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Dem Angeklagten, der einen Vertreter der Jüdischen Gemeinde mit einem Holzknüppel attackierte, wird auch ein Angriff auf die LGBTI-Organisation RosaLila PatherInnen vorgeworfen.
Medienberichten aus Österreich zufolge beginnt in Graz im Oktober der Prozess gegen einen Syrer, dem verschiedene Angriffe im Sommer 2020 vorgeworfen werden. Der 32-Jährige soll unter anderem am 22. August Elie Rosen, den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde Graz, mit einem Sesselbein attackiert haben. Rosen konnte sich in ein Auto retten und blieb unverletzt.
Bei Vernehmungen soll der Mann auch gestanden haben, Scheiben der Synagoge zerschlagen und deren Mauern beschmiert zu haben. Ferner habe er sich dazu bekannt, in jenen Tagen auch Steine auf eine Einrichtung der LGBTI-Organisation RosaLila PatherInnen geschmissen und damit Fenster und Einrichtung beschädigt zu haben (queer.de berichtete). Auch Sachbeschädigungen an einer Kirche und einem Bordell gingen auf sein Konto.
Der Prozess ist für den 21. und 22. Oktober im Grazer Straflandesgericht geplant. Die Anklage wirft dem Mann unter anderem teils versuchte schwere Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft vor. Hierbei spielt hinein, dass der Mann in der Untersuchungshaft Justizbeamte mit Glasschüsseln beworfen haben soll.
Einweisung beantragt
Laut Medienberichten beantragt die Staatsanwalt die freiheitsentziehende Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Im letzten Dezember habe ein Gutachten aus dem Fachbereich Psychiatrie den Verdächtigen allerdings für zurechnungsfähig erklärt, so österreichische Medien.
Wir machen weiter bis der Hass ein Ende nimmt! Letzte Nacht wurde das Schaufenster unseres Vereinslokals eingeschlagen....
Posted by RosaLila PantherInnen on Thursday, August 20, 2020
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte kurz nach der Tat über den Festgenommenen gesagt: "Er ist ein radikal islamistischer Antisemit, der auch noch homophob ist". Aktuellere Berichte gehen nicht näher auf eine entsprechende mögliche Motivation des Mannes ein, auch wird ihm offenbar entgegen ersten Meldungen aus dem letzten Sommer nicht mehr eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 278) vorgeworfen. Das "Bundesamt für Fremdenwesen" hatte im letzten Jahr ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus des Verdächtigen gestartet. (cw)
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