Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?39981

Freizügigkeit in der Europäischen Union

Europaparlament fordert EU-weite Anerkennung gleich­geschlechtlicher Ehen

Wenn ein Mensch in einem EU-Land heiratet, sollte er in einem anderen Mitgliedsstaat mit seiner Familie anerkannt werden – egal, ob er hetero- oder homosexuell ist.


Europa-Politiker*innen demonstrierten am Montag im EU-Parlament für gleiche Rechte (Bild: Twitter / Gaby Bischoff)
  • 14. September 2021, 09:37h 14 2 Min.

Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit den "Entschließungsantrag zu Rechten von LGBTIQ-Personen in der EU" beschlossen. 387 Abgeordnete stimmten dafür, 161 dagegen, 123 enthielten sich.

Der Antrag fordert von der EU-Kommission, sie müsse sicherstellen, dass innerhalb der Europäischen Union geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften und gleich­geschlechtliche Ehen von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden, damit die EU-weite Freizügigkeit von gleich­geschlechtlichen Paaren und Regenbogen­familien nicht eingeschränkt wird. So müsse die Kommission dafür sorgen, "dass der Begriff 'Ehegatte' im Sinne der Freizügigkeitsrichtlinie auch für gleich­geschlechtliche Partner gilt". Konkret kritisierte der Entwurf die EU-Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn und Rumänien wegen ihrer queer­feindlichen Politik.

/ LGBTIintergroup | Die LGBTI Intergroup – eine überparteiliche Gruppe von Europaabgeordneten, die sich für queere Rechte engagiert – begrüßt die Entscheidung

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018, wonach gleich­geschlechtliche Ehe-Paare im Aufenthaltsrecht anerkannt werden müssen, selbst wenn das nationale Recht weder Lebenspartnerschaft noch gleich­geschlechtliche Ehe kennt (queer.de berichtete). In vielen Ländern bestehen allerdings noch immer Hürden für verheiratete gleich­geschlechtliche Paare, dort leben und arbeiten zu können, wenn eine Person keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt.

EU-Parlament will gleiche Rechte für Kinder in Regenbogenfamilien

Außerdem fordert der Entschließungsantrag Staaten auf, Regenbogenfamilien anzuerkennen. Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren müssten die selben Rechte habe wie Kinder mit heterosexuellen Eltern. Die Geburtsurkunden dieser Kinder müssten in allen Mitgliedstaaten "unabhängig vom Geschlecht der Eltern anerkannt werden [...], da dadurch sichergestellt würde, dass Kinder beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat nicht staatenlos werden." Zudem fordert das Papier der EU-Abgeordneten "Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung des gesetzlichen Geschlechts von Transgender-Eltern".

Der Antrag wurde besonders von der sozialdemokratischen Fraktion, den Liberalen, den Grünen, der Linken und Teilen der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) getragen. Widerstand kam vor allem von den rechtspopulistischen Fraktionen EKR (u.a. spanische Vox-Partei oder "Schwedendemokraten") und ID (u.a. AfD oder FPÖ). Die AfD stimmte geschlossen gegen den Antrag. Viele Unionsabgeordnete enthielten sich der Stimme, darunter auch der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber (CSU).

Da das Europaparlament nicht die Macht hat, Gesetze zu beschließen, ist der Antrag eher symbolischer Natur. Die Abgeordneten hoffen, auf diese Weise Druck auf die EU-Kommission sowie die Mitgliedstaaten ausüben zu können.

Wegen ihrer LGBTI-feindlichen Politik hatte die EU-Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) im Juli gegen Ungarn und Polen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (queer.de berichtete). Bereits letzten November hatte die Kommission eine Strategie zur Bekämpfung von LGBTI-Feindlichkeit vorgelegt (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 SakanaAnonym
  • 14.09.2021, 11:50h
  • Ist ein sehr sinnvoller Antrag des EUPARL, wenn man sich die Situation ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen in Polen zb anschaut:

    "Für die im Ausland geschlossenen Ehen ist es für polnische Bürger erforderlich, die ausländische Eheurkunde in eine polnische Eheurkunde umzuschreiben, um den geänderten Familiennamen in Ausweisdokumenten führen zu können. Gemäß der Rechtsprechung des Naczelny Sd Administracyjny (Oberstes Verwaltungsgericht, AZ II OSK 1298/13 vom 17. Dezember 2014 und AZ II OSK 1112/16 vom 28. Februar 2018) dürfen jedoch für die im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen keine polnischen Urkunden erstellt werden, da dies dem Ordre public widerspreche.[221][222] Die im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen gelten als nichtig ex tunc.[222]"

    Quelle:
    de.wikipedia.org/wiki/Gleichgeschlechtliche_Ehe#Polen

    Zwar würden EU MS wie Litauen, Polen, Ungarn und andere mit Sicherheit lautstark dagegen protestieren, aber es wäre eine weitere Möglichkeit, dem EU-Recht die Präzdenz vor dem nationalen Recht zu geben und die gleichgeschlechtlichen Ehen auf EU-Ebene anerkennbar zu machen. Diese Rechtsangleichung muss sich dann auch auf Trans*- und Inter*Personen in der Folge erstrecken, die auch in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen noch immer Nachteile erleiden.
  • Direktlink »
#2 YannickAnonym
  • 14.09.2021, 12:20h
  • Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

    Das Prinzip der EU-Freizügigkeit, dass man einen Rechtsstand, den man in einem Mitgliedsstaat hat, nicht in anderen Mitgliedsstaaten verlieren darf, gebietet das.

    Das haben alle Mitglieder bei ihrem Beitritt unterzeichnet, daran müssen sie sich jetzt auch halten.
  • Direktlink »
#3 UrselGlasAnonym
  • 14.09.2021, 12:29h
  • Na hoffentlich greift unsere EU-Uschi auch hier wieder beherzt durch, aber bitte so, dass das auch umgesetzt wird!!
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: