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21. Verhandlungstag

Missbrauchsprozess: Staatsanwältin fordert elf Monate Haft auf Bewährung

Der Berliner #ArztOhneNamen habe sich nach Überzeugung der Anklagebehörde in drei von fünf Fällen schuldig gemacht. Das Urteil könnte bereits am kommenden Montag gesprochen werden.


Der Strafprozess gegen den szenebekannten Berliner Mediziner hatte am 19. April 2021 vor dem Amtsgericht Tiergarten begonnen (Bild: Peter Fuchs)
  • Von Peter Fuchs
    26. Oktober 2021, 04:26h 6 2 Min.

Für den mittlerweile 21. Verhandlungstag am Amtsgericht Tiergarten gegen den Berliner #ArztOhneNamen war am Montag der Beginn der Schlussplädoyers angesetzt. Sie fanden im Saal 135 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil bestimmte Teile der Hauptverhandlung – wie die Befragung eines mutmaßlich Geschädigten oder Beweisanträge zur sexuellen Orientierung des Angeklagten – unter Ausschluss von Publikum und Presse geführt worden waren.

Die Anklagebehörde wirft dem 63-jährigen HIV-Spezialisten vor, Analuntersuchungen an Patienten ausgenutzt zu haben, um sich sexuell zu erregen. Auf diesen Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Der Mediziner bestreitet alle Vorwürfe, da alle Untersuchungen medizinisch notwendig gewesen seien. Er ließ sich seit Prozessbeginn im April 2021 von drei Anwält*innen verteidigen.

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Ein Fall wurde vom Verfahren abgetrennt

Laut Lisa Jani, Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte, forderte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag Freispruch in einem Fall sowie Verurteilungen in drei Fällen. Der #ArztOhneNamen solle deshalb zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden, verbunden mit der Auflage einer Schmerzensgeldzahlung. Ein fünfter zur Anklage stehender Fall wurde von der Staatsanwältin nicht in dieser Forderung berücksichtigt.

Dazu erklärte Barbara Petersen, eine Anwältin der Nebenklage, dass der Fall ihrer Mandantin am letzten Verhandlungstag vor Abschluss der Beweisaufnahme abgetrennt wurde und weitergeführt wird. Als fünfte Nebenklägerin hatte eine trans Frau ein ärztliches Attest vorgelegt, dass ihr die Aussage aus psychischen Gründen aktuell nicht zuzumuten sei.

Verteidigung fordert Freispruch in allen Fällen

Nach der Staatsanwältin hielten die Verteidiger*innen Gilda Schönberg und Stefan König ihre Schlussvorträge. Beide plädierten auf Freispruch in allen Fällen. Der dritte Verteidiger, Johannes Eisenberg, hält sein Plädoyer voraussichtlich am kommenden Montag, den 1. November.

An diesem Verhandlungstag sind dann auch die Schlussvorträge der Anwältinnen der Nebenklage angesetzt. "Dann könnte es an diesem Tag auch bereits das Urteil geben," so Undine Weyers, eine der beiden Anwältinnen, gegenüber queer.de.

Mit einem Urteil würde ein Strafverfahren zu Ende gehen, dass sich seit den mutmaßlichen Vorfällen 2011 bis 2013 über die Anklagerhebung 2016 bis zum Beginn der Hauptverhandlung diesen April – nach zweimaligem Verschieben ab 2019 – fast ein Jahrzehnt hingezogen hat. Zumindest in der ersten Instanz wäre das Strafverfahren dann zu Ende.

-w-

#1 SWATklinNZ
  • 27.10.2021, 02:40hAhipara
  • Müsste wenigstens dazu führen, dass der Namenlose seine Aprobation verliert, um nicht weitere Leute 'sonderbar' behandeln zu können. Ich kenne zwar den Juristenjargon nicht besonders gut, aber bewährung bedeutet doch, dass er keinen justizvollzug von innen kennenlernen wird?
    Nun, je nachdem, was da wirklich vorgekommen sein mag - den Namen hat er wohl nicht verloren, aber dauerhaft wohl sein Gesicht.
    In dem Alter müsste er aber wohl ohnehin im Ruhestand weilen.

    Was dann rauskommt, wenn die Frau in dem abgetrennten Fall so weit stabil ist, dass sie davon sprechen kann, wird die zukunft zeigen. wenn es sie aber in diese Lage versetzt hat, wird es nichts Bedenkliches nicht gewesen sein. Mensch verfällt nicht aus heiterem Himmel in so einen Zustand...
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#2 qwertzuiopüAnonym
  • 27.10.2021, 15:20h
  • Antwort auf #1 von SWATklinNZ
  • richtig, ins Gefängnis muss er nicht, und 11 Monate heißt, dass er auch nicht vorbestraft sein wird danach.
    Mir kommt die Forderung etwas wenig vor angesichts der drei Schuldsprüche. Aber die Staatsanwaltschaft wird sich schon was dabei gedacht haben.
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#3 AlexAnonym
  • 27.10.2021, 19:46h
  • Antwort auf #2 von qwertzuiopü
  • Schuldsprüche sind das noch lange nicht. Das ist erstmal nur die Forderung der StA. Also die Maximalforderung. Was insofern erstaunlich ist, als es den Anschein erweckt, dass selbst die StA von der Schwere der Vorwürfe nicht wirklich überzeugt zu sein scheint.

    Mein persönlicher Eindruck ist, dass da viel aufgebauscht aber wenig bewiesen wurde in diesem Prozess. Ohne das als Bewertung verstanden zu wissen, sage ich: Gut möglich, dass es am Ende Freispruch in allen Punkten gibt.
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