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SoldRehaHomG

AKK verweigert Ex-Soldat volle Entschädigung

Ohne Dierk Koch, der vor knapp 60 Jahren wegen seiner Homosexualität unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurde, würde es das Rehabilitierungsgesetz nicht geben. Doch ausgerechnet bei ihm erweist sich das Verteidigungsministerium als Pfennigfuchser.


Dierk Koch (li.) im Bundestag – neben ihm Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karenbauer und Sven Bäring, der Chef von QueerBW, dem Verband von LGBTI-Militärangehörigen

Zu Update springen: Hirschfeld-Stiftung fordert Gesetzesänderung / Dierk Koch erhält doch volle Entschädigung

Dierk Koch wurde vor knapp 60 Jahren aus der Bundeswehr geworfen, weil er schwul ist. Heute fühlt er sich erneut diskriminiert – "beschissen", wie er gegenüber queer.de erklärte. Denn das Bundesverteidigungsministerium will ihm nicht die volle Entschädigung von 3.000 Euro nach dem neuen Rehabilitierungsgesetz zukommen lassen. Der Grund: Er gehört zu jenen 250 Menschen, die wegen einer Verurteilung nach Paragraf 175 bereits eine Entschädigung vom Bundesamt für Justiz erhalten haben (queer.de berichtete). Für Koch sind das aber zwei paar Schuhe.

Für das Ministerium ist dieser Fall dagegen klar. Man beruft sich auf eine Ausnahmeregelung, die bisher kaum jemandem aufgefallen ist: "Das SoldRehaHomG bestimmt in seinem § 3 Absatz 4, dass ein Anspruch auf eine Entschädigung nach Absatz 1 nicht besteht, soweit von einer öffentlichen Stelle für denselben Sachverhalt bereits eine Entschädigung gezahlt wurde", so eine Sprecherin gegenüber queer.de. "Die Vorschrift über die Anrechnung aufgrund desselben Sachverhalts bereits erhaltener Entschädigungen durch öffentliche Stellen stellt sicher, dass die Betroffenen bei rechtmäßiger Anwendung des Gesetzes gleich behandelt werden."

Ohne Koch würde es das SoldRehaHomG nicht geben

Dierk Koch ist nicht irgendein Ex-Soldat – ohne den 79-Jährigen wäre laut Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) das "Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten" nie beschlossen worden. Denn Koch hatte das Ministerium erst für das Thema sensibilisiert: Er hatte in Briefen an Kramp-Karrenbauer und deren Vorgängerin Ursula von der Leyen jahrelang auf die Ungerechtigkeit hingewiesen.


Koch (vorne) auf der Zuschauertribüne des Bundestags

"Ohne Dierk Koch und ohne seinen Anstoß gäbe es dieses Gesetz heute hier so nicht und könnten wir darüber nicht entscheiden", sagte die Ministerin bei ihrer Rede am 20. Mai, kurz bevor über das Rehabilitierungsgesetz im Bundestag abgestimmt wurde (queer.de berichtete). "Diese Worte waren eine große Genugtuung", erinnert sich Koch heute.

Bereits zuvor hatte er bei einer Veranstaltung am 17. Mai 2020 im Bundesverteidigungsministerum Auskunft über seinen Leidensweg gegeben.

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Unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen


Dierk Koch als junger Matrose

Koch war 1962, gerade einmal 20 Jahre alt, als Berufssoldat zur Bundeswehr gegangen. Ein Vorgesetzter half ihm bei einem Test. "Seine Hilfe entpuppte sich aber schnell als rein körperliche Zuneigung", erinnert sich Koch heute. Er fand das schön. Als sich die beiden später zerstritten haben und der Vorgesetzte Koch schikanierte, bat er um die Versetzung. Weil er über die Art der Beziehung nicht log, verkündete ihm später ein Standortkommandant brüsk, dass er unehrenhaft entlassen werde.

Von einem Tag auf den anderen stand Koch auf der Straße. Eigentlich hatte er sich für 48 Monate verpflichtet. Sold, Übergangsgeld – all das war futsch. 1964 wurde er schließlich auch noch nach Paragraf 175 zu einer Geldstrafe verurteilt. Fortan galt er als vorbestraft.

Für seine Entlassung und Verurteilung hatte sich Koch jahrzehntelang geschämt – und wollte sich nicht daran erinnern. Als das Gesetz beschlossen wurde, hoffte er, dass die Rehabilitierung und Entschädigung – wie schon bei der Entschädigung zum Paragrafen 175 – problemlos vonstatten geht.

Seit zwei Monaten nichts mehr vom Ministerium gehört

Anfang September dann der Schock: Das Verteidigungsministerium müsse seine Entschädigung möglicherweise kürzen. Für ihn brach eine Welt zusammen. In einem Brief an das Verteidigungsministerium empörte er sich: "Ein riesiger Behördenaufwand befasst sich damit, wie man bei einer sicher überschaubaren Anzahl von Antragstellern vielleicht hier und da noch mal von der vom Gesetz vorgesehenen Entschädigung etwas abziehen und einbehalten kann. Das bei einem Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums von 46,93 Milliarden Euro im Jahr 2021."

Vom Ministerium oder der Ministerin, die ihn im Bundestag noch gelobt hatte, hat Dierk Koch seither nichts mehr gehört. Für den gesundheitlich angeschlagenen Mann, der erst vor wenigen Monaten einen Schlaganfall hatte, sind die bürokratischen Spielchen sehr belastend.

 Update  14.13h: Hirschfeld-Stiftung fordert Gesetzesänderung

Auf Twitter reagierte die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld auf den Bericht von queer.de. "Falls sich das bewahrheiten sollte, muss das #SoldRehaHomG geändert werden", forderte der scheidende Vorstand Jörg Litwinschuh-Barthel die künftige Bundesregierung zum Handeln auf. "Es darf keine gegenseitige Anrechnung unter den sowieso schon sehr geringen Entschädigungsleistungen geben."

/ mhstiftung
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 Update  10. November 2021: Dierk Koch erhält doch volle Entschädigung

Dierk Koch hat am Mittwoch mitgeteilt, dass er nun doch die volle Entschädigung vom Verteidigungsministerium erhalten habe.

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#1 PetterAnonym
  • 06.11.2021, 10:23h
  • Bei der Union wundert mich gar nichts mehr.

    Die brauchen das Geld bestimmt, um die sinkenden Lobby-Einnahmen auszugleichen... :(
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#2 SamurtAnonym
  • 06.11.2021, 10:58h
  • 3000,- Euro sind sowieso ein Witz, wenn man bedenkt, welchen finanziellen Schaden durch "mögliche erwartbare Gewinne" den betreffenden Personen durch diese ungerechte Behandlung "entgangen" sind.
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#3 Vic von der ElbeAnonym
  • 06.11.2021, 11:21h
  • Ich würde den zitierten Paragraphen anders verstehen. Der Sachverhalt ist nicht die Homisexualität sondern die Entlassung aus der Bundeswehr. Die andere Entschädigung hat er für einen anderen Sachverhalt bekommen, nämlich die Verurteilung vor Gericht. Oder was verstehe ich da falsch?
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