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Doch kein Gutachten von Christoph Raedel

"Homo-Heiler"-Professor zieht sich aus Latzel-Prozess zurück

Ein Professor, der Homosexualität für grundsätzlich "unvereinbar mit der christlichen Lehre" hält, wird nun doch nicht als Experte im Volksverhetzungs-Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel gehört.


Olaf Latzel (li.) wurde in erster Instanz wegen Volks­verhetzung verurteilt, der evangelikale Gutachter Christoph Raedel sollte vor Gericht als Experte auftreten (Bild: Scs / FTH)

  • 4. Oktober 2021, 12:38h 9 2 Min.

Der Gießener Theologieprofessor Christoph Raedel wird kein Gutachten für den Berufungsprozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel erstellen. Das berichtete das Radio-Bremen-Regionalmagazin "buten un binnen" am Montag. Ein Sprecher des Landgerichts Bremen habe demnach erklärt: "Er hat vor dem Hintergrund der Unruhen um seine Person, zu denen er sich ja aufgrund seiner Rolle nicht äußern könnte, darum gebeten, nicht weiter in der Sache tätig sein zu müssen."

Hintergrund ist, dass Latzel im November 2020 vom Amtsgericht der Hansestadt wegen Volks­verhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt worden war (queer.de berichtete). Der 53-Jährige hatte zuvor in einem auf Youtube veröffentlichten "Ehe-Seminar" Homosexualität als "Degenerationsform von Gesellschaft" und als "todeswürdig" bezeichnet, die LGBTI-Community als "Gender-Dreck" herabgewürdigt und CSD-Besucher*­innen vorgeworfen, "Verbrecher" zu sein. Latzel ging in Berufung.

Raedel, ein Professor der evangelikalen Freien Theologischen Hochschule in Gießen, sollte im Auftrag des Landgerichts ein theologisches Gutachten erstellen, das klären sollte, inwieweit die diffamierenden Äußerungen Latzels biblisch gedeckt seien (queer.de berichtete). An der Ernennung gab es sofort Kritik, weil Raedel unter anderem für "Homo-Heilung" geworben und Homosexualität als "unvereinbar mit der christlichen Lehre" bezeichnet hatte. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft vergangenen Monat einen Befangenheitsantrag gegen Raedel (queer.de berichtete). Über diesen wird nun nach dem freiwilligen Rückzug des Professors nicht mehr entschieden.

Verhandlung wird wohl später beginnen

Nun müsse ein neuer Gutachter oder eine neue Gutachterin bestellt werden, so ein Gerichtssprecher. Noch sei aber keine Person gefunden, die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptiert werde. Dadurch verschiebe sich die frühestens Anfang 2022 beginnende Verhandlung voraussichtlich weiter nach hinten.

Latzel ist Pastor in einer von 61 Kirchengemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche. Er war bereits vor der Verurteilung letztes Jahr wiederholt mit Ausbrüchen gegen queere Menschen oder Angehörige anderer Religionen aufgefallen. Die "Frankfurter Rundschau" hatte ihn deshalb als "Hetzprediger von der Weser" bezeichnet. (dk)

-w-

#1 KaiJAnonym
  • 04.10.2021, 16:40h
  • Auf Volksverhetzung nach weltlichem Gesetz wird und ist entschieden worden. Eine über dem stehende geistliche Gerichtsbarkeit via Bibelgutachten gibt es nicht. Richter und Staatsanwaltschaft sollten den Prozess nicht weiter zur reinen Farce werden lassen.
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#2 KaiJAnonym
  • 04.10.2021, 16:59h
  • Antwort auf #1 von KaiJ
  • Mich interessiert inzwischen schon, wer ausser der Staatsanwaltschaft rechtlich noch dazu berufen ist, einen Befangenheitsantrag gegenüber dem Richter zu stellen oder das kommende Urteil anzufechten.
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#3 thorium222
  • 04.10.2021, 18:15hMr
  • Sollte vollkommen egal sein, ob Latzels widerliche Aussagen von der Bibel gedeckt sind oder nicht! Ist das hier ein säkularer Staat oder doch eine Theokratie? Im ersteren Fall darf die eigene Fantasiewelt nur in den Grenzen ausgelebt werden, die niemand anderen schädigt, und deshalb ist Volksverhetzung in Deutschland aus sehr gutem Grund verboten! Wir haben doch alle gesehen, welche Schäden solche Hetze in Deutschland schon einmal angerichtet hat!
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