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21. Verhandlungstag
Missbrauchsprozess: Staatsanwältin fordert elf Monate Haft auf Bewährung
Der Berliner #ArztOhneNamen habe sich nach Überzeugung der Anklagebehörde in drei von fünf Fällen schuldig gemacht. Das Urteil könnte bereits am kommenden Montag gesprochen werden.

Der Strafprozess gegen den szenebekannten Berliner Mediziner hatte am 19. April 2021 vor dem Amtsgericht Tiergarten begonnen (Bild: Peter Fuchs)
- Von Peter Fuchs
26. Oktober 2021, 04:26h 2 Min.
Für den mittlerweile 21. Verhandlungstag am Amtsgericht Tiergarten gegen den Berliner #ArztOhneNamen war am Montag der Beginn der Schlussplädoyers angesetzt. Sie fanden im Saal 135 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil bestimmte Teile der Hauptverhandlung – wie die Befragung eines mutmaßlich Geschädigten oder Beweisanträge zur sexuellen Orientierung des Angeklagten – unter Ausschluss von Publikum und Presse geführt worden waren.
Die Anklagebehörde wirft dem 63-jährigen HIV-Spezialisten vor, Analuntersuchungen an Patienten ausgenutzt zu haben, um sich sexuell zu erregen. Auf diesen Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Der Mediziner bestreitet alle Vorwürfe, da alle Untersuchungen medizinisch notwendig gewesen seien. Er ließ sich seit Prozessbeginn im April 2021 von drei Anwält*innen verteidigen.
Ein Fall wurde vom Verfahren abgetrennt
Laut Lisa Jani, Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte, forderte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag Freispruch in einem Fall sowie Verurteilungen in drei Fällen. Der #ArztOhneNamen solle deshalb zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden, verbunden mit der Auflage einer Schmerzensgeldzahlung. Ein fünfter zur Anklage stehender Fall wurde von der Staatsanwältin nicht in dieser Forderung berücksichtigt.
Dazu erklärte Barbara Petersen, eine Anwältin der Nebenklage, dass der Fall ihrer Mandantin am letzten Verhandlungstag vor Abschluss der Beweisaufnahme abgetrennt wurde und weitergeführt wird. Als fünfte Nebenklägerin hatte eine trans Frau ein ärztliches Attest vorgelegt, dass ihr die Aussage aus psychischen Gründen aktuell nicht zuzumuten sei.
Verteidigung fordert Freispruch in allen Fällen
Nach der Staatsanwältin hielten die Verteidiger*innen Gilda Schönberg und Stefan König ihre Schlussvorträge. Beide plädierten auf Freispruch in allen Fällen. Der dritte Verteidiger, Johannes Eisenberg, hält sein Plädoyer voraussichtlich am kommenden Montag, den 1. November.
An diesem Verhandlungstag sind dann auch die Schlussvorträge der Anwältinnen der Nebenklage angesetzt. "Dann könnte es an diesem Tag auch bereits das Urteil geben," so Undine Weyers, eine der beiden Anwältinnen, gegenüber queer.de.
Mit einem Urteil würde ein Strafverfahren zu Ende gehen, dass sich seit den mutmaßlichen Vorfällen 2011 bis 2013 über die Anklagerhebung 2016 bis zum Beginn der Hauptverhandlung diesen April – nach zweimaligem Verschieben ab 2019 – fast ein Jahrzehnt hingezogen hat. Zumindest in der ersten Instanz wäre das Strafverfahren dann zu Ende.














Nun, je nachdem, was da wirklich vorgekommen sein mag - den Namen hat er wohl nicht verloren, aber dauerhaft wohl sein Gesicht.
In dem Alter müsste er aber wohl ohnehin im Ruhestand weilen.
Was dann rauskommt, wenn die Frau in dem abgetrennten Fall so weit stabil ist, dass sie davon sprechen kann, wird die zukunft zeigen. wenn es sie aber in diese Lage versetzt hat, wird es nichts Bedenkliches nicht gewesen sein. Mensch verfällt nicht aus heiterem Himmel in so einen Zustand...