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Entschließungsantrag abgelehnt
Bundesrat verurteilt Diskriminierung von Regenbogenfamilien nicht
Noch immer sind Kinder lesbischer Mütter schlechter gestellt als Kinder "traditioneller" Familien. Ein Antrag von drei Ländern, dies zu ändern, fand im Bundesrat keine Mehrheit.

In der Länderkammer gab es wenig Zustimmung für die Initiative von Berlin, Hamburg und Thüringen
- 17. September 2021, 09:09h 2 Min.
Der Bundesrat hat am Freitagvormittag einen Entschließungsantrag (PDF) der Länder Berlin, Hamburg und Thüringen zur Reform des Abstammungsrechts abgelehnt. In dem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung zu beseitigen, die die Kinder von Regenbogenfamilien diskriminiert.
Hintergrund ist, dass die Ehefrau einer Mutter bislang nicht automatisch als Elternteil anerkannt wird. Sie ist auf das aufwändige und langwierige Verfahren einer Stiefkindadoption angewiesen; die Frauen müssen dabei unzählige Dokumente einreichen und persönliche Fragen über sich ergehen lassen.
Der Ehemann einer Mutter wird hingegen immer automatisch als Vater anerkannt, egal, ob er der leibliche Vater ist oder nicht. Diese Diskriminierung wurde mit der Öffnung der Ehe 2017 nicht behoben. Sie kann im Extremfall dazu führen, dass ein Kind, wenn die leibliche Mutter vor Abschluss des Verfahrens stirbt, keinen rechtlichen Elternteil mehr hat. Auch in anderen rechtlichen Fragen – etwa im Erbrecht – kann das Kind Nachteile erfahren.
Lesbische Mit-Mutter zu "Babysitterin" degradiert
Mitunter habe die Mit-Mutter eher den Status als "Babysitterin", beklagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der einzige Redner zum Thema im Plenum. Die Stiefkindadoption stelle eine "enorme Belastung für Kinder und Eltern" dar.

Der Appell von Justizsenator Behrendt, dem Antrag zuzustimmen, prallte an den meisten Länder-Vertreter*innen ab
LGBTI-Aktivist*innen setzen sich seit Jahren für eine Reform ein. Zwei Gerichte in Niedersachen und Berlin haben die Regelung bereits im Frühjahr für möglicherweise verfassungswidrig befunden und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt (queer.de berichtete). Die schwarz-rote Bundesregierung hat darauf allerdings bislang nicht reagiert.
Der Entschließungsantrag war bereits am 26. März im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen worden. Das Papier sollte bereits am 7. Mai behandelt werden. An diesem Tag wurde die Vorlage jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt, so dass es nicht zu einer Entscheidung kam. Auf Initiative von Berlin wurde über den Antrag jetzt behandelt. (dk)














