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Berlin
36.000 Euro Geldstrafe für #ArztOhneNamen
Im Missbrauchsprozess gegen den szenebekannten Berliner Mediziner wurde das Urteil gesprochen. Der 63-Jährige wurde der sexualisierten Gewalt gegen einen Patienten für schuldig befunden.

Allegorische Figur in der Eingangshalle des Kriminalgerichts Moabit. An 22 Tagen wurde dort gegen den angeklagten Mediziner verhandelt (Bild: Peter Fuchs)
- 1. November 2021, 16:27h 2 Min.
Der Missbrauchsprozess gegen den Berliner #ArztOhneNamen endete am Montag nach 22 Verhandlungstagen mit einer Verurteilung des Angeklagten zu einer fünfstelligen Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten befand den szenebekannten HIV-Spezialisten in einem Fall für schuldig, Analuntersuchungen an einem Patienten ausgenutzt zu haben, um sich sexuell zu erregen. In drei weiteren Fällen wurde er freigesprochen.
Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro (150 Tagessätzen zu je 300 Euro), erließ dem Angeklagten jedoch wegen der langen Dauer des Verfahrens und der hohen Belastung 30 Tagessätze. Der #ArztOhneNamen muss damit nur 36.000 Euro zahlen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Im Urteil hieß es weiter, das Gericht habe keine Zweifel an der Aussage des heute 45-jährigen Zeugen. Nach einer rektalen Untersuchung im Jahr 2012, die nicht von der ärztlichen Kunst abgewichen sei, sei es zu einer kurzen Manipulation am Penis gekommen. Diese Handlung sei nicht in Einklang zu bringen mit einer medizinischen Untersuchung und sei ein sexueller Missbrauch, sagte der Vorsitzende Richter.
Staatsanwaltschaft hatte Haft auf Bewährung gefordert
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung des #ArztOhneNamen zu elf Monaten Haft auf Bewährung gefordert (queer.de berichtete). Der Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses kann maximal mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der Mediziner bestritt im Prozess die Vorwürfe, da alle Untersuchungen medizinisch notwendig gewesen seien. Er ließ sich seit Prozessbeginn im April 2021 von drei Anwält*innen verteidigen, die für Freispruch plädierten. Die Plädoyers liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ursprünglich wurde dem #ArztOhneNamen Missbrauch in fünf Fällen vorgeworfen. Ein Verfahren wurde abgetrennt, es soll separat weitergeführt werden. Als fünfte Nebenklägerin hatte eine trans Frau ein ärztliches Attest vorgelegt, dass ihr die Aussage aus psychischen Gründen aktuell nicht zuzumuten sei.
Vorfälle liegen fast zehn Jahre zurück
Die angezeigten Vorfälle liegen fast zehn Jahre zurück. Der Prozess sorgte vorab für großes Aufsehen, weil der niedergelassene Mediziner mit HIV-Schwerpunkt bekannt ist und es Medienberichte zu Vorwürfen gegen ihn gab, gegen die er sich teils erfolgreich zur Wehr setzte (queer.de berichtete). Auch ein früherer Artikel, in dem queer.de eine Kombination aus Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens nutzte, wurde gerichtlich untersagt. (cw/dpa)














