechtliche_Ehe#Polen
Zwar würden EU MS wie Litauen, Polen, Ungarn und andere mit Sicherheit lautstark dagegen protestieren, aber es wäre eine weitere Möglichkeit, dem EU-Recht die Präzdenz vor dem nationalen Recht zu geben und die gleichgeschlechtlichen Ehen auf EU-Ebene anerkennbar zu machen. Diese Rechtsangleichung muss sich dann auch auf Trans*- und Inter*Personen in der Folge erstrecken, die auch in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen noch immer Nachteile erleiden.